Ratgeber › Score & Bonität

Dispo gekündigt: Was das mit Ihrer Bonität macht – und wie Sie reagieren

Kündigung des Dispos: Folgen für SCHUFA, Rückzahlung, Eintrag vermeiden – Ihr Handlungsplan.

Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 28.8.2026 · 5 Min. Lesezeit

Sie haben Post von Ihrer Bank: Der Dispokredit ist gekündigt. Das Konto steht im Minus, vielleicht kam schon eine Mahnung. Viele fragen sich jetzt: Was bedeutet das für meine Bonität? Wird das der SCHUFA gemeldet? Was kann ich tun, um einen negativen Eintrag zu vermeiden?

Ein gekündigter Dispo ist kein Einzelfall. Gerade in finanziell schwierigen Zeiten ziehen Banken die Reißleine. Die Folgen sind spürbar: Die Rückzahlung wird sofort fällig, es drohen Mahnungen, Inkasso oder gar ein SCHUFA-Eintrag. Doch nicht jede Kündigung führt automatisch zu einem negativen Eintrag. Wer schnell und strukturiert reagiert, kann den Schaden begrenzen.

Was passiert bei einer Dispo-Kündigung?

Wird Ihr Dispokredit gekündigt, fordert die Bank das überzogene Girokonto in voller Höhe zurück. Sie haben dann meist eine kurze Frist (oft 14 Tage), um das Minus auszugleichen. Bleibt die Rückzahlung aus, folgen Mahnungen. Im schlimmsten Fall wird die Forderung an ein Inkassobüro abgegeben oder gerichtlich geltend gemacht.

Warum kündigt die Bank den Dispo?

  • Überziehung über den vereinbarten Rahmen
  • Rücklastschriften oder nicht eingehende Gehälter
  • Negative SCHUFA-Entwicklungen
  • Allgemeine Verschlechterung der Bonität

Was bedeutet das für Ihr Konto?

  • Kein Zugriff mehr auf den Dispo
  • Konto kann gesperrt werden
  • Rückzahlung des offenen Betrags wird verlangt

Wann droht ein SCHUFA-Eintrag?

Ein negativer SCHUFA-Eintrag entsteht nicht automatisch durch die Dispo-Kündigung. Entscheidend ist, ob eine offene Forderung besteht und wie die Bank weiter verfährt. Die wichtigsten Regeln nach § 31 Abs. 2 BDSG:

  • Die Forderung muss fällig und unbestritten sein.
  • Sie müssen mindestens zweimal gemahnt werden, mit mindestens vier Wochen Abstand.
  • In der Mahnung muss auf die mögliche SCHUFA-Meldung hingewiesen werden.
  • Die Meldung darf frühestens vier Wochen nach der ersten Mahnung erfolgen.
  • Alternativ ist eine Meldung möglich, wenn ein gerichtlicher Titel (z.B. Vollstreckungsbescheid) vorliegt.

Tabelle: Ablauf bis zum SCHUFA-Eintrag

SchrittFrist/Regel
Dispo-KündigungSofort
Erste MahnungNach Fristablauf (z.B. 14 Tage)
Zweite MahnungMind. 4 Wochen nach erster Mahnung
SCHUFA-MeldungFrühestens 4 Wochen nach erster Mahnung, nach Hinweis
Inkasso/TitelJederzeit bei gerichtlichem Titel

Wie wirkt sich der Eintrag auf die Bonität aus?

Ein negativer SCHUFA-Eintrag verschlechtert Ihren Score. Das kann dazu führen, dass Sie kein neues Konto, keine Kreditkarte oder keinen Kredit mehr bekommen. Auch Mobilfunkverträge oder Ratenzahlungen werden oft abgelehnt. Die Löschfristen sind klar geregelt:

  • Erledigte Forderungen: 3 Jahre nach Erledigung
  • Seit 2024: Bei Begleichung innerhalb von 100 Tagen nach Meldung und ohne weitere Einträge: 18 Monate
  • Gerichtliche Titel: 3 Jahre nach Erledigung
  • Restschuldbefreiung: 6 Monate

Was können Sie tun, um einen Eintrag zu vermeiden?

Schnelles Handeln ist entscheidend. Je früher Sie reagieren, desto besser stehen die Chancen, einen negativen Eintrag zu vermeiden.

Ratenvereinbarung mit der Bank

Viele Banken akzeptieren eine Ratenzahlung, wenn eine sofortige Rückzahlung nicht möglich ist. Voraussetzung: Sie melden sich aktiv und schlagen einen realistischen Plan vor. Lassen Sie sich die Vereinbarung schriftlich bestätigen. Halten Sie die Raten unbedingt ein.

Konto im Blick behalten

Überziehen Sie den Dispo nicht weiter. Prüfen Sie, ob eingehende Zahlungen (z.B. Gehalt) das Minus verringern können. Vermeiden Sie weitere Abbuchungen, die das Minus vergrößern.

Schriftliche Kommunikation

Führen Sie alle Absprachen schriftlich. So können Sie im Streitfall nachweisen, was vereinbart wurde. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Ratenzahlung.

Keine Panik bei der SCHUFA-Auskunft

Eine reine Dispo-Kündigung wird der SCHUFA nicht gemeldet. Erst wenn die offenen Beträge nicht gezahlt werden und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt ein negativer Eintrag.

Schritt für Schritt: So gehen Sie jetzt vor

  1. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge und die Kündigung: Wie hoch ist das Minus? Bis wann verlangt die Bank die Rückzahlung?
  2. Kontaktieren Sie Ihre Bank schriftlich. Schildern Sie Ihre Lage, bieten Sie eine realistische Ratenzahlung an.
  3. Lassen Sie sich die Ratenvereinbarung schriftlich bestätigen.
  4. Zahlen Sie vereinbarte Raten pünktlich. Heben Sie Quittungen und Kontoauszüge auf.
  5. Prüfen Sie regelmäßig Ihre SCHUFA-Auskunft (DSGVO Art. 15: Datenkopie). So sehen Sie, ob ein Eintrag erfolgt ist.
  6. Wenn ein Eintrag erfolgt ist, prüfen Sie die Voraussetzungen (§ 31 Abs. 2 BDSG). Widersprechen Sie ggf. (DSGVO Art. 21).
  7. Bei Streit mit der Bank: Sie können sich an die Schlichtungsstelle der Banken oder die Datenschutzbehörde wenden (DSGVO Art. 77).

Was FIAON dabei übernimmt

FIAON beschafft Ihre aktuelle SCHUFA-Auskunft, erklärt jeden Eintrag verständlich, bereitet anwaltlich geprüfte Schreiben für Ratenvereinbarung, Selbstauskunft oder Widerspruch vor und versendet diese an die Bank. Fristen und Antworten werden überwacht. Nach Klärung der SCHUFA-Situation öffnet FIAON die Tür zu Girokonto, Kreditkarte oder Finanzierung.

Was nicht geht

Es gibt keinen Kredit „ohne SCHUFA“ in Deutschland. Berechtigte Einträge können nicht vor Ablauf der Löschfristen gelöscht werden. FIAON kann keine Zusage für eine Ratenvereinbarung durch die Bank machen. Eine Dispo-Kündigung allein ist kein Grund für eine Löschung bei der SCHUFA. FIAON gibt keine Rechtsberatung und garantiert keine Verbesserung des Scores.

Das Wichtigste in drei Sätzen

Die Kündigung des Dispos führt nicht automatisch zu einem negativen SCHUFA-Eintrag. Wer schnell reagiert, eine Ratenzahlung vereinbart und alle Fristen einhält, kann einen Eintrag oft vermeiden. FIAON hilft, den Überblick zu behalten und die nötigen Schreiben vorzubereiten.

FAQ

Was passiert, wenn ich den Dispo nach der Kündigung nicht sofort ausgleichen kann?

Sie können mit der Bank eine Ratenzahlung vereinbaren. Wichtig ist, dass Sie sich aktiv melden und die Raten zuverlässig zahlen.

Meldet die Bank die Dispo-Kündigung automatisch an die SCHUFA?

Nein. Erst wenn die Rückzahlung ausbleibt, Mahnungen erfolgen und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein negativer Eintrag gemeldet.

Wie lange bleibt ein negativer SCHUFA-Eintrag wegen eines gekündigten Dispos gespeichert?

Erledigte Forderungen bleiben grundsätzlich drei Jahre gespeichert. Wird die Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Meldung beglichen und liegen keine weiteren Einträge vor, beträgt die Speicherdauer 18 Monate.

Kann ich den Dispo nach einer Kündigung wieder bekommen?

In der Regel nicht sofort. Erst wenn das Konto ausgeglichen und die Bonität wieder stabil ist, kann die Bank einen neuen Dispo gewähren.

Was kann ich tun, wenn die Bank keine Ratenzahlung akzeptiert?

Sie können trotzdem anbieten, regelmäßig zu zahlen. Dokumentieren Sie alles schriftlich. Bei Streit hilft die Schlichtungsstelle der Banken weiter.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich den Dispo nach der Kündigung nicht sofort ausgleichen kann?

Sie können mit der Bank eine Ratenzahlung vereinbaren. Wichtig ist, dass Sie sich aktiv melden und die Raten zuverlässig zahlen.

Meldet die Bank die Dispo-Kündigung automatisch an die SCHUFA?

Nein. Erst wenn die Rückzahlung ausbleibt, Mahnungen erfolgen und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein negativer Eintrag gemeldet.

Wie lange bleibt ein negativer SCHUFA-Eintrag wegen eines gekündigten Dispos gespeichert?

Erledigte Forderungen bleiben grundsätzlich drei Jahre gespeichert. Wird die Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Meldung beglichen und liegen keine weiteren Einträge vor, beträgt die Speicherdauer 18 Monate.

Kann ich den Dispo nach einer Kündigung wieder bekommen?

In der Regel nicht sofort. Erst wenn das Konto ausgeglichen und die Bonität wieder stabil ist, kann die Bank einen neuen Dispo gewähren.

Was kann ich tun, wenn die Bank keine Ratenzahlung akzeptiert?

Sie können trotzdem anbieten, regelmäßig zu zahlen. Dokumentieren Sie alles schriftlich. Bei Streit hilft die Schlichtungsstelle der Banken weiter.