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Ratenzahlung mit dem Gläubiger vereinbaren: So formulieren Sie ein Angebot, das angenommen wird

Ratenzahlung vereinbaren: Ihr Handlungsplan bei Inkasso und negativer SCHUFA

Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 28.8.2026 · 4 Min. Lesezeit

Viele Menschen geraten in Zahlungsverzug, weil eine Rechnung übersehen wurde oder das Geld knapp ist. Dann folgt oft eine Mahnung, später ein Brief vom Inkasso oder ein negativer SCHUFA-Eintrag. Die Sorge: Wie komme ich da wieder raus? Wie kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren, die wirklich akzeptiert wird – und wie verhindere ich, dass die SCHUFA mich jahrelang blockiert?

Eine Ratenzahlung kann ein Ausweg sein. Sie verschafft Zeit und zeigt dem Gläubiger, dass Sie zahlungswillig sind. Doch die Rate muss realistisch sein. Und: Sie sollten alles schriftlich festhalten – auch, wie mit dem SCHUFA-Eintrag umgegangen wird.

Was bedeutet "Ratenzahlung vereinbaren" genau?

Wenn Sie eine offene Forderung nicht auf einmal zahlen können, dürfen Sie dem Gläubiger vorschlagen, die Summe in monatlichen Teilbeträgen zu begleichen. Das ist kein Recht, sondern ein Angebot. Der Gläubiger muss nicht zustimmen. Akzeptiert er, erhalten Sie meist einen Zahlungsplan. Sie zahlen dann regelmäßig einen festen Betrag, bis die Schuld getilgt ist.

Wie berechne ich eine realistische Rate?

Bevor Sie ein Angebot machen, sollten Sie genau wissen, wie viel Sie sich monatlich leisten können. Das gelingt mit einer einfachen Haushaltsrechnung:

  1. Listen Sie alle monatlichen Einnahmen auf (Nettoeinkommen, Kindergeld, Unterhalt, etc.).
  2. Ziehen Sie alle festen Ausgaben ab (Miete, Strom, Versicherungen, Kredite, Lebenshaltungskosten).
  3. Was übrig bleibt, ist Ihr Spielraum. Davon sollte die Rate bezahlt werden können, ohne dass neue Schulden entstehen.

Beispiel für eine Haushaltsrechnung:

EinnahmenBetrag (€)
Nettoeinkommen1.500
Kindergeld250
Unterhalt200
Summe1.950
AusgabenBetrag (€)
Miete700
Strom, Heizung120
Lebensmittel350
Versicherungen80
Handy/Internet50
Fahrkarte60
Sonstiges100
Summe1.460

Verfügbar für Ratenzahlung: 1.950 € - 1.460 € = 490 €

Davon sollte aber nur ein Teil für die Rate eingeplant werden, um unvorhergesehene Ausgaben abzufangen. Häufig akzeptieren Gläubiger auch kleine Raten, wenn sie nachvollziehbar begründet werden.

Muss die Ratenzahlung schriftlich vereinbart werden?

Mündliche Absprachen sind riskant. Sie sollten die Vereinbarung immer schriftlich festhalten. So vermeiden Sie Missverständnisse und können nachweisen, was vereinbart wurde. Fordern Sie den Gläubiger auf, die Annahme Ihres Angebots schriftlich zu bestätigen.

Wichtige Punkte in der Vereinbarung:

  • Höhe der Restschuld und der einzelnen Raten
  • Fälligkeit der Raten (z. B. jeweils zum 1. des Monats)
  • Bankverbindung für die Überweisung
  • Vereinbarung, dass keine weiteren Kosten oder Zinsen anfallen (wenn möglich)
  • Was geschieht, wenn eine Rate ausfällt
  • Zusage, dass der SCHUFA-Eintrag nach Begleichung als "erledigt" gemeldet wird

Wie sichere ich die Löschung oder Erledigung des SCHUFA-Eintrags?

Ein negativer SCHUFA-Eintrag bleibt nach Begleichung der Forderung nicht automatisch sichtbar. Nach den Verhaltensregeln der Auskunfteien gilt:

  • Erledigte Forderungen werden drei Jahre nach Erledigung gelöscht.
  • Seit 2024: Wird die Forderung innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung beglichen und gibt es keine weiteren negativen Einträge, erfolgt die Löschung nach 18 Monaten.

Bitten Sie den Gläubiger, der SCHUFA die Erledigung der Forderung sofort zu melden. Nur so beginnt die Löschfrist. Lassen Sie sich die Meldung schriftlich bestätigen. Eine sofortige Löschung ist nur möglich, wenn der Eintrag unrechtmäßig war (DSGVO Art. 17).

Welche Fristen und Gesetze sind wichtig?

  • § 31 Abs. 2 BDSG: Eine offene Forderung darf erst gemeldet werden, wenn sie fällig, unbestritten, mindestens zweimal gemahnt wurde (mit vier Wochen Abstand) und der Hinweis auf eine Meldung erfolgte.
  • DSGVO Art. 16: Sie können die Berichtigung falscher Daten verlangen.
  • DSGVO Art. 17: Sie können die Löschung unrechtmäßiger Einträge verlangen.
  • Nach Begleichung: Erledigungsvermerk verlangen; Löschung nach 3 Jahren, ggf. nach 18 Monaten.

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor

  1. Forderung prüfen: Ist die Forderung berechtigt? Stimmen Höhe und Gläubiger? Falls nicht, Widerspruch einlegen.
  2. Haushaltsrechnung aufstellen: Einnahmen und Ausgaben genau erfassen. Realistische Rate festlegen.
  3. Schriftliches Angebot formulieren: Höhe der Rate, Zahlungsbeginn, Kontoverbindung, Bitte um schriftliche Bestätigung.
  4. SCHUFA-Eintrag ansprechen: Bitten Sie um sofortige Meldung der Erledigung an die SCHUFA nach vollständiger Zahlung.
  5. Zahlungsplan einhalten: Überweisen Sie pünktlich. Bewahren Sie Belege auf.
  6. Nach Begleichung: Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Erledigung und prüfen Sie Ihre SCHUFA-Auskunft.

Was FIAON dabei übernimmt

FIAON beschafft Ihre SCHUFA-Auskunft, erklärt Ihnen die Einträge und bereitet anwaltlich geprüfte Schreiben für Ratenzahlungsangebote, Löschanträge und Widersprüche vor. Die Plattform versendet die Schreiben, verfolgt Fristen und Antworten und informiert Sie über die nächsten Schritte. Nach Erledigung öffnet FIAON Ihnen den Zugang zu Girokonto, Kreditkarte und Finanzierung.

Was nicht geht

Eine Ratenzahlung kann nicht erzwungen werden. Der Gläubiger muss zustimmen. Eine sofortige Löschung berechtigter SCHUFA-Einträge ist nicht möglich, auch nicht gegen Zahlung. Einträge bleiben nach Erledigung mindestens 18 Monate (bei schneller Zahlung) oder drei Jahre sichtbar. Kredite "ohne SCHUFA" sind nicht seriös. FIAON kann keine Zahlung übernehmen und gibt keine Erfolgsgarantie.

Das Wichtigste in drei Sätzen

Eine Ratenzahlung verschafft Ihnen Zeit und kann helfen, Schulden Schritt für Schritt zu begleichen. Die Rate muss zu Ihrem Haushalt passen und schriftlich vereinbart werden. Nach vollständiger Zahlung sollten Sie auf die Meldung an die SCHUFA und die Löschung nach Frist achten.

Häufige Fragen

Muss der Gläubiger einer Ratenzahlung zustimmen?

Nein, Sie haben keinen Anspruch auf eine Ratenzahlung. Es handelt sich um ein Angebot Ihrerseits. Viele Gläubiger stimmen zu, wenn die Rate realistisch ist und Sie Zahlungsbereitschaft zeigen.

Wie lange bleibt ein SCHUFA-Eintrag nach der Ratenzahlung bestehen?

Erledigte Forderungen werden in der Regel drei Jahre nach Erledigung gelöscht. Bei Zahlung innerhalb von 100 Tagen nach Meldung und ohne weitere negative Einträge kann die Löschung nach 18 Monaten erfolgen.

Was passiert, wenn ich eine Rate nicht zahlen kann?

Informieren Sie den Gläubiger sofort. Verspätete oder ausgefallene Raten können dazu führen, dass die Vereinbarung aufgehoben wird und die gesamte Forderung sofort fällig wird. Es können weitere Kosten entstehen.

Kann ich einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen, wenn ich alles bezahlt habe?

Eine sofortige Löschung ist nur möglich, wenn der Eintrag unrechtmäßig war. Ansonsten bleibt der Eintrag nach Erledigung noch mindestens 18 Monate (bei schneller Zahlung) oder drei Jahre bestehen.

Wie formuliere ich ein Ratenzahlungsangebot richtig?

Nennen Sie die offene Summe, die gewünschte Rate, den Zahlungsbeginn und bitten Sie um schriftliche Bestätigung. Begründen Sie die Höhe der Rate mit Ihrer Haushaltsrechnung und sprechen Sie die SCHUFA-Erledigung an.