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KSV-Auskunft in Österreich: So erfahren Sie, was der KSV1870 über Sie speichert
Wie Sie Ihre KSV-Auskunft erhalten, Einträge verstehen und Rechte nach DSGVO nutzen.
Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 27.8.2026 · 4 Min. Lesezeit
Viele Menschen erfahren erst von einem KSV-Eintrag, wenn ein Kredit abgelehnt wird oder eine Wohnung nicht klappt. Vielleicht haben Sie Mahnungen erhalten oder fragen sich, was der KSV1870 eigentlich über Sie speichert. Die Unsicherheit ist groß: Wer meldet was? Wie lange bleibt das gespeichert? Und können Sie etwas löschen lassen?
Was ist der KSV1870 und welche Daten speichert er?
Der Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870) ist eine der wichtigsten Auskunfteien in Österreich. Er sammelt Daten über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und Unternehmen. Dazu gehören:
- Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse)
- Informationen zu laufenden und erledigten Krediten
- Zahlungsausfälle und offene Forderungen
- Daten aus öffentlichen Registern (z.B. Insolvenz, Exekution)
- Anfragen von Banken, Versandhändlern oder Mobilfunkanbietern
Diese Daten werden in der sogenannten Warenkreditevidenz gespeichert. Banken und Unternehmen prüfen dort, ob Sie als Kunde als zahlungsfähig gelten.
Wie kommt ein Eintrag in die KSV-Auskunft?
Einträge entstehen, wenn Unternehmen oder Banken eine Zahlungsstörung melden. Das kann zum Beispiel passieren, wenn:
- Sie eine Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlen
- Ein Kredit nicht wie vereinbart zurückgezahlt wird
- Ein Insolvenzverfahren eröffnet wird
Wichtig: Nicht jede Mahnung führt sofort zu einem KSV-Eintrag. Unternehmen dürfen erst melden, wenn die Forderung fällig und unbestritten ist, Sie mindestens zweimal gemahnt wurden und Sie auf die mögliche Meldung hingewiesen wurden (vgl. DSGVO und die Praxis der Auskunfteien).
Wie lange bleibt ein Eintrag beim KSV1870 gespeichert?
Die Löschfristen orientieren sich an den Verhaltensregeln der Auskunfteien und der DSGVO. Für Privatpersonen gilt:
| Art des Eintrags | Löschfrist |
|---|---|
| Erledigte Forderung | 3 Jahre ab Erledigung |
| Beglichene Forderung (schnell) | 18 Monate, wenn binnen 100 Tagen bezahlt |
| Insolvenzverfahren | 3 Jahre ab Aufhebung/Beendigung |
| Restschuldbefreiung | 6 Monate nach Eintragung |
| Anfragen (z.B. Kreditanfrage) | 12 Monate, für Dritte nur 10 Tage sichtbar |
Wie erhalten Sie Ihre KSV-Auskunft?
Sie haben nach Art. 15 DSGVO das Recht, eine kostenlose Selbstauskunft zu erhalten. Der KSV1870 muss Ihnen mitteilen, welche Daten gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben wurden. So gehen Sie vor:
- Online-Antrag auf der KSV1870-Website (Identitätsnachweis erforderlich)
- Schriftlich per Post oder E-Mail (mit Ausweiskopie)
- Persönlich in einem KSV-Servicecenter (mit Ausweis)
Die Bearbeitung dauert meist wenige Tage, spätestens aber einen Monat (Art. 12 DSGVO).
Was tun, wenn die KSV-Auskunft Fehler enthält?
Finden Sie falsche oder veraltete Einträge, können Sie eine Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) verlangen. Das gilt zum Beispiel, wenn:
- Eine Forderung schon lange bezahlt ist, aber noch als offen geführt wird
- Ein Eintrag Sie verwechselt (Namensgleichheit, Adressfehler)
- Die Löschfrist abgelaufen ist
Sie können schriftlich beim KSV1870 einen Antrag auf Berichtigung oder Löschung stellen. Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie sich bei der Datenschutzbehörde Wien beschweren (Art. 77 DSGVO).
Schritt für Schritt: So kommen Sie zur KSV-Auskunft und prüfen Ihre Daten
- Fordern Sie Ihre Selbstauskunft beim KSV1870 an (online, per Post oder persönlich).
- Prüfen Sie alle Angaben: Stimmen Name, Geburtsdatum, Adresse?
- Kontrollieren Sie die Liste der Forderungen: Sind alle schon bezahlt? Gibt es offene Posten, die nicht stimmen?
- Prüfen Sie, ob Einträge schon älter als die Löschfrist sind.
- Finden Sie Fehler, stellen Sie schriftlich einen Antrag auf Berichtigung oder Löschung.
- Warten Sie auf die Antwort des KSV1870 (innerhalb eines Monats).
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, wenden Sie sich an die Datenschutzbehörde Wien.
Was FIAON dabei übernimmt
FIAON beschafft Ihre KSV-Auskunft, erklärt Ihnen jeden Eintrag verständlich, bereitet anwaltlich geprüfte Schreiben für Berichtigung, Löschung oder Widerspruch vor, versendet sie und verfolgt Fristen sowie Antworten. Nach Abschluss der Klärung öffnet FIAON den Weg zu Konto, Kreditkarte oder Finanzierung.
Was nicht geht
Einträge, die rechtmäßig und aktuell sind, können nicht vor Ablauf der Löschfrist entfernt werden. Ein Kredit, eine Kreditkarte oder ein Konto ohne Prüfung durch den KSV1870 ist in Österreich nicht möglich. FIAON kann keine Garantie für die Löschung oder für bessere Konditionen geben. Auch eine "Beratung" im juristischen Sinn findet nicht statt.
Das Wichtigste in drei Sätzen
Sie können jederzeit eine kostenlose KSV-Auskunft anfordern und sehen, welche Daten gespeichert sind. Falsche oder veraltete Einträge lassen sich mit einem Antrag auf Berichtigung oder Löschung entfernen. Rechtmäßige Einträge bleiben bis zum Ablauf der Fristen gespeichert.
Häufige Fragen
Wie oft kann ich eine KSV-Selbstauskunft anfordern?
Sie haben nach der DSGVO das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr. Bei berechtigtem Anlass (z.B. Verdacht auf Fehler) ist eine weitere Anfrage möglich.
Beeinflusst jede Mahnung sofort meinen KSV-Eintrag?
Nein. Erst wenn eine Forderung fällig, unbestritten und nach mindestens zwei Mahnungen nicht bezahlt wurde, kann sie gemeldet werden.
Kann ich einen negativen KSV-Eintrag vorzeitig löschen lassen?
Nur, wenn der Eintrag falsch oder veraltet ist. Rechtmäßige Einträge bleiben bis zum Ablauf der Löschfrist gespeichert.
Wie lange dauert es, bis eine gelöschte Forderung nicht mehr sichtbar ist?
Erledigte Forderungen werden in der Regel nach drei Jahren gelöscht. Bei schneller Begleichung (innerhalb von 100 Tagen) kann die Löschung schon nach 18 Monaten erfolgen.
Was mache ich, wenn der KSV1870 meinen Antrag auf Löschung ablehnt?
Sie können sich an die Datenschutzbehörde Wien wenden und dort Beschwerde nach Art. 77 DSGVO einreichen.