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CRIF-Auszug in der Schweiz: Was gespeichert ist und wie Sie es einsehen

So fordern Sie Ihre Daten nach DSG an, verstehen die Einträge und unterscheiden den CRIF-Auszug vom Betreibungsauszug.

Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 26.8.2026 · 4 Min. Lesezeit

Viele Menschen in der Schweiz erfahren erst bei einer Kredit- oder Wohnungssuche, dass es einen CRIF-Auszug gibt. Plötzlich ist von Bonitätsdaten die Rede, von gespeicherten Einträgen und von Auskünften, die andere über Sie einholen können. Die Unsicherheit ist groß: Wer speichert was? Was steht im CRIF-Auszug – und wie können Sie ihn einsehen oder berichtigen?

Was ist der CRIF-Auszug?

Der CRIF-Auszug ist eine Übersicht über die Daten, die die Auskunftei CRIF über Sie gespeichert hat. CRIF ist neben Intrum eine der wichtigsten Auskunfteien in der Schweiz. Banken, Vermieter oder Versandhändler nutzen diese Daten, um Ihre Zahlungsfähigkeit einzuschätzen.

Im CRIF-Auszug finden Sie:

  • Ihre Personalien (Name, Geburtsdatum, Adresse)
  • Informationen zu Kreditverträgen, Leasing, Kreditkarten
  • Angaben zu Zahlungsausfällen, Betreibungen (sofern gemeldet)
  • Historie von Anfragen (wer hat wann Daten abgefragt)

Nicht enthalten sind alle Details Ihrer Kontobewegungen oder Ihres Einkommens. Auch laufende Betreibungen sind nicht automatisch enthalten – dazu gibt es den Betreibungsauszug.

Was ist der Unterschied zum Betreibungsauszug?

Viele verwechseln den CRIF-Auszug mit dem Betreibungsauszug. Beide enthalten Informationen über Ihre Zahlungsfähigkeit, aber aus unterschiedlichen Quellen:

AuszugQuelleInhaltWer erhält ihn?
CRIF-AuszugCRIF (private Auskunftei)Kredite, Zahlungsausfälle, gemeldete Betreibungen, AnfragenAuf Antrag Sie selbst, Partnerunternehmen (mit Einwilligung)
BetreibungsauszugBetreibungsamtLaufende und erledigte Betreibungen nach SchKGSie selbst, mit Vollmacht auch Dritte

Sie können beide Auszüge getrennt anfordern. Für viele Vermieter oder Banken reicht einer nicht aus – sie verlangen oft beide.

Ihr Recht auf Auskunft nach DSG

Nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) haben Sie das Recht, zu erfahren, welche Daten CRIF über Sie gespeichert hat. Das ist das sogenannte Auskunftsrecht (DSG, Art. 25). Sie können eine kostenlose Datenkopie anfordern. Die Auskunft muss verständlich und vollständig sein.

So fordern Sie den CRIF-Auszug an

  • Online-Antrag auf der CRIF-Website (Identitätsnachweis nötig)
  • Per Post mit Kopie eines amtlichen Ausweises
  • Antwort in der Regel innerhalb von 30 Tagen
  • Die Auskunft ist kostenlos

Auch Intrum bietet eine solche Auskunft an. Sie können beide Auskunfteien getrennt anschreiben.

Was steht im CRIF-Auszug – und wie lange?

Im CRIF-Auszug finden Sie Einträge zu Krediten, Leasingverträgen, Kreditkarten, Zahlungsausfällen und gemeldeten Betreibungen. Die Löschfristen sind nicht gesetzlich geregelt, CRIF orientiert sich jedoch an den Branchenstandards:

  • Kredit- und Leasingverträge: meist bis zu 5 Jahre nach Ablauf
  • Zahlungsausfälle und Betreibungen: bis zu 5 Jahre nach Erledigung
  • Anfragen: 1 Jahr sichtbar, für Dritte meist wenige Tage

Jeder Eintrag muss sachlich korrekt und aktuell sein. Fehlerhafte Daten dürfen nicht gespeichert werden (DSG, Art. 5).

Wie können Sie Fehler berichtigen oder Einträge löschen lassen?

Sie haben das Recht auf Berichtigung (DSG, Art. 32) und auf Löschung unrechtmäßiger oder veralteter Daten. Das geht so:

  • Fehler oder veraltete Einträge schriftlich bei CRIF melden
  • Nachweise beifügen (z. B. Betreibungsamt-Bestätigung)
  • CRIF muss den Sachverhalt prüfen und Ihnen antworten
  • Bei Uneinigkeit: Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht (EDÖB)

Nicht alles kann gelöscht werden. Rechtmäßige, aktuelle Einträge bleiben bis zum Ablauf der Speicherfrist bestehen.

Was kostet der CRIF-Auszug?

Die reine Selbstauskunft ist kostenlos. Für spezielle, beglaubigte Auszüge oder schnellere Zustellung können Gebühren anfallen. Die Standard-Auskunft nach DSG ist gebührenfrei.

Schritt für Schritt: So kommen Sie an Ihren CRIF-Auszug

  1. Gehen Sie auf die CRIF-Website (crif.ch) und suchen Sie „Selbstauskunft“.
  2. Füllen Sie das Online-Formular aus oder laden Sie das PDF herunter.
  3. Legen Sie einen Identitätsnachweis bei (Pass, ID, Führerausweis).
  4. Senden Sie den Antrag ab (online oder per Post).
  5. Warten Sie auf die Antwort (meist innerhalb von 30 Tagen).
  6. Prüfen Sie die Einträge sorgfältig.
  7. Bei Fehlern: Wenden Sie sich schriftlich an CRIF und legen Sie Nachweise bei.
  8. Bei Problemen: Kontakt zur Datenschutzaufsicht (EDÖB).

Was FIAON dabei übernimmt

FIAON beschafft auf Wunsch den CRIF-Auszug für Sie, erklärt jeden Eintrag verständlich, bereitet anwaltlich geprüfte Schreiben vor (z. B. Berichtigungsantrag, Löschantrag), versendet sie und verfolgt die Fristen und Antworten. Nach Klärung der Einträge öffnet FIAON die Tür zu Konto, Kreditkarte oder Finanzierung.

Was nicht geht

Einträge, die korrekt und aktuell sind, können nicht vor Ablauf der Speicherfrist gelöscht werden. FIAON kann keine Kredite ohne Bonitätsprüfung vermitteln und keine Einträge "verbessern". Auch eine Garantie auf Löschung gibt es nicht. Die endgültige Entscheidung über Berichtigung oder Löschung liegt immer bei CRIF bzw. der Datenschutzaufsicht.

Das Wichtigste in drei Sätzen

Sie haben das Recht, jederzeit eine kostenlose Selbstauskunft bei CRIF anzufordern. Fehlerhafte oder veraltete Einträge können Sie berichtigen oder löschen lassen. Der CRIF-Auszug ist nicht identisch mit dem Betreibungsauszug – beide können für Banken oder Vermieter wichtig sein.

Häufige Fragen

Wie lange speichert CRIF meine Daten?

Kredit- und Leasingdaten sowie Zahlungsausfälle bleiben meist bis zu 5 Jahre nach Erledigung gespeichert. Anfragen sind für Dritte nur wenige Tage, für Sie selbst bis zu einem Jahr sichtbar.

Ist der CRIF-Auszug das gleiche wie der Betreibungsauszug?

Nein. Der CRIF-Auszug enthält Daten von CRIF (Kredite, Zahlungsausfälle, gemeldete Betreibungen), der Betreibungsauszug kommt direkt vom Betreibungsamt und listet alle Betreibungen nach SchKG auf.

Kostet die Selbstauskunft bei CRIF etwas?

Die Standard-Selbstauskunft nach DSG ist kostenlos. Für beglaubigte Auszüge oder spezielle Dienstleistungen können Gebühren anfallen.

Wie kann ich einen fehlerhaften Eintrag im CRIF-Auszug löschen lassen?

Sie schreiben an CRIF, legen Nachweise bei und beantragen die Berichtigung. Bei Uneinigkeit können Sie sich an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) wenden.

Wer darf meinen CRIF-Auszug sehen?

Nur Sie selbst und Unternehmen, die mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung eine Bonitätsauskunft einholen (z. B. Banken, Vermieter).