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KSV-Eintrag löschen lassen: Rechte, Fristen und der Weg zur Löschung in Österreich

So gehen Sie bei negativen KSV-Einträgen vor – von der Auskunft bis zur Löschung

Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 26.8.2026 · 4 Min. Lesezeit

Wer einen negativen Eintrag bei KSV1870 oder CRIF hat, fühlt sich oft ausgeliefert. Die Bank lehnt einen Kredit ab, ein neues Konto scheint unerreichbar. Die Ursache: ein Eintrag, dessen Bedeutung und Laufzeit nicht immer klar sind. Viele fragen sich: Wie lange bleibt das stehen? Kann ich das löschen lassen? Was ist mein Recht?

Sie brauchen kein Jurastudium, um Ihre Rechte zu kennen. Aber Sie sollten wissen, wie Sie vorgehen, welche Fristen gelten und was realistisch ist. Dieser Artikel zeigt, wie Sie Ihren KSV-Eintrag prüfen, wie Sie die Löschung beantragen – und was dabei zu beachten ist.

Was ist ein KSV-Eintrag und wie kommt er zustande?

KSV1870 und CRIF sammeln Daten zu Zahlungsverhalten, laufenden Krediten, offenen Forderungen und Insolvenzverfahren. Ein Eintrag entsteht, wenn ein Unternehmen eine offene Forderung meldet, ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Zahlungsrückstände bestehen.

Typische Gründe für einen Eintrag:

  • Offene, nicht bestrittene Rechnungen
  • Gerichtliche Mahnverfahren
  • Insolvenzverfahren
  • Bürgschaften, bei denen Sie in Anspruch genommen wurden

Die Daten stammen aus öffentlichen Registern, Gerichtsdatenbanken und Meldungen von Vertragspartnern (z. B. Banken, Mobilfunkanbieter).

Welche Löschfristen gelten in Österreich?

Nicht jeder Eintrag bleibt ewig gespeichert. Die wichtigsten Löschfristen orientieren sich an den Verhaltensregeln der Auskunfteien und am Datenschutzrecht (DSGVO).

EintragsartLöschfrist
Erledigte Forderungen3 Jahre nach Erledigung
Insolvenzverfahren5 Jahre nach Aufhebung
Restschuldbefreiung6 Monate nach Abschluss
Anfragen (z. B. Kreditprüfung)1 Jahr, Dritten 10 Tage
Laufende, offene ForderungenBis zur Erledigung

Die Fristen beginnen meist mit der Erledigung, also der Begleichung der Forderung oder dem Abschluss des Verfahrens.

Welche Rechte haben Sie nach der DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt auch in Österreich. Sie gibt Ihnen mehrere Rechte:

  • Auskunft (Art. 15 DSGVO): Sie können eine kostenlose Datenkopie verlangen.
  • Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Falsche oder veraltete Daten müssen korrigiert werden.
  • Löschung (Art. 17 DSGVO): Unrechtmäßige oder veraltete Einträge können Sie löschen lassen.
  • Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Sie können der Verarbeitung widersprechen, wenn berechtigte Gründe vorliegen.
  • Beschwerde (Art. 77 DSGVO): Bei Problemen können Sie sich an die Datenschutzbehörde Wien wenden.

Wann wird ein KSV-Eintrag gelöscht?

Einträge werden gelöscht, wenn die Löschfrist abgelaufen ist oder der Eintrag unrechtmäßig ist (z. B. falsch, veraltet, nicht nachvollziehbar). Einträge über offene Forderungen bleiben bis zur Begleichung bestehen. Eine vorzeitige Löschung ist nur möglich, wenn der Eintrag nachweislich falsch oder rechtswidrig ist.

Beispiele:

  • Sie haben eine Forderung bezahlt, aber der Eintrag ist nach drei Jahren noch sichtbar: Anspruch auf Löschung.
  • Die Forderung ist erledigt, aber noch nicht drei Jahre her: Keine Löschung möglich.
  • Sie entdecken einen Eintrag, der nicht zu Ihnen gehört: Anspruch auf Berichtigung oder Löschung.

Schritt für Schritt: So gehen Sie bei KSV-Einträgen vor

  1. Selbstauskunft einholen

Fordern Sie eine kostenlose Auskunft bei KSV1870 oder CRIF an (Art. 15 DSGVO). Die Bearbeitung dauert meist wenige Wochen.

  1. Einträge prüfen

Kontrollieren Sie alle Einträge: Stimmen die Daten? Ist alles nachvollziehbar?

  1. Löschfristen prüfen

Vergleichen Sie das Datum der Erledigung mit den Löschfristen (siehe Tabelle oben).

  1. Unrichtige oder veraltete Einträge melden

Schreiben Sie an KSV1870 oder CRIF und fordern Sie Berichtigung oder Löschung (Art. 16 und 17 DSGVO). Legen Sie Nachweise bei (z. B. Zahlungsbeleg, Gerichtsbeschluss).

  1. Frist setzen

Geben Sie eine angemessene Frist (z. B. 2–4 Wochen) zur Bearbeitung.

  1. Antwort abwarten und prüfen

Reagiert die Auskunftei nicht oder lehnt sie ab, können Sie sich an die Datenschutzbehörde Wien wenden (Art. 77 DSGVO).

Was FIAON dabei übernimmt

FIAON beschafft Ihre Selbstauskunft bei KSV1870 und CRIF, erklärt Ihnen jeden Eintrag und bereitet anwaltlich geprüfte Schreiben (Löschantrag, Widerspruch, Selbstauskunft) vor. FIAON versendet diese Schreiben, verfolgt Fristen und Antworten und öffnet nach Klärung die Tür zu Konto, Kreditkarte oder Finanzierung.

Was nicht geht

Eine Löschung berechtigter, aktueller Einträge vor Ablauf der Frist ist nicht möglich. Einträge über offene Forderungen bleiben bestehen, bis diese erledigt sind. Kredit oder Konto ohne Prüfung durch KSV oder CRIF gibt es nicht. FIAON gibt keine Garantie für die Löschung oder eine bestimmte Bearbeitungsdauer. Die Entscheidung liegt immer bei der Auskunftei und – im Streitfall – bei der Datenschutzbehörde.

Das Wichtigste in drei Sätzen

Sie können Ihren KSV-Eintrag prüfen, falsche oder veraltete Daten berichtigen und nach Fristablauf löschen lassen. Die DSGVO gibt Ihnen klare Rechte, die Sie selbst oder mit Unterstützung nutzen können. Eine vorzeitige Löschung berechtigter Einträge ist nicht möglich.

FAQ

Wie bekomme ich eine kostenlose KSV-Auskunft? Sie können bei KSV1870 und CRIF jeweils eine kostenlose Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO anfordern. Das geht schriftlich, per E-Mail oder online.

Wie lange dauert die Löschung eines Eintrags? Die Bearbeitung eines Löschantrags dauert meist zwei bis vier Wochen. Bei komplexen Fällen oder Rückfragen kann es länger dauern.

Kann ich jeden negativen Eintrag löschen lassen? Nein, nur unrichtige oder veraltete Einträge können gelöscht werden. Berechtigte, aktuelle Einträge bleiben bis zur Frist bestehen.

Wer hilft, wenn KSV oder CRIF nicht reagieren? Sie können sich an die Datenschutzbehörde Wien wenden (Art. 77 DSGVO). Diese prüft Ihren Fall unabhängig.

Bleibt ein Eintrag nach Restschuldbefreiung ewig stehen? Nein, nach Abschluss der Restschuldbefreiung muss der Eintrag nach sechs Monaten gelöscht werden.

Häufige Fragen

Wie bekomme ich eine kostenlose KSV-Auskunft?

Sie können bei KSV1870 und CRIF jeweils eine kostenlose Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO anfordern. Das geht schriftlich, per E-Mail oder online.

Wie lange dauert die Löschung eines Eintrags?

Die Bearbeitung eines Löschantrags dauert meist zwei bis vier Wochen. Bei komplexen Fällen oder Rückfragen kann es länger dauern.

Kann ich jeden negativen Eintrag löschen lassen?

Nein, nur unrichtige oder veraltete Einträge können gelöscht werden. Berechtigte, aktuelle Einträge bleiben bis zur Frist bestehen.

Wer hilft, wenn KSV oder CRIF nicht reagieren?

Sie können sich an die Datenschutzbehörde Wien wenden (Art. 77 DSGVO). Diese prüft Ihren Fall unabhängig.

Bleibt ein Eintrag nach Restschuldbefreiung ewig stehen?

Nein, nach Abschluss der Restschuldbefreiung muss der Eintrag nach sechs Monaten gelöscht werden.