Ratgeber › Grundlagen

Krankheit, Jobverlust, Trennung: Die drei Auslöser, die kein Score sieht

Die Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamts zeigt seit Jahren dasselbe Bild: Nicht Konsum stürzt Menschen in Schulden, sondern Lebensereignisse. Was das für die Bonität bedeutet – und warum der Eintrag oft die zweite Katastrophe ist.

Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 23.8.2026 · 4 Min. Lesezeit

Es gibt ein Bild vom überschuldeten Menschen, das in Talkshows und Kommentarspalten lebt: Flatscreen auf Raten, Urlaub auf Pump, keine Übersicht. Die Statistik kennt dieses Bild nicht. Sie kennt Menschen, die ihren Job verloren haben, die krank wurden, deren Ehe zerbrach – und die danach Rechnungen nicht mehr zahlen konnten, die vorher nie ein Problem waren.

Dieser Text zeigt, was die amtliche Überschuldungsstatistik seit Jahren belegt, warum der Bonitäts-Score diese Ursachen nicht sieht – und welche Rechte und Wege Menschen haben, die durch ein Lebensereignis in den Eintrag geraten sind.

Was Destatis seit Jahren misst

Das Statistische Bundesamt wertet jedes Jahr die Daten der Schuldnerberatungsstellen aus. Die Statistik fragt nach dem Hauptauslöser der Überschuldung. Die Rangfolge ist seit Jahren stabil:

Hauptauslöser (Destatis 2023)Anteil, gerundet
Arbeitslosigkeit, reduzierte Arbeitrund ein Fünftel
Erkrankung, Sucht, Unfallrund ein Sechstel
Trennung, Scheidung, Tod des Partnersrund ein Achtel
Unwirtschaftliche Haushaltsführungrund ein Zehntel
Gescheiterte Selbstständigkeitrund ein Zwölftel
Längerfristiges Niedrigeinkommenrund ein Zwölftel

Die ersten drei zusammen – Jobverlust, Krankheit, Trennung – machen rund die Hälfte aller Fälle aus. Sie haben eines gemeinsam: Sie treffen Menschen, die vorher zurechtkamen. Das Einkommen bricht weg oder die Ausgaben verdoppeln sich (zwei Haushalte statt einem), und die laufenden Verträge laufen weiter.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Überschuldungsstatistik 2023. Die Anteile sind gerundet; die genauen Werte stehen in der Veröffentlichung.

Warum der Score nichts davon weiß

Ein Score wird aus Merkmalen berechnet: Negativeinträge, Verträge, Anfragen, Alter der Daten. Der Grund für eine Rücklastschrift ist kein Merkmal. Eine Krebserkrankung mit sechs Monaten Krankengeld und drei geplatzten Lastschriften sieht im Score genauso aus wie drei geplatzte Lastschriften aus Gleichgültigkeit. Das ist kein Fehler des Scores – er soll Zahlungsverhalten messen, nicht Schicksale bewerten –, aber es ist der Grund, warum Betroffene den Eintrag als zweite Katastrophe erleben: Die Krankheit ist überstanden, der Job wieder da, die Trennung verarbeitet – und die Bank sagt trotzdem Nein.

Die Konsequenz ist nicht, auf Mitleid zu hoffen, sondern den Eintrag dort zu prüfen, wo er geprüft werden kann: bei seinen Voraussetzungen. In Zeiten schwerer Krankheit oder nach einem Umzug in der Trennung werden Mahnungen nicht gelesen, nicht zugestellt, nicht beantwortet. Genau dort fehlen häufig die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG – Zugang der Mahnungen, Fristen, Hinweis auf die Meldung.

Drei Situationen, drei Hebel

Nach Jobverlust. Verträge kündigen oder pausieren, bevor Lastschriften platzen; mit Gläubigern Stundung vereinbaren (schriftlich); Konto als P-Konto führen, wenn Pfändungen drohen. Für bestehende Einträge: 100-Tage-Regel nutzen, sobald wieder Einkommen da ist.

Während und nach Krankheit. Krankengeld und Härtefallregelungen der Krankenkasse prüfen; Gläubiger informieren – viele stunden bei Nachweis; Mahnungen, die während eines Klinikaufenthalts „zugingen“, auf Zugang und Fristen prüfen.

Nach Trennung. Gemeinsame Verträge und Konten trennen; für gemeinsame Schulden die Haftung klären (Gesamtschuld); Adressänderung an alle Vertragspartner, damit Mahnungen nicht beim Ex-Partner landen. Einträge, die aus Verträgen des Partners stammen, sind ein Fall für die Berichtigung.

Schritt für Schritt: vom Ereignis zur geordneten Akte

  1. Überblick. Alle Verträge, Forderungen, Mahnungen auf einen Tisch. Die kostenlose Datenkopie zeigt, was bereits gemeldet ist.
  2. Existenz sichern. Miete, Energie, Krankenversicherung zuerst. Pfändungsschutzkonto einrichten, wenn Titel drohen.
  3. Gläubiger informieren. Schriftlich, mit dem Ereignis als Grund und einem konkreten Vorschlag: Stundung bis …, Rate ab ….
  4. Einträge prüfen. Jeden auf Mahnungen, Zugang, Fristen, Bestreiten. Angreifbare angreifen, berechtigte möglichst innerhalb von 100 Tagen nach Meldung begleichen.
  5. Hilfe holen. Schuldnerberatung ist kostenlos; Wartezeiten überbrücken, indem Sie die Schritte 1–4 selbst beginnen.
  6. Wieder aufbauen. Konto sauber führen, Verträge pünktlich – der Score folgt dem Verhalten, nicht der Geschichte.

Was FIAON dabei übernimmt

FIAON beschafft die Auskunft und prüft jeden Eintrag auf seine Voraussetzungen – gerade die aus schwierigen Lebensphasen. Die Schreiben an Gläubiger (Stundung, Raten, Nachweisanforderung) und an die Auskunftei liegen bereit; FIAON versendet und verfolgt. Und FIAON sagt ehrlich, wenn ein Eintrag berechtigt ist – dann organisiert es die Erledigung so, dass die Frist möglichst kurz wird. FIAON ersetzt keine Schuldnerberatung; bei drohender Zahlungsunfähigkeit gehört diese an die erste Stelle.

Was nicht geht

  • Den Score mit dem Lebensereignis beeindrucken. Er kennt keine Gründe.
  • Einträge löschen lassen, weil sie „unfair“ sind. Löschbar sind sie, wenn Voraussetzungen fehlen.
  • Die Schuldnerberatung durch eine App ersetzen, wenn die Existenz bedroht ist.

Das Wichtigste in drei Sätzen

Rund die Hälfte aller Überschuldungen beginnt nach Destatis mit Jobverlust, Krankheit oder Trennung – nicht mit Konsum. Der Score sieht keine Gründe, nur Merkmale; deshalb ist der Eintrag für Betroffene oft die zweite Katastrophe. Der Weg heraus führt über die Prüfung jedes Eintrags auf seine Voraussetzungen, über schriftliche Vereinbarungen mit Gläubigern und über kostenlose Schuldnerberatung, wenn die Existenz bedroht ist.

Quellen

  • Statistisches Bundesamt (Destatis): Überschuldungsstatistik 2023 – Hauptauslöser der Überschuldung (destatis.de)
  • Creditreform: SchuldnerAtlas Deutschland 2024 (creditreform.de)
  • § 31 Abs. 2 BDSG; §§ 850k ff. ZPO (Pfändungsschutzkonto); Art. 15, 17 DSGVO
  • Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV): Hinweise zur Schuldnerberatung (agsbv.de)

Häufige Fragen

Was sind laut Statistik die häufigsten Gründe für Überschuldung?

Nach der Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamts (2023) sind die häufigsten Hauptauslöser Arbeitslosigkeit, Erkrankung/Sucht/Unfall sowie Trennung/Scheidung/Tod des Partners – zusammen rund die Hälfte der Fälle. Unwirtschaftliche Haushaltsführung und gescheiterte Selbstständigkeit folgen dahinter.

Berücksichtigt die SCHUFA, warum jemand in Zahlungsverzug geriet?

Nein. Der Score kennt Merkmale – Einträge, Verträge, Anfragen –, aber keine Gründe. Eine Krankheit, die zur Rücklastschrift führte, sieht im Score genauso aus wie Leichtsinn. Das ist der Kern des Problems und der Grund, warum Einträge erklärt und, wo möglich, bereinigt werden müssen.

Gibt es Hilfe, wenn ein Lebensereignis zu Schulden geführt hat?

Ja: kostenlose Schuldnerberatung (Wohlfahrtsverbände, Kommunen), das Pfändungsschutzkonto, Stundungs- und Ratenvereinbarungen mit Gläubigern, bei Krankheit Krankengeld und Härtefallregelungen. Und für die Bonität: die Prüfung jedes Eintrags auf seine Voraussetzungen.

Wie lange dauert die Schuldnerberatung – und was kostet sie?

Anerkannte Schuldnerberatungsstellen sind kostenlos; Wartezeiten von Wochen bis Monaten sind leider üblich. Die Beratung kann bis zur Verbraucherinsolvenz begleiten und stellt die dafür nötige Bescheinigung über den außergerichtlichen Einigungsversuch aus.

Ist der Eintrag nach einer Krankheit anders zu bewerten?

Rechtlich nicht – die Meldevoraussetzungen gelten unabhängig vom Grund. Praktisch schon: Viele Gläubiger stimmen bei nachgewiesener Erkrankung Stundungen oder Vergleichen zu, und manche Forderungen sind während einer schweren Erkrankung gar nicht ordnungsgemäß gemahnt worden.