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Stromvertrag trotz SCHUFA: Grundversorgung, Vorkasse und was Sie wissen sollten
Was tun bei negativer SCHUFA und Energieschulden? Ihre Rechte, Möglichkeiten und Grenzen.
Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 28.8.2026 · 4 Min. Lesezeit
Viele Menschen fürchten, nach einem negativen SCHUFA-Eintrag keinen Stromvertrag mehr zu bekommen. Vielleicht haben Sie schon eine Ablehnung erlebt oder eine Mahnung vom Energieversorger erhalten. Die Sorge, am Ende ohne Strom dazustehen, ist verständlich. Gleichzeitig gibt es klare Regeln, auf die Sie sich verlassen können – und einige Fallstricke, die Sie kennen sollten.
Habe ich trotz SCHUFA-Eintrag Anspruch auf Strom?
Ja. In Deutschland gibt es die sogenannte Grundversorgungspflicht. Das heißt: Sie haben Anspruch darauf, mit Strom beliefert zu werden – unabhängig von Ihrer Bonität. Das gilt auch, wenn Sie einen negativen SCHUFA-Eintrag haben oder bereits Schulden beim Energieversorger bestehen.
Was ist die Grundversorgung?
- Jeder Wohnort hat einen Grundversorger (meist das größte Energieunternehmen vor Ort).
- Der Grundversorger muss jeden Haushalt mit Strom beliefern (§ 36 EnWG).
- Die Preise liegen meist über denen anderer Anbieter, aber es gibt keine Bonitätsprüfung.
Die Grundversorgung ist also Ihre Absicherung, wenn Sie bei anderen Anbietern abgelehnt werden oder kurzfristig Strom brauchen.
Was prüft der Stromanbieter bei Vertragsabschluss?
Die meisten Stromanbieter holen eine SCHUFA-Auskunft ein. Sie prüfen, ob Zahlungsstörungen oder offene Forderungen vorliegen. Ein negativer Eintrag kann dazu führen, dass Sie abgelehnt werden oder nur Verträge mit Vorkasse oder Kaution angeboten bekommen.
Typische Ablehnungsgründe:
- Offene Forderungen aus früheren Stromverträgen (unbezahlte Abschläge, Mahnungen)
- Negative SCHUFA-Einträge (z.B. Inkassoverfahren, titulierte Schulden)
- Laufende Insolvenzverfahren
Die Grundversorgung ist davon ausgenommen. Hier gibt es keine Bonitätsprüfung.
Welche Möglichkeiten habe ich bei einem SCHUFA-Eintrag?
Sie können jederzeit beim örtlichen Grundversorger einen Stromvertrag abschließen. Die Belieferung beginnt meist innerhalb weniger Tage. Bei anderen Anbietern kann es schwieriger werden. Manche bieten Verträge mit Vorkasse oder Kaution an. Das bedeutet, Sie zahlen den Strom im Voraus oder hinterlegen eine Sicherheit.
Unterschiede zwischen Anbietern
| Anbieter-Typ | Bonitätsprüfung | Vorkasse/Kaution | Preisniveau |
|---|---|---|---|
| Grundversorger | Nein | Selten | Hoch |
| Discounter/Online | Ja | Häufig | Mittel/Niedrig |
| Ökostrom-Anbieter | Ja | Möglich | Mittel |
Was passiert bei Energieschulden?
Wenn Sie Ihre Stromrechnung nicht bezahlen, kann das ernste Folgen haben. Nach mehreren Mahnungen kann der Anbieter die Belieferung einstellen und die Forderung an ein Inkassobüro oder die SCHUFA melden.
Ablauf bei Zahlungsverzug:
- Erste Mahnung: Meist 14 Tage Zahlungsfrist.
- Zweite Mahnung: Oft mit Androhung der Sperrung.
- Sperrandrohung: Mindestens vier Wochen vorher schriftlich (§ 19 StromGVV).
- Sperre: Frühestens nach Ablauf der Frist, wenn weiterhin nicht gezahlt wurde.
- Meldung an die SCHUFA: Nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 31 Abs. 2 BDSG).
Wann darf an die SCHUFA gemeldet werden?
- Die Forderung muss fällig und unbestritten sein.
- Sie müssen mindestens zweimal gemahnt worden sein (mindestens vier Wochen Abstand).
- Sie wurden über die mögliche Meldung informiert.
- Die Meldung erfolgt frühestens vier Wochen nach der ersten Mahnung.
Kann ich den Anbieter wechseln?
Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich, aber mit SCHUFA-Eintrag oft schwierig. Viele Anbieter lehnen Neukunden mit negativen Einträgen ab. Die Grundversorgung bleibt aber immer offen. Erst wenn Sie dort ebenfalls Schulden haben und gesperrt wurden, wird es kritisch.
Was tun bei Ablehnung?
- Prüfen Sie Ihren SCHUFA-Eintrag (DSGVO Art. 15: Datenkopie anfordern).
- Klären Sie offene Forderungen, falls möglich.
- Wechseln Sie in die Grundversorgung, falls andere Anbieter ablehnen.
- Vorkasse- oder Kautionsangebote prüfen – aber auf Seriosität achten.
Schritt für Schritt: So sichern Sie Ihren Stromvertrag
- Prüfen Sie, ob Sie aktuell versorgt werden oder eine Sperrung droht.
- Fordern Sie eine SCHUFA-Selbstauskunft an (DSGVO Art. 15).
- Klären Sie offene Forderungen mit dem Energieversorger – ggf. Ratenzahlung anbieten.
- Kontaktieren Sie Ihren örtlichen Grundversorger und melden Sie sich zur Grundversorgung an.
- Falls Sie wechseln möchten: Vergleichen Sie Anbieter, prüfen Sie die Konditionen (Vorkasse, Kaution).
- Bei Ablehnung: Bleiben Sie in der Grundversorgung, bis sich Ihre Bonität verbessert.
- Lassen Sie unberechtigte SCHUFA-Einträge berichtigen oder löschen (DSGVO Art. 16, 17).
Was FIAON dabei übernimmt
FIAON beschafft Ihre SCHUFA-Auskunft, erklärt Ihnen jeden Eintrag verständlich, bereitet anwaltlich geprüfte Schreiben vor (z.B. Löschantrag, Widerspruch, Ratenangebot, Selbstauskunft) und versendet diese an die richtigen Stellen. Fristen und Antworten werden verfolgt. Nach Klärung der Einträge öffnet FIAON die Tür zu Konto, Karte oder Finanzierung.
Was nicht geht
Ein Stromvertrag ohne SCHUFA-Prüfung ist außerhalb der Grundversorgung kaum möglich. Berechtigte SCHUFA-Einträge lassen sich nicht vor Ablauf der gesetzlichen Fristen löschen. Auch ein Kredit oder eine Finanzierung für Stromschulden ist mit negativem Eintrag in der Regel nicht zugänglich. FIAON bietet keine Beratung und gibt keine Garantien für Vertragsabschlüsse.
Das Wichtigste in drei Sätzen
Sie haben immer Anspruch auf Strom durch die Grundversorgung – unabhängig von Ihrer SCHUFA. Andere Anbieter können ablehnen oder Vorkasse/Kaution verlangen. Klären Sie offene Forderungen und prüfen Sie regelmäßig Ihre Auskunft, um langfristig wieder bessere Vertragskonditionen zu erhalten.
Häufige Fragen
Kann mir der Strom abgestellt werden, wenn ich Schulden habe?
Ja, aber erst nach mehreren Mahnungen und einer schriftlichen Sperrandrohung mit mindestens vier Wochen Frist. Die Grundversorgung endet dann, wenn die Schulden nicht beglichen werden.
Kann ich trotz negativer SCHUFA den Stromanbieter wechseln?
Ein Wechsel ist möglich, aber viele Anbieter lehnen bei negativen Einträgen ab. Die Grundversorgung bleibt aber immer als Option, auch mit SCHUFA-Eintrag.
Wie lange bleibt ein SCHUFA-Eintrag wegen Stromschulden gespeichert?
Erledigte Forderungen bleiben in der Regel drei Jahre gespeichert. Wird die Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Meldung beglichen und liegen keine weiteren Einträge vor, kann die Löschung nach 18 Monaten erfolgen.
Was kostet die Grundversorgung im Vergleich zu anderen Tarifen?
Die Grundversorgung ist meist teurer als Sonderverträge oder Online-Tarife. Ein Vergleich lohnt sich, sobald sich Ihre Bonität verbessert hat.
Kann ich meinen SCHUFA-Eintrag selbst löschen lassen?
Nur unberechtigte oder veraltete Einträge können gelöscht werden. Dafür gibt es Anträge nach DSGVO Art. 16 (Berichtigung) und Art. 17 (Löschung).