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Bonität überwachen: Warum ein Abgleich pro Monat Einträge verhindert

Frühzeitig reagieren – wie regelmäßige Kontrolle vor bösen Überraschungen schützt

Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 31.8.2026 · 4 Min. Lesezeit

Viele Menschen bemerken negative Einträge erst, wenn sie einen Kredit, ein Konto oder eine Wohnung beantragen – und abgelehnt werden. Die Ursache: Einträge bei SCHUFA, KSV, CRIF oder anderen Auskunfteien, die oft unbemerkt entstehen. Wer seine Bonität regelmäßig überprüft, entdeckt Fehler oder Missbrauch rechtzeitig. Das schützt vor unnötigen Sperren und gibt Sicherheit im Alltag.

Was bedeutet "Bonität überwachen"?

Bonität überwachen heißt, die eigenen Daten bei Auskunfteien wie SCHUFA (Deutschland), KSV1870 und CRIF (Österreich), CRIF und Intrum (Schweiz) regelmäßig einzusehen. Sie sehen, welche Einträge aktuell gespeichert sind, welche Anfragen gestellt wurden und ob neue oder fehlerhafte Informationen vorliegen. So erkennen Sie frühzeitig, ob jemand unberechtigt in Ihrem Namen handelt oder ein Fehler passiert ist.

Wer speichert was?

LandAuskunfteienTypische Einträge
DeutschlandSCHUFA, CRIFKredite, Konten, Zahlungsverzug
ÖsterreichKSV1870, CRIFKredite, Leasing, Inkasso
SchweizCRIF, Intrum, BetreibungsauszugKredite, Leasing, Betreibungen

Die Auskunfteien speichern Daten zu laufenden Verträgen, offenen Forderungen, Zahlungsverzug und Anfragen von Banken oder Händlern.

Warum monatlich prüfen?

Einträge können jederzeit entstehen – durch Zahlungsverzug, neue Kreditanfragen oder Identitätsdiebstahl. Ein monatlicher Abgleich hilft, folgende Risiken früh zu erkennen:

  • Falsche oder veraltete Einträge: Manchmal werden erledigte Forderungen nicht gelöscht oder falsche Daten gespeichert.
  • Unberechtigte Anfragen: Jede Kreditanfrage hinterlässt Spuren. Viele Anfragen in kurzer Zeit können Ihren Score verschlechtern.
  • Identitätsmissbrauch: Fremde können in Ihrem Namen Verträge abschließen. Die Folge: Einträge, von denen Sie nichts wissen.
  • Verpasste Löschfristen: Erledigte Einträge müssen nach bestimmten Fristen gelöscht werden. Wer nicht prüft, merkt oft nicht, dass Daten zu lange gespeichert bleiben.

Welche Fristen und Rechte gelten?

Deutschland

  • Löschfristen: Erledigte Forderungen drei Jahre (§ 31 Abs. 2 BDSG, Verhaltensregeln der Auskunfteien). Seit 2024: Bei Zahlung innerhalb von 100 Tagen und ohne weitere Einträge nach 18 Monaten.
  • Restschuldbefreiung: Sechs Monate nach Gerichtsbeschluss (BGH 2023).
  • Anfragen: Zwölf Monate gespeichert, für Dritte nur zehn Tage sichtbar.
  • Rechte nach DSGVO: Art. 15 (Datenkopie), Art. 16 (Berichtigung), Art. 17 (Löschung), Art. 21 (Widerspruch), Art. 77 (Beschwerde Datenschutzbehörde).

Österreich

  • KSV1870/CRIF: DSGVO gilt ebenso. Löschfristen ähnlich, Details je nach Vertrag.
  • Beschwerde: Datenschutzbehörde Wien.

Schweiz

  • CRIF, Intrum: Datenschutzgesetz (DSG). Betreibungsauszug nach SchKG, Art. 8a.
  • Löschfristen: Je nach Eintrag, meist nach Erledigung oder Fristablauf.

Wie erkennen Sie Anfragen und Missbrauch?

Jede Kreditanfrage, jeder neue Vertrag und jede Meldung eines Zahlungsausfalls wird gespeichert. Prüfen Sie monatlich:

  • Neue Anfragen von Banken, Händlern, Vermietern
  • Neue oder geänderte Einträge zu Krediten oder offenen Forderungen
  • Hinweise auf Identitätsmissbrauch (z. B. Verträge, die Sie nicht abgeschlossen haben)

Ein häufiger Warnhinweis: Sie erhalten Post oder E-Mails zu Verträgen, die Sie nicht kennen. Oder Sie finden in der Auskunft einen Eintrag, der nicht zu Ihnen passt.

Was tun bei Fehlern oder Missbrauch?

Sie haben das Recht, falsche oder unberechtigte Einträge löschen oder berichtigen zu lassen (DSGVO Art. 16, 17). Bei Identitätsmissbrauch sollten Sie zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten und Ihre Bank informieren.

Schritt für Schritt: So überwachen Sie Ihre Bonität

  1. Datenkopie anfordern: Fordern Sie monatlich eine Selbstauskunft bei SCHUFA, KSV, CRIF oder Intrum an (DSGVO Art. 15, kostenlos einmal jährlich, ansonsten kostenpflichtig).
  2. Einträge vergleichen: Prüfen Sie, ob alle Einträge korrekt und aktuell sind. Achten Sie besonders auf neue Anfragen und offene Forderungen.
  3. Unbekannte Post prüfen: Reagieren Sie auf Briefe oder E-Mails zu Verträgen, die Sie nicht abgeschlossen haben.
  4. Fehler dokumentieren: Notieren Sie falsche Einträge, speichern Sie Screenshots oder PDF-Auszüge.
  5. Lösch- oder Berichtigungsantrag stellen: Nutzen Sie anwaltlich geprüfte Schreiben (z. B. FIAON bietet diese an), um fehlerhafte Einträge zu melden.
  6. Fristen verfolgen: Bleiben Sie dran, ob die Auskunftei innerhalb der gesetzlichen Frist (meist ein Monat) reagiert.
  7. Bei Missbrauch Polizei und Bank informieren: Erstatten Sie Anzeige und lassen Sie verdächtige Konten sperren.

Was FIAON dabei übernimmt

FIAON beschafft Ihre Auskunft bei SCHUFA, KSV, CRIF oder Intrum, erklärt jeden Eintrag verständlich, bereitet anwaltlich geprüfte Schreiben vor (z. B. für Löschanträge, Widersprüche oder Ratenangebote), versendet diese an die zuständigen Stellen und verfolgt Fristen sowie Antworten. Nach Abschluss öffnet FIAON die Tür zu Girokonto, Kreditkarte und Finanzierungsmöglichkeiten.

Was nicht geht

FIAON bietet keine Rechtsberatung und gibt keine Garantien für die Löschung von berechtigten Einträgen. Einträge, die korrekt und aktuell sind, können nicht vor Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht werden. Es gibt keine Kredite oder Konten „ohne SCHUFA“ oder ohne Bonitätsprüfung. Die Plattform kann keine individuellen Empfehlungen aussprechen und verspricht keine Score-Verbesserung.

Das Wichtigste in drei Sätzen

Wer seine Bonität monatlich überwacht, erkennt Fehler und Missbrauch frühzeitig. So lassen sich unnötige Sperren und negative Folgen vermeiden. FIAON unterstützt beim Beschaffen, Erklären und Bearbeiten – ohne falsche Versprechen.

Häufige Fragen

Wie oft sollte ich meine Bonität prüfen?

Ein monatlicher Check reicht meist aus, um neue Einträge, Fehler oder Anfragen frühzeitig zu erkennen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist ein engerer Rhythmus sinnvoll.

Wer darf meine Bonität abfragen?

Nur Unternehmen mit berechtigtem Interesse, zum Beispiel Banken, Vermieter oder Händler, dürfen eine Auskunft einholen. Jede Anfrage wird gespeichert und ist für Sie sichtbar.

Was mache ich bei einem falschen Eintrag?

Stellen Sie einen Antrag auf Berichtigung oder Löschung bei der Auskunftei. Sie haben das Recht auf Korrektur nach DSGVO Art. 16 und 17.

Wie erkenne ich Identitätsmissbrauch?

Verdächtige Einträge, unbekannte Verträge oder Anfragen sind Warnzeichen. Bei Verdacht sollten Sie Anzeige erstatten und Ihre Bank informieren.

Kann ich Einträge vor Ablauf der Frist löschen lassen?

Nur unberechtigte oder fehlerhafte Einträge können vorzeitig gelöscht werden. Berechtigte, korrekte Einträge bleiben bis zum Ablauf der gesetzlichen Fristen bestehen.