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Bonität als Selbstständiger: Was Auskunfteien über Unternehmer speichern
SCHUFA, Creditreform & Co: So läuft die Bonitätsprüfung für Selbstständige und Unternehmer
Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 31.8.2026 · 5 Min. Lesezeit
Als Selbstständige oder Unternehmer stehen Sie oft vor doppelten Hürden: Die Bank fragt nach Ihrer Bonität – privat und geschäftlich. Lieferanten, Vermieter oder Leasingfirmen wollen Auskünfte sehen. Gleichzeitig wissen viele nicht, was Auskunfteien wie SCHUFA, Creditreform oder Bürgel über sie speichern. Und wie man Fehler korrigiert oder Einträge prüft.
Wer haftet – und wofür? Die Grenze zwischen privater und geschäftlicher Bonität verschwimmt, vor allem bei Einzelunternehmern und kleinen GmbHs. Fehlerhafte Einträge oder Zahlungsverzüge können beide Bereiche treffen. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten, Zahlen und einen klaren Handlungsplan.
Was speichert die SCHUFA über Selbstständige?
Die SCHUFA unterscheidet nicht grundsätzlich zwischen Selbstständigen und Angestellten. Sie führt für jede Person eine private Akte. Die SCHUFA speichert:
- Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse)
- Girokonten, Kreditkarten, Kredite, Leasingverträge
- Mobilfunkverträge, Versandhauskonten
- Zahlungsausfälle, Mahn- und Inkassoverfahren, titulierte Forderungen
- Anfragen von Banken (z. B. bei Kreditprüfung)
Für Einzelunternehmer und Freiberufler gilt: Geschäftliche Konten oder Kredite, die auf den eigenen Namen laufen, erscheinen oft in der privaten SCHUFA. Für GmbHs, UGs oder GmbH & Co. KGs ist die Trennung klarer – es gibt eine Firmenakte (bei Creditreform, Bürgel, Bisnode), aber auch hier kann die private Bonität des Geschäftsführers relevant sein (z. B. bei Bürgschaften).
Tabelle: SCHUFA und B2B-Auskunfteien im Vergleich
| Auskunftei | Privatperson (Einzelunternehmer) | Firma (GmbH, UG) |
|---|---|---|
| SCHUFA | Ja (persönliche Akte) | Nein (keine Firmenakte) |
| Creditreform | Nein | Ja (Firmenakte) |
| Bürgel/CRIF | Nein | Ja (Firmenakte) |
| Bisnode | Nein | Ja (Firmenakte) |
Wie entsteht die Unternehmerbonität?
Firmenauskunfteien wie Creditreform, Bürgel oder Bisnode sammeln Daten zur Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit von Unternehmen. Sie erhalten Informationen aus öffentlichen Registern (Handelsregister, Bundesanzeiger), von Lieferanten, Banken und Inkassobüros. Die wichtigsten Faktoren:
- Rechtsform (Einzelunternehmen, GmbH, UG etc.)
- Gründungsjahr und Alter des Unternehmens
- Umsatz und Bilanzdaten (sofern veröffentlicht)
- Zahlungsverhalten (pünktlich, verspätet, Inkasso, Insolvenz)
- Negativmerkmale (Haftbefehle, Insolvenzen, Zwangsvollstreckungen)
- Beteiligungsverhältnisse, Geschäftsführung
Bei Einzelunternehmern und Freiberuflern gibt es keine Firmenakte. Hier zählt ausschließlich die private Bonität. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) wird auch die Bonität der Geschäftsführer geprüft, vor allem bei jungen Firmen oder Krediten mit Bürgschaft.
Privat und geschäftlich: Wo ist die Grenze?
Die Trennung zwischen privater und geschäftlicher Bonität ist nicht immer eindeutig:
- Einzelunternehmer, Freiberufler: Kein Unterschied. Ihre privaten Finanzen sind automatisch auch geschäftlich relevant.
- GmbH, UG: Die Firma hat eine eigene Bonität. Dennoch verlangen Banken oder Lieferanten oft eine Selbstauskunft oder Bürgschaft des Geschäftsführers.
- Kreditkarten, Konten: Geschäftskonten auf den Namen der Firma erscheinen nicht in der privaten SCHUFA. Konten im eigenen Namen (auch "Geschäftskonto" genannt) schon.
- Kredite: Ein Kredit auf die Firma wird bei der Firmenauskunftei gemeldet. Ein Kredit auf den Namen des Geschäftsführers taucht privat auf.
Welche Daten sehen Banken, Lieferanten und Geschäftspartner?
- Banken: Prüfen meist sowohl die private SCHUFA als auch die Firmenauskunft (z. B. Creditreform).
- Lieferanten: Fragen meist nur die Firmenauskunft ab. Bei Einzelunternehmern zählt die private SCHUFA.
- Vermieter: Prüfen meist die private SCHUFA, selten Firmenauskünfte.
- Leasingfirmen: Schauen in beide Akten, je nach Vertragspartner und Rechtsform.
Firmenauskünfte enthalten keine privaten Daten, aber Angaben zu Geschäftsführung und Beteiligungen. Die SCHUFA-Auskunft ist personenbezogen und enthält keine Firmendaten (außer bei Einzelunternehmern).
Wie können Sie Ihre Bonität prüfen und Fehler korrigieren?
Sie haben das Recht auf Auskunft nach DSGVO Art. 15. Das bedeutet: Sie können kostenlos einmal im Jahr eine Datenkopie bei SCHUFA und den Firmenauskunfteien anfordern. Die wichtigsten Schritte:
- SCHUFA: Online-Formular für "Datenkopie nach Art. 15 DSGVO" nutzen
- Creditreform, CRIF, Bisnode: Schriftlich oder online anfragen
- Einträge prüfen: Stimmen alle Daten? Sind Forderungen erledigt?
- Fehler melden: Berichtigung nach DSGVO Art. 16 verlangen
- Unberechtigte Einträge löschen lassen: Antrag nach DSGVO Art. 17 stellen
Schritt für Schritt: So gehen Sie vor
- Fordern Sie eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bei SCHUFA und (wenn relevant) bei Creditreform, CRIF und Bisnode an.
- Prüfen Sie alle Einträge: Stimmen Name, Adresse, Verträge, Forderungen? Gibt es offene oder erledigte Negativmerkmale?
- Notieren Sie Fehler oder veraltete Daten. Vergleichen Sie die Angaben mit Ihren Unterlagen.
- Bereiten Sie ein Schreiben zur Berichtigung (DSGVO Art. 16) oder Löschung (DSGVO Art. 17) vor, falls nötig. Fügen Sie Belege bei.
- Senden Sie das Schreiben an die Auskunftei. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung und setzen Sie eine Frist (z. B. 4 Wochen).
- Reagiert die Auskunftei nicht oder lehnt ab, können Sie sich bei der Datenschutzbehörde beschweren (DSGVO Art. 77).
- Prüfen Sie regelmäßig Ihre Auskünfte, besonders vor Kreditanfragen oder wichtigen Verträgen.
Was FIAON dabei übernimmt
FIAON beschafft die Auskunft bei SCHUFA, Creditreform, CRIF und anderen relevanten Auskunfteien. Die Plattform erklärt jeden Eintrag verständlich, bereitet anwaltlich geprüfte Schreiben für Berichtigung, Löschung, Widerspruch oder Ratenangebot vor und versendet diese. FIAON verfolgt Fristen und Antworten, bis eine Klärung vorliegt, und öffnet im Anschluss die Tür zu Konto, Kreditkarte oder Finanzierung.
Was nicht geht
FIAON kann keine Löschung berechtigter Einträge vor Ablauf der gesetzlichen Fristen erreichen. Eine "Score-Verbesserung" ist nicht möglich. Es gibt keinen Kredit oder Konto "ohne SCHUFA" in Deutschland. Firmenauskünfte (Creditreform, CRIF) können nicht gelöscht werden, solange die Einträge berechtigt sind. FIAON bietet keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in drei Sätzen
Als Selbstständiger oder Unternehmer sollten Sie wissen, was Auskunfteien wie SCHUFA und Creditreform über Sie speichern. Prüfen Sie regelmäßig Ihre Auskünfte und korrigieren Sie Fehler frühzeitig. Trennen Sie private und geschäftliche Finanzen so klar wie möglich, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Häufige Fragen
Welche SCHUFA-Einträge sind für Selbstständige besonders relevant?
Für Einzelunternehmer und Freiberufler sind alle privaten SCHUFA-Einträge relevant, da diese auch für geschäftliche Verträge geprüft werden. Bei GmbHs oder UGs wird meist zusätzlich die Firmenauskunft herangezogen.
Wie oft kann ich meine Auskunft bei der SCHUFA oder Creditreform kostenlos anfordern?
Nach DSGVO Art. 15 steht Ihnen einmal pro Jahr eine kostenlose Datenkopie bei jeder Auskunftei zu. Weitere Auskünfte können kostenpflichtig sein.
Wie lange bleiben negative Einträge bei der SCHUFA sichtbar?
Erledigte Forderungen werden in der Regel nach drei Jahren gelöscht. Wurde eine Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Meldung beglichen und bestehen keine weiteren Negativmerkmale, erfolgt die Löschung nach 18 Monaten.
Kann ich als Unternehmer einen Kredit ohne SCHUFA bekommen?
In Deutschland ist ein Kredit ohne SCHUFA für Unternehmer nicht möglich. Banken und seriöse Anbieter fragen immer die Bonität ab.
Was kann ich tun, wenn die Auskunftei auf meinen Löschantrag nicht reagiert?
Sie können sich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden und Beschwerde nach DSGVO Art. 77 einlegen. Die Behörde prüft dann den Vorgang.