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SCHUFA-Selbstauskunft lesen: Was die einzelnen Zeilen bedeuten

So entschlüsseln Sie Ihre SCHUFA-Auskunft – von Vertragsdaten bis Negativmerkmalen.

Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 27.8.2026 · 4 Min. Lesezeit

Jede*r kann eine SCHUFA-Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO kostenlos anfordern. Doch was bedeuten die vielen Zeilen und Begriffe? Wie erkennen Sie, ob ein Eintrag kritisch ist? Und wie gehen Sie mit Fehlern oder offenen Forderungen um?

Viele Menschen sehen die eigene SCHUFA-Auskunft zum ersten Mal, wenn eine Bank, ein Vermieter oder ein Händler sie verlangt. Die Aufstellung wirkt unübersichtlich: Zahlencodes, Vertragsdaten, Vermerke. Wer nicht täglich damit zu tun hat, fühlt sich schnell verloren – und fragt sich, was davon wirklich zählt.

In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht, was in der SCHUFA-Selbstauskunft steht, wie Sie die wichtigsten Abschnitte lesen und was Sie tun können, wenn etwas nicht stimmt.

Was steht in der SCHUFA-Selbstauskunft?

Die SCHUFA-Selbstauskunft besteht meist aus mehreren Abschnitten:

  • Persönliche Daten
  • Vertragsdaten (Kredite, Konten, Mobilfunkverträge usw.)
  • Anfragen
  • Negativmerkmale (z.B. Mahnbescheide, Inkasso)
  • Erledigungsvermerke
  • Scorewerte (für Sie, nicht für Dritte)

Persönliche Daten

Hier finden Sie Name, Geburtsdatum, aktuelle und frühere Anschriften. Prüfen Sie, ob alles stimmt. Fehlerhafte Daten können zu Verwechslungen führen.

Vertragsdaten

Alle laufenden und beendeten Verträge, die der SCHUFA gemeldet wurden, erscheinen hier. Typische Beispiele:

  • Girokonten
  • Kreditkarten
  • Ratenkredite
  • Leasingverträge
  • Mobilfunkverträge

Jeder Eintrag enthält meist folgende Informationen:

FeldBedeutung
Vertragsartz.B. Kredit, Konto, Mobilfunk
DatumAbschluss/Eröffnung
Statuslaufend, beendet, gekündigt
KreditbetragUrsprungs- und Restbetrag
Meldende StelleBank, Händler, Mobilfunkanbieter

Wichtig: Ein laufender Kredit ist kein Negativmerkmal. Entscheidend ist, ob es Zahlungsstörungen gab.

Anfragen

Hier stehen Anfragen von Banken, Händlern oder Vermietern. Es gibt zwei Arten:

  • "Kreditkonditionen" (nur für Sie sichtbar, 12 Monate gespeichert, für Dritte 10 Tage)
  • "Kredit" (für Dritte sichtbar, kann Einfluss auf Bonität haben)

Viele Anfragen in kurzer Zeit können Fragen aufwerfen, sind aber kein Negativmerkmal.

Negativmerkmale

Das sind Einträge zu Zahlungsstörungen, z.B.:

  • Offene, titulierte Forderungen (Gerichtsurteil, Vollstreckungsbescheid)
  • Mahnbescheid
  • Insolvenzverfahren
  • Eidesstattliche Versicherung

Ein Negativmerkmal entsteht nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 31 Abs. 2 BDSG):

  • Die Forderung ist fällig und unbestritten.
  • Es gab mindestens zwei Mahnungen im Abstand von vier Wochen.
  • Sie wurden auf die mögliche SCHUFA-Meldung hingewiesen.
  • Die Meldung erfolgte frühestens vier Wochen nach der ersten Mahnung.

Oder: Die Forderung ist bereits gerichtlich festgestellt (tituliert) oder Sie haben sie anerkannt.

Erledigungsvermerk

Wenn Sie eine offene Forderung bezahlt haben, muss dies als erledigt vermerkt werden. Der Eintrag bleibt noch eine Zeitlang sichtbar, aber mit dem Zusatz "erledigt". Das ist wichtig für Banken und Vermieter.

Löschfristen:

EintragsartLöschung nach
Erledigte Forderung3 Jahre
Erledigung < 100 Tage18 Monate (seit 2024, wenn keine weiteren Negativmerkmale seitdem)
Restschuldbefreiung6 Monate (BGH 2023)
Anfragen12 Monate (für Dritte: 10 Tage)

Wie lese ich die einzelnen Zeilen richtig?

Vertragsdaten: Was ist normal, was nicht?

  • Laufende Kredite, Konten oder Handyverträge sind üblich und kein Problem, solange keine Zahlungsstörung gemeldet wurde.
  • Gekündigte Verträge können kritisch sein, wenn sie wegen Zahlungsrückständen beendet wurden.
  • Prüfen Sie, ob alle Verträge wirklich von Ihnen stammen.

Anfragen: Muss ich mir Sorgen machen?

  • Einzelne Anfragen sind normal.
  • Viele Anfragen in kurzer Zeit (vor allem "Kredit") können den Score kurzfristig beeinflussen.
  • "Konditionsanfragen" sind neutral.

Negativmerkmale: Wann wird es ernst?

  • Einträge wie "Forderung tituliert", "Mahnbescheid", "Insolvenz" gelten als schwerwiegend.
  • Prüfen Sie, ob die Angaben stimmen. Bei Fehlern: Widerspruch nach Art. 16, 17 oder 21 DSGVO.

Erledigungsvermerk: Warum steht das noch da?

  • Nach Begleichung muss "erledigt" vermerkt sein.
  • Bleibt noch bis zu drei Jahre sichtbar (oder 18 Monate bei schneller Erledigung).
  • Bei fehlendem Erledigungsvermerk: Nachweis anfordern und an die SCHUFA schicken.

Schritt für Schritt: So prüfen Sie Ihre SCHUFA-Auskunft

  1. Datenkopie anfordern: Kostenlos über das SCHUFA-Formular (Art. 15 DSGVO).
  2. Persönliche Daten prüfen: Stimmen Name, Geburtsdatum, Anschrift?
  3. Vertragsdaten durchgehen: Kennen Sie alle Einträge? Gibt es unbekannte Verträge?
  4. Anfragen anschauen: Sind ungewöhnlich viele oder fremde Anfragen dabei?
  5. Negativmerkmale kontrollieren: Gibt es offene, erledigte oder fehlerhafte Einträge?
  6. Erledigungsvermerke prüfen: Ist alles, was bezahlt wurde, auch als "erledigt" gekennzeichnet?
  7. Fehler dokumentieren: Notieren Sie Unstimmigkeiten, sammeln Sie Nachweise.
  8. Handlungsplan erstellen: Je nach Befund: Berichtigung, Löschung oder Widerspruch vorbereiten (DSGVO Art. 16, 17, 21).

Was FIAON dabei übernimmt

FIAON beschafft Ihre SCHUFA-Auskunft, erklärt Ihnen jeden Eintrag verständlich, bereitet anwaltlich geprüfte Schreiben für Berichtigung, Löschung oder Widerspruch vor, versendet diese und verfolgt die Fristen sowie Antworten. Nach Klärung der Einträge öffnet FIAON die Tür zu Girokonto, Kreditkarte oder Finanzierung.

Was nicht geht

Eine Löschung berechtigter negativer Einträge vor Ablauf der gesetzlichen Fristen ist nicht möglich. Einen Kredit oder ein Konto "ohne SCHUFA" gibt es in Deutschland nicht seriös. FIAON kann keinen Score "verbessern" oder eine positive Entscheidung bei Banken garantieren. Die SCHUFA gibt keine Auskunft über den exakten Score-Algorithmus. Eine "Beratung" im rechtlichen Sinn erfolgt nicht.

Das Wichtigste in drei Sätzen

Die SCHUFA-Selbstauskunft zeigt, welche Vertragsdaten, Anfragen und Negativmerkmale über Sie gespeichert sind. Verstehen Sie die einzelnen Zeilen, erkennen Sie Fehler oder erledigte Einträge, können Sie gezielt handeln. FIAON übernimmt die Beschaffung und Bearbeitung, kann aber keine Löschung berechtigter Einträge vor Ablauf der Fristen erreichen.

Häufige Fragen

Wie oft kann ich eine SCHUFA-Selbstauskunft kostenlos anfordern?

Sie können einmal pro Jahr eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern. Weitere Auskünfte sind kostenpflichtig.

Was bedeutet ein "erledigter" Eintrag?

Ein erledigter Eintrag zeigt, dass eine offene Forderung beglichen wurde. Er bleibt noch bis zu drei Jahre sichtbar (bei schneller Erledigung 18 Monate).

Kann ich meine SCHUFA-Daten selbst korrigieren lassen?

Ja, Sie können eine Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder einen Widerspruch (Art. 21 DSGVO) direkt bei der SCHUFA beantragen, wenn Daten falsch oder veraltet sind.

Beeinflussen Anfragen meinen SCHUFA-Score?

Nur "Kredit"-Anfragen können den Score kurzfristig beeinflussen. "Konditionsanfragen" sind für Dritte nicht sichtbar und neutral.

Was tun, wenn ein Vertrag nicht von mir stammt?

Wenden Sie sich sofort an die SCHUFA und den meldenden Vertragspartner. Legen Sie Nachweise vor und fordern Sie die Löschung des Eintrags.