Ratgeber › Score & Bonität

Welche Schulden zuerst? Eine ehrliche Reihenfolge für den Weg zurück

Schulden abbauen: Was zuerst zahlen, was warten kann – und warum das wichtig ist.

Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 31.8.2026 · 3 Min. Lesezeit

Viele Menschen mit Schulden sind überfordert: Mahnungen, Drohungen, Briefe von Inkasso oder Gericht. Die Angst wächst, etwas falsch zu machen. Was passiert, wenn ich nicht alles zahlen kann? Welche Schulden sind gefährlich, welche weniger dringend? Wer zuerst kommt, mahlt zuerst – das gilt bei Schulden nicht. Die Reihenfolge entscheidet oft über Ihre Zukunft.

Existenz sichern: Diese Zahlungen sind nicht verhandelbar

Miete, Strom, Heizung, Krankenversicherung

Ohne Wohnung, Strom oder Krankenversicherung droht echte Not. Diese Zahlungen haben immer Vorrang.

  • Miete: Zwei ausstehende Monatsmieten können zur Kündigung führen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
  • Strom/Gas: Nach zwei unbezahlten Abschlägen droht die Sperrung (§ 19 StromGVV).
  • Krankenversicherung: In Deutschland und Österreich Pflicht. Ohne Zahlung droht Versorgungslücke; in der Schweiz ist die Grundversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Fazit: Diese Rechnungen zuerst begleichen, auch wenn andere Gläubiger lauter drohen.

Gericht, Vollstreckung, titulierte Forderungen: Was jetzt zählt

Was ist ein Titel?

Ein Titel ist ein gerichtlicher Schuldtitel: Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Urteil. Damit kann gepfändet werden – Konto, Lohn, Sachwerte. Auch in Österreich (Exekution) und der Schweiz (Betreibung, SchKG).

Warum so gefährlich?

  • Pfändung: Der Gerichtsvollzieher kann Konten oder Einkommen sperren.
  • Schufa-Eintrag: Titulierte Forderungen werden gemeldet (§ 31 Abs. 2 BDSG, KSV/CRIF in AT/CH).
  • Zinsen: Gerichtliche Titel verjähren erst nach 30 Jahren.

Fazit: Titulierte Forderungen sofort prüfen und möglichst bedienen oder zumindest Raten anbieten.

Öffentliche Abgaben: Finanzamt, Krankenkasse, Unterhalt

Finanzamt

Steuerschulden führen zu Kontopfändung oder Haftbefehl (Abgabenordnung, AO). In Österreich und der Schweiz: gleiches Risiko.

Unterhalt

Rückstände beim Unterhalt können zur Erzwingungshaft führen. Kindesunterhalt ist besonders streng geregelt.

Sozialversicherung

Schulden bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung können zur Zwangsvollstreckung führen.

Fazit: Schulden an den Staat oder die Sozialversicherung immer sehr ernst nehmen.

Kredit, Handy, Versandhandel: Unterschiedliche Dringlichkeit

Nicht alle Schulden sind gleich gefährlich.

  • Kredite: Nach mehreren Mahnungen droht Kündigung und Titulierung.
  • Handy/Internet: Oft droht erst Vertragskündigung, dann Inkasso, später ggf. Schufa-Eintrag.
  • Versandhandel: Meist erst Inkasso, dann ggf. gerichtliches Verfahren.

Hier gibt es oft mehr Zeit, aber auch diese Forderungen können irgendwann tituliert werden.

Kleinbeträge, Altschulden, Bagatellen: Was warten kann

Nicht jede Mahnung ist akut bedrohlich. Ein kleiner Betrag ohne Titel, ohne Schufa-Eintrag, kann warten, wenn das Geld knapp ist. Aber: Auch kleine Schulden können wachsen und irgendwann zu Problemen führen.

Übersicht: Welche Schulden zuerst?

ReihenfolgeArt der ForderungTypische Folgen bei Nichtzahlung
1Miete, Strom, HeizungKündigung, Sperre, Obdachlosigkeit
2Krankenversicherung, SozialabgabenVersorgungslücke, Zwangsvollstreckung
3Gerichtliche/titulierte ForderungenPfändung, Schufa-Eintrag
4Finanzamt, UnterhaltPfändung, Haftbefehl, Erzwingungshaft
5Kredite, Handy, VersandhandelInkasso, Kündigung, ggf. Schufa-Eintrag
6Kleinbeträge, BagatellenMahnungen, ggf. Inkasso

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor

  1. Alle Schulden auflisten: Gläubiger, Betrag, Mahnstufe, Titel vorhanden?
  2. Existenzsichernde Zahlungen prüfen: Miete, Strom, Heizung, Krankenversicherung zuerst sichern.
  3. Titulierte Forderungen erkennen: Liegt ein Mahn- oder Vollstreckungsbescheid vor? Sofort handeln.
  4. Rückstände beim Finanzamt, Unterhalt, Sozialversicherung klären: Hier drohen harte Maßnahmen.
  5. Mit Gläubigern sprechen: Raten anbieten, Zahlungsaufschub erfragen, aber nichts versprechen, was Sie nicht halten können.
  6. Kleinere Schulden priorisieren: Wenn nach den wichtigsten Zahlungen Geld übrig ist, nach und nach abtragen.
  7. Dokumentieren: Jede Zahlung und jeden Kontakt notieren.

Was FIAON dabei übernimmt

FIAON beschafft Ihre Auskunft (z.B. SCHUFA, KSV, CRIF), erklärt jeden Eintrag verständlich, bereitet anwaltlich geprüfte Schreiben vor (z.B. Widerspruch, Ratenangebot, Löschantrag), versendet sie an die richtigen Stellen, verfolgt Fristen und Antworten, und öffnet danach die Tür zu Konto, Kreditkarte oder Finanzierung, wenn die Einträge bereinigt sind.

Was nicht geht

FIAON kann keine rechtsverbindliche Beratung geben und keine unberechtigten Einträge löschen lassen. Ein berechtigter Eintrag bleibt bis zum Ablauf der gesetzlichen Fristen bestehen. Es gibt keinen Kredit „ohne SCHUFA“ oder „trotz Schulden", wenn die Einträge noch nicht bereinigt sind. FIAON kann keine Zahlungen für Sie leisten und keine Verhandlungen mit Gläubigern führen.

Das Wichtigste in drei Sätzen

Existenzsichernde Zahlungen wie Miete, Strom und Krankenversicherung stehen immer an erster Stelle. Gerichtliche und staatliche Forderungen sind besonders dringlich. Kleinere Schulden können warten – aber nicht ewig.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich die Reihenfolge nicht einhalte?

Wenn Sie existenzsichernde oder titulierte Schulden ignorieren, drohen Kündigung, Pfändung oder Versorgungslücke. Inkasso bei kleinen Beträgen ist meist weniger gefährlich, kann aber später zu Problemen führen.

Wie erkenne ich eine titulierte Forderung?

Ein Titel ist ein gerichtlicher Beschluss, z.B. Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid. Sie erhalten dazu Post vom Gericht oder Gerichtsvollzieher – meist mit Fristen und Hinweis auf Zwangsvollstreckung.

Kann ich mit jedem Gläubiger Raten zahlen?

Nicht jeder Gläubiger muss sich auf Raten einlassen. Viele akzeptieren aber ein realistisches Angebot, vor allem, wenn Sie ehrlich Ihre Lage schildern. Schriftliche Vereinbarungen sind sinnvoll.

Wie schnell wird ein SCHUFA-Eintrag gelöscht?

Erledigte Forderungen werden meist nach drei Jahren gelöscht. Seit 2024 kann die Löschung nach 18 Monaten erfolgen, wenn die Schuld schnell (innerhalb von 100 Tagen) beglichen wurde und keine weiteren negativen Einträge vorliegen.

Gilt diese Reihenfolge auch in Österreich und der Schweiz?

Ja, die Grundprinzipien sind gleich: Existenzsichernde Zahlungen und titulierte Forderungen haben Vorrang. Die Begriffe und Abläufe (KSV, CRIF, Betreibung) unterscheiden sich, aber das Risiko bleibt vergleichbar.