Ratgeber › Score & Bonität
Bonität nach der Insolvenz aufbauen: Die ersten zwölf Monate
Was möglich ist, wann Einträge verschwinden und wie Sie Ihre Chancen Schritt für Schritt verbessern.
Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 28.8.2026 · 4 Min. Lesezeit
Viele Menschen erleben nach einer Privatinsolvenz ein Gefühl von Stillstand. Der Eintrag bei der SCHUFA bleibt, der Zugang zu Konto, Kreditkarte oder Handyvertrag ist eingeschränkt. Sie fragen sich: Wie lange dauert das? Was kann ich tun, damit sich meine Bonität wieder bessert? Und was ist überhaupt realistisch im ersten Jahr nach der Restschuldbefreiung?
Was bedeutet Insolvenz für die Bonität?
Eine Privatinsolvenz wird von der SCHUFA und anderen Auskunfteien als negativer Eintrag gespeichert. Sie signalisiert Banken und Vertragspartnern: Hier gab es Zahlungsprobleme, die nur durch ein gerichtliches Verfahren gelöst werden konnten. Das wirkt sich direkt auf Ihren Score aus. Während des Verfahrens ist ein normales Konto oder ein Kredit praktisch unmöglich. Nach der Restschuldbefreiung beginnt die Wartezeit, bis der Eintrag verschwindet.
Löschfristen: Wann verschwindet der Eintrag?
- Die Restschuldbefreiung bleibt sechs Monate nach dem Beschluss sichtbar (BGH 2023, Verhaltensregeln der SCHUFA).
- Danach wird der Eintrag gelöscht. Auch andere Auskunfteien wie CRIF oder Bürgel halten sich an diese Frist.
- Andere erledigte Forderungen: Drei Jahre ab Erledigungsdatum (seit 2024: bei Zahlung innerhalb von 100 Tagen nach Meldung und ohne weitere Einträge nach 18 Monaten).
Tabelle: Übersicht der wichtigsten Löschfristen
| Eintragsart | Löschfrist |
|---|---|
| Restschuldbefreiung | 6 Monate |
| Erledigte Forderung | 3 Jahre (bzw. 18 Monate*) |
| Kreditanfrage | 12 Monate (für Dritte: 10 Tage) |
*Bei Zahlung innerhalb von 100 Tagen und ohne weitere Einträge.
Was kann ich im ersten Jahr nach der Restschuldbefreiung tun?
Nach der Löschung des Eintrags beginnt der Wiederaufbau der Bonität. Aber auch schon davor können Sie erste Schritte gehen, um vorbereitet zu sein und Ihre Chancen zu verbessern.
1. Konto eröffnen
Ein Basiskonto steht Ihnen laut § 31 ZKG zu, auch mit laufender Insolvenz oder negativen SCHUFA-Einträgen. Nach der Restschuldbefreiung ist der Zugang zu einem normalen Girokonto meist wieder möglich. Kreditkarten (mit Kreditrahmen) bleiben oft noch schwierig, Prepaid-Karten sind eine Alternative.
2. Verträge pünktlich bedienen
Kleine Verträge (Handy, Strom, Internet) helfen, wenn Sie sie regelmäßig und pünktlich zahlen. Sie zeigen, dass Sie Ihre Finanzen im Griff haben. Neue Kredite sind in den ersten zwölf Monaten kaum realistisch, aber regelmäßige Zahlungen wirken sich langfristig aus.
3. Eigene Auskunft einholen
Sie haben das Recht auf eine kostenlose Datenkopie (DSGVO Art. 15) bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien. Prüfen Sie, ob die Restschuldbefreiung korrekt eingetragen und nach sechs Monaten gelöscht wurde. Fehlerhafte oder nicht gelöschte Einträge können Sie anfechten (DSGVO Art. 16, 17).
4. Geduld und Planung
Der Score verbessert sich nicht über Nacht. Banken und Vertragspartner sehen Ihre Historie. Je länger Sie nach der Restschuldbefreiung keine neuen negativen Einträge haben, desto besser.
Schritt für Schritt: So gehen Sie vor
- Warten Sie die sechs Monate nach der Restschuldbefreiung ab.
- Fordern Sie eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA (DSGVO Art. 15) und prüfen Sie alle Einträge.
- Finden Sie fehlerhafte oder veraltete Einträge, können Sie eine Berichtigung oder Löschung verlangen (DSGVO Art. 16, 17).
- Eröffnen Sie ein Basiskonto oder prüfen Sie die Möglichkeit eines regulären Girokontos.
- Nutzen Sie Prepaid-Kreditkarten, falls eine normale Karte nicht möglich ist.
- Schließen Sie kleinere Verträge ab, die Sie sicher bedienen können (z. B. Mobilfunk, Strom).
- Zahlen Sie alle Rechnungen pünktlich. Keine neuen Mahnungen, keine neuen Einträge.
- Dokumentieren Sie Ihre Zahlungen und behalten Sie Ihre Finanzen im Blick.
Was FIAON dabei übernimmt
FIAON beschafft Ihre SCHUFA-Auskunft und erklärt Ihnen jeden Eintrag verständlich. Wenn Einträge fehlerhaft oder überfällig sind, bereitet FIAON anwaltlich geprüfte Schreiben für Berichtigung oder Löschung vor und versendet sie. Fristen und Antworten werden überwacht. Sobald die Einträge entfernt sind, öffnet FIAON die Tür zu Konto, Karte und Finanzierungsmöglichkeiten.
Was nicht geht
Ein Kredit „ohne SCHUFA“ ist nicht möglich. Berechtigte Einträge können nicht vor Ablauf der gesetzlichen Frist gelöscht werden. Es gibt keine Abkürzung für den Score-Aufbau. FIAON gibt keine Garantie für eine Konto- oder Kreditkarteneröffnung – die Entscheidung treffen Banken. Auch eine „Score-Verbesserung“ kann nicht versprochen werden.
Das Wichtigste in drei Sätzen
Nach der Insolvenz bleibt der Eintrag für sechs Monate bestehen, dann wird er gelöscht. Im ersten Jahr sind Geduld und pünktliche Zahlungen entscheidend für den Wiederaufbau Ihrer Bonität. Fehlerhafte Einträge können Sie mit Hilfe von FIAON anfechten und löschen lassen.
FAQ
Wie lange bleibt die Insolvenz in der SCHUFA stehen? Die Restschuldbefreiung bleibt sechs Monate nach Beschluss sichtbar und wird dann gelöscht. Andere erledigte Forderungen bleiben drei Jahre oder – bei schneller Zahlung – 18 Monate.
Kann ich direkt nach der Restschuldbefreiung ein Girokonto eröffnen? Ein Basiskonto steht Ihnen immer zu. Nach der Löschung der Restschuldbefreiung steigen die Chancen auf ein normales Girokonto.
Wann bekomme ich wieder eine Kreditkarte? Prepaid-Karten sind oft sofort möglich. Kreditkarten mit Kreditrahmen vergeben Banken meist erst, wenn keine negativen Einträge mehr bestehen und Sie regelmäßige Einnahmen nachweisen können.
Wie kann ich meine Bonität nach der Insolvenz nachweisen? Mit einer aktuellen SCHUFA-Auskunft und durch pünktliche Zahlung laufender Verträge. Je länger Sie keine neuen Einträge haben, desto besser.
Was mache ich, wenn die Restschuldbefreiung nicht gelöscht wird? Sie können eine Berichtigung oder Löschung nach DSGVO Art. 16 und 17 verlangen. FIAON übernimmt die Vorbereitung und den Versand der Schreiben.
Häufige Fragen
Wie lange bleibt die Insolvenz in der SCHUFA stehen?
Die Restschuldbefreiung bleibt sechs Monate nach Beschluss sichtbar und wird dann gelöscht. Andere erledigte Forderungen bleiben drei Jahre oder – bei schneller Zahlung – 18 Monate.
Kann ich direkt nach der Restschuldbefreiung ein Girokonto eröffnen?
Ein Basiskonto steht Ihnen immer zu. Nach der Löschung der Restschuldbefreiung steigen die Chancen auf ein normales Girokonto.
Wann bekomme ich wieder eine Kreditkarte?
Prepaid-Karten sind oft sofort möglich. Kreditkarten mit Kreditrahmen vergeben Banken meist erst, wenn keine negativen Einträge mehr bestehen und Sie regelmäßige Einnahmen nachweisen können.
Wie kann ich meine Bonität nach der Insolvenz nachweisen?
Mit einer aktuellen SCHUFA-Auskunft und durch pünktliche Zahlung laufender Verträge. Je länger Sie keine neuen Einträge haben, desto besser.
Was mache ich, wenn die Restschuldbefreiung nicht gelöscht wird?
Sie können eine Berichtigung oder Löschung nach DSGVO Art. 16 und 17 verlangen. FIAON übernimmt die Vorbereitung und den Versand der Schreiben.