Ratgeber › Auskunft & Datenkopie

Wie oft darf ich die kostenlose Datenkopie anfordern? Und wann es sinnvoll ist

Ihr Recht auf Auskunft nach DSGVO – und wie Sie es nutzen

Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 31.8.2026 · 3 Min. Lesezeit

Sie haben Sorge, was über Sie bei der SCHUFA steht? Oder Sie wollen wissen, ob ein alter Eintrag endlich gelöscht wurde? Viele fragen sich: Wie oft darf ich die kostenlose Datenkopie (nach DSGVO Art. 15) anfordern – und wie oft ist es wirklich sinnvoll?

Wie oft ist die kostenlose Datenkopie erlaubt?

Nach DSGVO Art. 15 steht Ihnen das Recht auf eine kostenlose Datenkopie Ihrer bei der SCHUFA gespeicherten Daten zu. Das Gesetz nennt keine konkrete Zahl pro Jahr. Die SCHUFA selbst schreibt: „in angemessenen Abständen“. Was angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab.

Was heißt „angemessene Abstände“ konkret?

  • Die SCHUFA erlaubt in der Praxis meist eine kostenlose Auskunft pro Jahr.
  • Bei einem besonderen Anlass (z. B. Löschantrag, fehlerhafter Eintrag, Identitätsdiebstahl) können Sie auch öfter anfragen.
  • Wer sehr häufig (mehrmals pro Jahr) ohne Anlass anfragt, riskiert, dass die SCHUFA Kosten verlangt (aktuell 29,95 Euro pro weitere Auskunft).
AnlassKostenfrei?Wie oft?
Einmal jährlich, routinemäßigJa1x/Jahr
Nach LöschantragJaNach Bedarf
Verdacht auf FehlerJaNach Bedarf
Ohne Anlass, öfter als 1x/JahrNein, kostenpflichtigNach Ermessen

Wann ist es sinnvoll, die Datenkopie anzufordern?

Viele bestellen ihre Datenkopie, wenn sie:

  • einen Kredit, ein Konto oder eine Wohnung beantragen wollen
  • einen Eintrag prüfen oder löschen lassen möchten
  • unerwartet abgelehnt wurden (z. B. bei Kontoeröffnung)
  • einen Verdacht auf fehlerhafte Daten oder Identitätsmissbrauch haben

Eine jährliche Kontrolle reicht meist aus, um Fehler früh zu erkennen. Nach einer Löschung oder Korrektur sollten Sie die Datenkopie erneut anfordern, um das Ergebnis zu prüfen.

Was steht in der Datenkopie – und was nicht?

Die Datenkopie enthält:

  • alle zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse)
  • alle Einträge (Forderungen, Kredite, Vertragsdaten)
  • Vermerke zu Löschfristen
  • Anfragen von Banken und Firmen

Nicht enthalten ist der SCHUFA-Basisscore (dieser steht nur in der kostenpflichtigen Bonitätsauskunft). Die Datenkopie zeigt aber, welche Einträge Ihren Score beeinflussen können.

Monitoring als Alternative: Was bringt es?

Wer häufiger wissen will, ob sich etwas ändert, kann ein Monitoring nutzen. Das ist ein kostenpflichtiger Service der SCHUFA (z. B. „meineSCHUFA kompakt“ ab 3,95 Euro/Monat). Sie erhalten Benachrichtigungen bei neuen Einträgen oder Änderungen. Für viele reicht aber die jährliche, kostenlose Datenkopie aus.

Schritt für Schritt: So fordern Sie Ihre Datenkopie an

  1. Gehen Sie auf die SCHUFA-Website und wählen Sie „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“.
  2. Füllen Sie das Online-Formular aus oder laden Sie das PDF herunter.
  3. Geben Sie alle geforderten Daten ein (Name, Adresse, Geburtsdatum).
  4. Legen Sie eine Kopie Ihres Ausweises bei (Vorder- und Rückseite).
  5. Senden Sie den Antrag per Post, Fax oder online (je nach SCHUFA-Angabe).
  6. Die SCHUFA sendet Ihre Datenkopie innerhalb weniger Wochen (meist 2–4 Wochen).
  7. Prüfen Sie die Angaben. Bei Fehlern können Sie Berichtigung (DSGVO Art. 16) oder Löschung (Art. 17) verlangen.

Was FIAON dabei übernimmt

FIAON beschafft Ihre SCHUFA-Datenkopie, erklärt Ihnen jeden Eintrag verständlich, bereitet anwaltlich geprüfte Schreiben für Berichtigung, Löschung oder Widerspruch vor und versendet diese. Fristen und Antworten werden überwacht. Nach Klärung der Einträge unterstützt FIAON beim Zugang zu Konto, Kreditkarte oder Finanzierung.

Was nicht geht

Eine Datenkopie kann nicht beliebig oft kostenlos angefordert werden – die SCHUFA kann bei zu häufiger Anfrage Gebühren verlangen. Die Datenkopie enthält nicht den Basisscore. Berechtigte Einträge werden nicht gelöscht, nur weil Sie eine Datenkopie anfordern. Ein Kredit oder Konto „ohne SCHUFA“ ist in Deutschland nicht möglich.

Das Wichtigste in drei Sätzen

Sie haben das Recht auf eine kostenlose SCHUFA-Datenkopie in angemessenen Abständen, meist einmal pro Jahr. Bei besonderen Anlässen ist eine weitere kostenlose Anfrage möglich. Für laufende Überwachung gibt es kostenpflichtige Alternativen, die jährliche Datenkopie reicht aber oft aus.

Häufige Fragen

Wie oft kann ich die kostenlose SCHUFA-Datenkopie anfordern?

In der Regel einmal pro Jahr. Bei berechtigtem Anlass (z. B. nach einer Korrektur oder bei Verdacht auf Fehler) ist eine weitere kostenlose Anfrage möglich.

Kostet die Datenkopie wirklich nichts?

Die erste Datenkopie pro Jahr ist kostenlos. Für weitere Anfragen ohne triftigen Grund kann die SCHUFA Gebühren verlangen (derzeit 29,95 Euro).

Was mache ich, wenn ich Fehler in der Datenkopie finde?

Sie können eine Berichtigung (DSGVO Art. 16) oder Löschung (Art. 17) verlangen. FIAON bereitet dazu die nötigen Schreiben vor und verfolgt die Fristen.

Enthält die Datenkopie meinen SCHUFA-Score?

Nein, der Basisscore steht nur in der kostenpflichtigen Bonitätsauskunft. Die Datenkopie zeigt aber, welche Einträge Ihren Score beeinflussen können.

Wie lange dauert es, bis ich die Datenkopie erhalte?

Die SCHUFA verschickt die Datenkopie meist innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach Antragstellung.