Ratgeber › Inkasso & Mahnung

Inkassokosten prüfen: Was Inkasso verlangen darf – und was nicht

Inkassokosten in Deutschland: Rechte, Grenzen und Handlungsmöglichkeiten für Verbraucher

Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 31.8.2026 · 4 Min. Lesezeit

Viele Menschen erhalten Post vom Inkassobüro und erschrecken über die geforderten Beträge. Die Kosten wirken oft übertrieben hoch. Wer nicht sofort zahlt, fürchtet weitere Mahnungen oder sogar einen SCHUFA-Eintrag. Gleichzeitig bleibt die Frage: Muss ich alles bezahlen, was das Inkassobüro verlangt? Und was tun, wenn die Kosten nicht stimmen?

Wann darf Inkasso überhaupt Kosten verlangen?

Inkassokosten entstehen, wenn Sie eine fällige Rechnung nicht bezahlt haben und in Verzug geraten sind. Das Inkassobüro kann dann im Auftrag des Gläubigers tätig werden. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens eine Mahnung erhalten haben oder der Verzug automatisch eintritt (z. B. durch Fristablauf bei kalendermäßig bestimmter Zahlung).

Gesetzliche Grundlage

  • Die Höhe der Inkassokosten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
  • Inkassodienstleistungen sind nach dem RDG zulässig, wenn das Inkassobüro registriert ist (§ 10 RDG).
  • Die Kosten dürfen nicht höher sein als die eines Anwalts für dieselbe Tätigkeit.

Welche Inkassokosten sind erlaubt – und welche nicht?

Nicht jede Forderung eines Inkassobüros ist berechtigt. Die wichtigsten Posten sind:

Erlaubte Kosten

  • Hauptforderung: Der ursprüngliche Rechnungsbetrag.
  • Verzugszinsen: Meist 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB bei Verbrauchern).
  • Inkassogebühr: Meist 0,5 bis 1,3 Geschäftsgebühr nach RVG, je nach Fall (siehe Tabelle unten).
  • Porto und Auslagen: Nur in angemessenem Umfang, meist pauschal 20 Euro.

Nicht erlaubte oder zu hohe Kosten

  • Mehrfache Inkassogebühren: Nur eine Gebühr pro Forderung, auch bei mehreren Inkassobüros.
  • Unrealistische Zusatzkosten: "Kontoführungsgebühren", "Ermittlungsgebühren" oder "Telefonkosten" sind oft nicht erstattungsfähig.
  • Gebühren für vorgerichtliche Rechtsanwälte zusätzlich zum Inkasso: Doppelte Kosten sind nicht zulässig.

Typische Inkassokosten im Überblick

HauptforderungInkassogebühr (1,0 RVG)Porto/AuslagenVerzugszinsen pro Jahr
100 €18,00 €20,00 €ca. 5–6 €
500 €45,00 €20,00 €ca. 25–30 €
1.000 €63,00 €20,00 €ca. 50–60 €

Die Inkassogebühr basiert auf der "einfachen" Geschäftsgebühr (1,0) nach RVG, zuzüglich Auslagenpauschale. Höhere Gebühren (z. B. 1,3) sind nur bei besonderer Schwierigkeit gerechtfertigt.

Wie erkennen Sie überhöhte Inkassokosten?

Viele Inkassoschreiben enthalten zu hohe oder unzulässige Gebühren. Prüfen Sie:

  • Wurde die Hauptforderung korrekt berechnet?
  • Entsprechen die Inkassokosten der Tabelle oben?
  • Gibt es doppelte Gebühren (z. B. Inkasso und Anwalt)?
  • Werden Zusatzgebühren verlangt, die nicht nachvollziehbar sind?

Wenn Sie unsicher sind, können Sie eine Auskunft nach DSGVO Art. 15 verlangen, um alle gespeicherten Daten einzusehen.

Was tun bei unberechtigten oder zu hohen Kosten?

Sie müssen nur die berechtigten Kosten zahlen. Gegen zu hohe oder unzulässige Inkassokosten können Sie widersprechen. Das geht formlos schriftlich. Sie können auch nur den unstreitigen Teil zahlen (Hauptforderung, angemessene Inkassogebühr, Zinsen).

Musterformulierungen

  • "Ich bestreite die geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von ... Euro, da sie überhöht und nicht erstattungsfähig sind."
  • "Ich zahle die Hauptforderung sowie die angemessenen Inkassokosten. Die darüber hinausgehenden Beträge bestreite ich."

Was passiert, wenn Sie nicht zahlen?

Zahlen Sie gar nicht, kann das Inkassobüro weitere Schritte einleiten:

  • Mahnbescheid beantragen
  • Klage erheben
  • Meldung an die SCHUFA (nur unter strengen Voraussetzungen, siehe § 31 Abs. 2 BDSG)

Ein SCHUFA-Eintrag ist nur zulässig, wenn die Forderung unbestritten, fällig und mindestens zweimal gemahnt wurde – mit Hinweis auf die mögliche Meldung und Frist von mindestens vier Wochen.

Schritt für Schritt: Inkassokosten prüfen und reagieren

  1. Inkassoschreiben genau lesen: Welche Beträge werden gefordert? Was ist die Hauptforderung, was sind Nebenkosten?
  2. Kosten mit Tabelle vergleichen: Stimmen die Inkassogebühren mit den oben genannten Werten überein?
  3. Unzulässige Gebühren erkennen: Gibt es doppelte oder nicht nachvollziehbare Posten?
  4. Schriftlich widersprechen: Bestreiten Sie unberechtigte Kosten, zahlen Sie nur den berechtigten Teil.
  5. Zahlungsnachweis aufbewahren: Dokumentieren Sie Ihre Zahlung und Ihren Widerspruch.
  6. Fristen beachten: Reagieren Sie zeitnah, um Mahnbescheid oder SCHUFA-Eintrag zu vermeiden.
  7. Selbstauskunft anfordern: Verlangen Sie eine Datenkopie nach DSGVO Art. 15, um zu prüfen, ob ein SCHUFA-Eintrag erfolgt ist.

Was FIAON dabei übernimmt

FIAON beschafft für Sie die Auskunft bei der SCHUFA, erklärt die einzelnen Einträge und bereitet anwaltlich geprüfte Schreiben vor, etwa für einen Widerspruch gegen zu hohe Inkassokosten oder für eine Selbstauskunft. Die Plattform versendet die Schreiben, verfolgt Fristen und Antworten und eröffnet im Anschluss die Möglichkeit, wieder ein Girokonto, eine Kreditkarte oder eine Finanzierung zu beantragen.

Was nicht geht

FIAON kann keine unberechtigten Inkassoforderungen löschen oder Ihren Score beeinflussen. Einträge, die den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, bleiben bis zum Ablauf der Frist bestehen. Es gibt keinen Kredit oder Konto "ohne SCHUFA". Auch eine vorzeitige Löschung berechtigter Einträge ist nicht möglich.

Das Wichtigste in drei Sätzen

Inkassokosten dürfen nur in gesetzlich geregeltem Rahmen verlangt werden. Überhöhte oder doppelte Gebühren müssen Sie nicht zahlen und können schriftlich widersprechen. FIAON hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und rechtssichere Schreiben zu versenden, kann aber keine unberechtigten Forderungen löschen.

Häufige Fragen

Wie hoch dürfen Inkassokosten maximal sein?

Die Inkassokosten dürfen grundsätzlich nicht höher sein als die Vergütung eines Rechtsanwalts für dieselbe Tätigkeit. Für eine Hauptforderung von 100 Euro sind das meist maximal 18 Euro Inkassogebühr plus Auslagen.

Muss ich alle Gebühren im Inkassoschreiben zahlen?

Nein, Sie müssen nur die berechtigten Kosten zahlen. Überhöhte oder unzulässige Gebühren können Sie bestreiten und nur den unstreitigen Teil zahlen.

Kann ein Inkassobüro einen SCHUFA-Eintrag veranlassen?

Nur unter strengen Voraussetzungen: Die Forderung muss fällig, unbestritten und mindestens zweimal gemahnt worden sein, mit Hinweis auf die mögliche Meldung. Die Frist zwischen erster Mahnung und Meldung muss mindestens vier Wochen betragen (§ 31 Abs. 2 BDSG).

Was tun, wenn ich die Inkassokosten nicht zahlen kann?

Kontaktieren Sie das Inkassobüro schriftlich und bieten Sie eine Ratenzahlung an. Sie können auch nur den berechtigten Teil zahlen und die überhöhten Kosten bestreiten.

Kann ich gegen Inkassokosten Widerspruch einlegen?

Ja, Sie können schriftlich gegen unberechtigte oder zu hohe Inkassokosten widersprechen. Begründen Sie kurz, welche Kosten Sie bestreiten und zahlen Sie den berechtigten Betrag.