Ratgeber › Schweiz · CRIF & Betreibung
Bonität in der Schweiz: CRIF, Intrum, ZEK und der Betreibungsauszug
Was Schweizer Auskunfteien speichern, wie Sie Ihre Daten einsehen und was wirklich zählt.
Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 31.8.2026 · 6 Min. Lesezeit
Viele Menschen in der Schweiz erleben es: Die Bank, der Vermieter oder ein Versandhaus fragt nach Ihrer Bonität. Plötzlich steht der Begriff "Betreibungsauszug" im Raum, oder es tauchen Namen wie CRIF, Intrum oder ZEK auf. Was wird da eigentlich gespeichert? Wer sieht Ihre Daten? Was können Sie tun, wenn ein Eintrag nicht stimmt oder längst erledigt ist?
Nicht jeder, der eine Rechnung zu spät bezahlt, landet automatisch auf einer "schwarzen Liste". Doch Unsicherheit bleibt, vor allem, wenn die Betreibung droht oder schon eingeleitet wurde. Die Begriffe und Abläufe unterscheiden sich zudem von Deutschland oder Österreich. Hier finden Sie einen Überblick, was in der Schweiz gilt – und welche Rechte Sie haben.
Wer speichert Ihre Bonitätsdaten in der Schweiz?
In der Schweiz gibt es keine zentrale Auskunftei wie die SCHUFA in Deutschland. Mehrere private Unternehmen speichern Bonitätsdaten. Die wichtigsten sind:
- CRIF AG: Größte Wirtschaftsauskunftei, hält Daten zu Privatpersonen und Unternehmen. Sitz in Zürich.
- Intrum AG: Inkassounternehmen, sammelt Informationen über offene und erledigte Forderungen.
- ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation): Speichert Daten zu Krediten, Leasingverträgen und Kreditkarten.
- Betreibungsämter: Führen das Betreibungsregister. Hier werden Betreibungen (Zwangsvollstreckungen) amtlich erfasst.
Jede dieser Stellen speichert andere Informationen. Sie greifen nicht automatisch auf alle Daten der jeweils anderen zu.
Was steht bei CRIF und Intrum?
- CRIF speichert Adressdaten, Zahlungsstörungen (z.B. offene Inkassofälle), Betreibungen und Konkursinformationen.
- Intrum führt eigene Inkassodatenbanken, oft mit Informationen zu offenen Forderungen, Zahlungsverhalten und Betreibungen.
Was steht bei der ZEK?
- Die ZEK ist für Banken und Leasinggesellschaften wichtig. Sie speichert laufende und erledigte Kreditverträge, Kreditkarten, Leasing, Bürgschaften und Zahlungsausfälle.
- Privatpersonen können selbst keine Daten an die ZEK melden.
Was steht im Betreibungsauszug?
- Der Betreibungsauszug listet alle Betreibungen der letzten fünf Jahre auf, egal ob bezahlt oder nicht.
- Auch Rückzüge und erledigte Betreibungen erscheinen für fünf Jahre.
Was ist der Betreibungsauszug – und wofür brauchen Sie ihn?
Der Betreibungsauszug ist ein amtliches Dokument vom Betreibungsamt Ihrer Wohngemeinde. Er zeigt, ob und wie oft gegen Sie Betreibungen eingeleitet wurden. Viele Vermieter, Banken oder Arbeitgeber verlangen diesen Auszug, bevor sie einen Vertrag abschließen.
Wichtig: Der Auszug zeigt nur Betreibungen, keine Details zu Kreditkarten, Leasing oder laufenden Krediten. Auch erledigte Betreibungen bleiben fünf Jahre sichtbar.
Kosten: Je nach Kanton kostet der Betreibungsauszug meist zwischen 17 und 25 Franken.
Welche Daten dürfen gespeichert werden?
Das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) regelt, was gespeichert werden darf:
- Nur sachlich richtige, aktuelle und relevante Daten.
- Speicherung nur so lange wie nötig (Betreibungen: fünf Jahre, ZEK-Einträge je nach Vertrag).
- Keine Speicherung von "reinen Anfragen" durch Dritte (z.B. wenn Sie nur ein Angebot einholen).
Rechtsgrundlagen:
- Datenschutzgesetz (DSG), insbesondere Art. 8 (Auskunftsrecht), Art. 5 (Datenrichtigkeit), Art. 15 (Berichtigung), Art. 17 (Löschung).
- Betreibungsregister: Schweizerisches Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG), Art. 8a (Auszug).
Wie lange bleiben Einträge gespeichert?
| Ereignis | Sichtbar bei Auskunfteien | Sichtbar im Betreibungsauszug |
|---|---|---|
| Offene Betreibung | Bis zur Erledigung | 5 Jahre ab Einleitung |
| Erledigte Betreibung | Bis zu 5 Jahre | 5 Jahre ab Einleitung |
| Konkurs/Privatinsolvenz | Bis zu 5 Jahre | 5 Jahre ab Abschluss |
| Kredit/Leasing (ZEK) | Bis 5 Jahre nach Ende | Nicht im Betreibungsauszug |
| Inkassofall (CRIF/Intrum) | Bis zur Erledigung | Nicht im Betreibungsauszug |
Achtung: Jede Auskunftei kann eigene Fristen haben. Bei Unklarheiten lohnt sich ein Blick in die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Stelle.
Wie können Sie Ihre Daten einsehen und korrigieren?
Sie haben das Recht, jederzeit eine kostenlose Auskunft über Ihre gespeicherten Daten zu verlangen (DSG Art. 8). Das nennt sich "Datenauszug" oder "Selbstauskunft". Sie können auch die Berichtigung oder Löschung unrichtiger Daten verlangen (DSG Art. 15, 17).
So fordern Sie Ihre Daten an
- CRIF: Online-Formular auf der Website, Identitätsnachweis notwendig (Kopie Ausweis).
- Intrum: Schriftlich oder per E-Mail, ebenfalls mit Ausweiskopie.
- ZEK: Formular auf der Website, nur für eigene Daten, keine Daten von Dritten.
- Betreibungsamt: Persönlich am Schalter, schriftlich oder online (je nach Kanton).
Antworten müssen in der Regel innerhalb von 30 Tagen erfolgen.
Schritt für Schritt: So gehen Sie bei einem negativen Eintrag vor
- Auskunft einholen: Fordern Sie einen Datenauszug bei CRIF, Intrum, ZEK und das Betreibungsregister Ihrer Gemeinde an.
- Einträge prüfen: Vergleichen Sie die Einträge. Ist alles korrekt? Ist etwas veraltet oder bereits erledigt?
- Fehler melden: Finden Sie einen Fehler, verlangen Sie schriftlich die Berichtigung oder Löschung (DSG Art. 15, 17). Legen Sie Belege bei.
- Fristen beachten: Auskunfteien müssen meist innerhalb von 30 Tagen antworten. Kommt keine Antwort, können Sie sich an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) wenden.
- Neue Auskunft anfordern: Nach einer Korrektur können Sie erneut einen Datenauszug verlangen, um die Änderung zu prüfen.
- Betreibungsauszug aktualisieren: Ist eine Betreibung erledigt, bleibt sie trotzdem fünf Jahre sichtbar. Eine vorzeitige Löschung ist nicht möglich.
- Verträge prüfen: Bei Problemen mit Banken oder Vermietern können Sie erklären, dass ein Eintrag erledigt ist. Oft hilft eine aktuelle Quittung oder Bestätigung.
Was FIAON dabei übernimmt
FIAON beschafft auf Wunsch Ihre Auskünfte bei CRIF, Intrum und dem Betreibungsamt, erklärt Ihnen jeden Eintrag verständlich, bereitet anwaltlich geprüfte Schreiben (Löschantrag, Berichtigung, Widerspruch) vor, versendet sie und verfolgt Fristen und Antworten. Nach Abschluss öffnet FIAON die Tür zu Konto, Kreditkarte oder Finanzierung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Was nicht geht
- FIAON kann keine berechtigten oder offenen Betreibungen löschen lassen, solange sie im Register stehen.
- Einträge im Betreibungsregister bleiben fünf Jahre sichtbar, auch wenn sie bezahlt sind.
- Es gibt keinen Kredit, keine Kreditkarte und kein Konto "ohne Bonitätsprüfung" oder "ohne Betreibungsauszug".
- FIAON kann keine Einträge "verbessern" oder den Score "optimieren".
- Keine Rechtsberatung, keine Garantie auf Löschung oder Vertragsabschluss.
Das Wichtigste in drei Sätzen
Mehrere Stellen speichern in der Schweiz Bonitätsdaten: CRIF, Intrum, ZEK und das Betreibungsamt. Sie haben das Recht, Ihre Daten einzusehen und Fehler berichtigen zu lassen. Erledigte Betreibungen bleiben fünf Jahre sichtbar, eine vorzeitige Löschung ist nicht möglich.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen CRIF und dem Betreibungsamt? CRIF ist eine private Auskunftei, die Bonitätsdaten sammelt. Das Betreibungsamt ist eine staatliche Stelle, die amtlich Betreibungen erfasst und Auszüge ausstellt.
Wie bekomme ich meinen Betreibungsauszug? Sie erhalten den Auszug beim Betreibungsamt Ihrer Wohngemeinde, meist persönlich am Schalter, manchmal auch online. Er kostet je nach Kanton etwa 17–25 Franken.
Kann ich eine erledigte Betreibung vor Ablauf von fünf Jahren löschen lassen? Nein, erledigte Betreibungen bleiben fünf Jahre sichtbar, auch wenn sie bezahlt sind. Eine vorzeitige Löschung ist nicht möglich.
Wer sieht meine Daten bei CRIF oder Intrum? Nur Unternehmen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. Banken, Vermieter), erhalten Auskunft. Ihre Daten sind nicht öffentlich einsehbar.
Was kann ich tun, wenn ein Eintrag falsch ist? Sie können schriftlich die Berichtigung oder Löschung verlangen und Belege beifügen. Die Auskunftei muss innerhalb von 30 Tagen antworten.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen CRIF und dem Betreibungsamt?
CRIF ist eine private Auskunftei, die Bonitätsdaten sammelt. Das Betreibungsamt ist eine staatliche Stelle, die amtlich Betreibungen erfasst und Auszüge ausstellt.
Wie bekomme ich meinen Betreibungsauszug?
Sie erhalten den Auszug beim Betreibungsamt Ihrer Wohngemeinde, meist persönlich am Schalter, manchmal auch online. Er kostet je nach Kanton etwa 17–25 Franken.
Kann ich eine erledigte Betreibung vor Ablauf von fünf Jahren löschen lassen?
Nein, erledigte Betreibungen bleiben fünf Jahre sichtbar, auch wenn sie bezahlt sind. Eine vorzeitige Löschung ist nicht möglich.
Wer sieht meine Daten bei CRIF oder Intrum?
Nur Unternehmen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. Banken, Vermieter), erhalten Auskunft. Ihre Daten sind nicht öffentlich einsehbar.
Was kann ich tun, wenn ein Eintrag falsch ist?
Sie können schriftlich die Berichtigung oder Löschung verlangen und Belege beifügen. Die Auskunftei muss innerhalb von 30 Tagen antworten.