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Bonität in Österreich: KSV1870, CRIF und die Warenkreditevidenz erklärt

Was Bonitätsauskünfte in Österreich wirklich bedeuten, wie Einträge entstehen und welche Rechte Sie nach DSGVO haben.

Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 31.8.2026 · 4 Min. Lesezeit

Sie haben Post vom Inkassobüro erhalten oder eine Kreditabsage bekommen. Vielleicht steht im Schreiben etwas von KSV1870, CRIF oder der Warenkreditevidenz. Die Begriffe wirken bedrohlich, die Folgen unklar. Viele Betroffene fürchten, nun dauerhaft "unten durch" zu sein – bei Banken, Händlern oder Vermietern. Doch was wird wirklich gespeichert? Wer sieht diese Daten? Und wie kommen Sie an Klarheit?

Wer sammelt in Österreich Bonitätsdaten?

In Österreich gibt es mehrere Auskunfteien. Die wichtigsten sind:

  • KSV1870 (Kreditschutzverband von 1870)
  • CRIF (früher CRIF Bürgel)
  • Warenkreditevidenz (eine Datenbank von KSV1870 für Handelsunternehmen)

Sie speichern Informationen über Zahlungsverhalten, offene Forderungen, Insolvenzen und Anfragen – aber auch Positivmerkmale wie laufende Kredite oder pünktlich bezahlte Raten.

Was ist der KSV1870?

Der KSV1870 sammelt Daten zu Privatpersonen und Unternehmen. Er erhält Informationen von Banken, Inkassobüros, Gerichten (z. B. Insolvenzen, Exekutionen) und Vertragspartnern. Die Daten werden genutzt, um die Zahlungsfähigkeit einzuschätzen.

Was macht CRIF?

CRIF arbeitet ähnlich, aber mit teils anderen Quellen. Auch hier werden Zahlungsausfälle, Kredite, Leasingverträge, Mobilfunkverträge und Inkassofälle gespeichert. CRIF ist international tätig und kooperiert mit Partnern in anderen Ländern.

Was ist die Warenkreditevidenz?

Die Warenkreditevidenz ist eine spezielle Datenbank des KSV1870, die vor allem von Handelsunternehmen genutzt wird. Sie enthält Informationen zu Kunden, die bereits einmal Zahlungsprobleme hatten – etwa offene Rechnungen, Mahnverfahren oder gerichtliche Betreibungen.

Welche Daten werden gespeichert?

Nicht jede Rechnung oder verspätete Zahlung landet automatisch bei KSV oder CRIF. Die Auskunfteien speichern:

  • Personenstammdaten: Name, Geburtsdatum, Adresse
  • Kreditverträge: Laufende und erledigte Kredite, Kreditrahmen, Ratenzahlungen
  • Zahlungsausfälle: Offene Forderungen, Mahnverfahren, Inkasso, gerichtliche Betreibungen
  • Insolvenzen: Privatkonkurs, Schuldenregulierungsverfahren
  • Anfragen: Wer hat wann Ihre Bonität geprüft? (z. B. Bank, Händler)

Nicht gespeichert werden Kontostände, Gehalt oder Details zu Einkäufen.

Wann wird etwas gemeldet?

Eine offene Forderung wird meist erst nach mehreren Mahnungen und deutlicher Verzögerung gemeldet. Die genauen Abläufe unterscheiden sich je nach Vertragspartner. Häufige Gründe für einen Eintrag:

  • Zwei oder mehr Mahnungen ohne Zahlung
  • Inkassoverfahren
  • Gerichtliche Betreibung
  • Privatkonkurs

Typische Einträge und ihre Folgen

Nicht jeder Eintrag ist gleich schwerwiegend. Die folgende Tabelle zeigt Beispiele:

EintragTypische DauerFolgen für Bonität
Offene ForderungBis zur Begleichung, dann 3 JahreSehr negativ, meist Kreditablehnung
Beglichene Forderung3 Jahre ab ErledigungMäßig negativ, erschwert Kreditaufnahme
Privatkonkurs5 Jahre ab AbschlussKredit praktisch unmöglich
Anfragen (z. B. Kredit)1 Jahr, für Dritte 10 TageUnkritisch, außer bei vielen Anfragen

Die Löschfristen können sich ändern. Maßgeblich sind die Verhaltensregeln der Auskunfteien und das Datenschutzgesetz.

Ihre Rechte nach DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt auch in Österreich. Sie regelt, was mit Ihren Daten passiert und welche Ansprüche Sie haben:

  • Auskunft (Art. 15 DSGVO): Sie können eine kostenlose Datenkopie anfordern – bei KSV1870, CRIF und anderen. Darin steht, was gespeichert ist und woher die Daten stammen.
  • Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Falsche oder veraltete Daten müssen berichtigt werden.
  • Löschung (Art. 17 DSGVO): Zu Unrecht gespeicherte oder veraltete Daten können gelöscht werden. Auch erledigte Forderungen müssen nach Ablauf der Frist entfernt werden.
  • Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Sie können der Verarbeitung widersprechen, wenn besondere Gründe vorliegen.
  • Beschwerde (Art. 77 DSGVO): Bei Problemen können Sie sich an die Datenschutzbehörde Wien wenden.

Wie fordere ich eine Auskunft an?

Sie können formlos per E-Mail oder über die Online-Formulare der Auskunfteien eine Auskunft verlangen. Ein Identitätsnachweis (z. B. Ausweiskopie) ist meist erforderlich. Die Antwort kommt in der Regel innerhalb eines Monats.

Schritt für Schritt: Was tun bei einem negativen Eintrag?

  1. Auskunft anfordern: Fordern Sie bei KSV1870 und CRIF eine kostenlose Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO an.
  2. Einträge prüfen: Lesen Sie genau, welche Daten gespeichert sind. Sind sie korrekt? Ist die Forderung noch offen?
  3. Fristen beachten: Ist die Löschfrist abgelaufen? Ist die Forderung erledigt?
  4. Fehler melden: Beanstanden Sie falsche, veraltete oder zu Unrecht gespeicherte Einträge schriftlich (Art. 16/17 DSGVO).
  5. Rückmeldung abwarten: Die Auskunftei muss binnen eines Monats reagieren.
  6. Beschwerde einreichen: Bei Nichtreaktion oder Ablehnung können Sie sich an die Datenschutzbehörde Wien wenden (Art. 77 DSGVO).
  7. Schulden klären: Offene Forderungen begleichen Sie am besten direkt beim Gläubiger und lassen sich die Erledigung schriftlich bestätigen.

Was FIAON dabei übernimmt

FIAON beschafft Ihre Auskunft bei KSV1870 und CRIF, erklärt Ihnen jeden Eintrag verständlich, bereitet anwaltlich geprüfte Schreiben vor (z. B. Löschungsantrag, Widerspruch, Ratenangebot, Selbstauskunft), versendet diese und verfolgt Fristen sowie Antworten. Nach Klärung der Einträge öffnet FIAON die Tür zu Girokonto, Kreditkarte und Finanzierung.

Was nicht geht

FIAON kann keine berechtigten, aktuellen Negativ-Einträge löschen lassen. Einträge über offene oder erledigte Forderungen bleiben bis zum Ablauf der Löschfristen gespeichert. Es gibt keinen legalen Kredit "ohne Bonitätsprüfung" oder "ohne KSV/CRIF". Die Plattform bietet keine Rechtsberatung und garantiert keine Kreditvergabe.

Das Wichtigste in drei Sätzen

In Österreich speichern KSV1870, CRIF und die Warenkreditevidenz Bonitätsdaten, die für Banken und Händler wichtig sind. Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung nach DSGVO. Fehlerhafte oder veraltete Einträge können Sie selbst oder mit Unterstützung von FIAON klären lassen.

Häufige Fragen

Wie bekomme ich eine kostenlose Auskunft über meine Bonität in Österreich?

Sie können bei KSV1870 und CRIF eine kostenlose Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO anfordern – online, per E-Mail oder Post. Ein Identitätsnachweis ist erforderlich.

Wie lange bleiben negative Einträge gespeichert?

Erledigte Forderungen bleiben in der Regel drei Jahre gespeichert, Privatkonkurs fünf Jahre. Anfragen sind ein Jahr, für Dritte nur zehn Tage sichtbar. Die genauen Fristen finden Sie in den Verhaltensregeln der Auskunfteien.

Wer sieht meine Bonitätsdaten?

Banken, Händler und Vermieter mit berechtigtem Interesse können Ihre Bonitätsdaten abfragen. Nicht jeder hat Zugriff; jede Abfrage wird protokolliert und ist für Sie sichtbar.

Kann ich einen Eintrag vor Ablauf der Frist löschen lassen?

Nur falsche oder unrechtmäßige Einträge können vor Ablauf der Frist gelöscht werden. Berechtigte, erledigte Forderungen werden erst nach Ablauf der Speicherfrist entfernt.

Was tun, wenn die Auskunftei nicht reagiert?

Wenn Sie keine Antwort erhalten oder Ihr Anliegen abgelehnt wird, können Sie sich an die Datenschutzbehörde Wien wenden (Art. 77 DSGVO). Diese prüft dann den Vorgang.