Ratgeber › Inkasso & Mahnung
Vergleich mit dem Inkassounternehmen: Wann ein Teilverzicht realistisch ist
Wie Sie mit Inkasso verhandeln, was schriftlich festgehalten werden muss – und was mit Ihrem SCHUFA-Eintrag passiert.
Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 28.8.2026 · 4 Min. Lesezeit
Viele Menschen geraten durch Mahnungen, Zinsen und Gebühren in eine Lage, die ausweglos erscheint. Das Inkassounternehmen fordert mehr, als ursprünglich geschuldet wurde. Die Angst vor weiteren Kosten, einem SCHUFA-Eintrag oder Klage wächst. Die Frage: Gibt es einen Weg, die Forderung zu reduzieren – und wie wirkt sich das auf die eigene Bonität aus?
Was bedeutet ein Vergleich mit dem Inkassounternehmen?
Ein Vergleich ist eine Einigung zwischen Ihnen und dem Inkassounternehmen: Sie zahlen einen Teil der Forderung, und das Inkassounternehmen verzichtet auf den Rest. Das Ziel ist, die Sache endgültig zu klären. Ein Vergleich ist freiwillig – das Inkassounternehmen muss nicht zustimmen.
Wer kann einen Vergleich anbieten?
- Sie selbst können ein Angebot machen.
- Das Inkassounternehmen kann Ihnen einen Vergleich vorschlagen.
- Manchmal schlägt auch der Gläubiger (z. B. ein Versandhändler) direkt einen Vergleich vor.
Wann ist ein Teilverzicht realistisch?
Inkassounternehmen stimmen einem Teilverzicht meist dann zu, wenn
- die Forderung schon länger offen ist,
- Sie glaubhaft machen, dass Sie den vollen Betrag nicht zahlen können,
- ein langwieriges Gerichtsverfahren droht,
- Zweifel an der Durchsetzbarkeit bestehen (z. B. durch drohende Insolvenz).
Je älter und unsicherer die Forderung, desto größer der Verhandlungsspielraum. Bei frischen, klar belegten Forderungen ist der Spielraum meist gering.
Typische Reduktionen
- 10–30 % Nachlass werden häufiger akzeptiert, teils auch mehr.
- Bei kleinen Beträgen (unter 500 €) ist der Spielraum oft begrenzt.
- Bei hohen Gesamtforderungen (über 2.000 €) ist mehr möglich.
Wie verhandelt man mit dem Inkassounternehmen?
- Prüfen Sie die Forderung. Ist sie berechtigt? Sind alle Gebühren zulässig? (§ 31 Abs. 2 BDSG: Zwei Mahnungen, Hinweis auf Meldung, vier Wochen Frist)
- Überlegen Sie, wie viel Sie aufbringen können – als Einmalzahlung oder in Raten.
- Machen Sie ein schriftliches Angebot. Formulieren Sie klar: „Ich biete Ihnen zur endgültigen Erledigung der Forderung eine Einmalzahlung von ... € an.“
- Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung, dass mit Zahlung der angebotenen Summe die Forderung vollständig erledigt ist und keine weiteren Ansprüche bestehen.
- Zahlen Sie erst, wenn Sie diese Bestätigung haben.
Was gehört in die schriftliche Bestätigung?
- Höhe der Vergleichszahlung
- Verzicht auf den Restbetrag
- Verzicht auf weitere Kosten und Zinsen
- Erledigung der Forderung
- Hinweis auf die Meldung an Auskunfteien (SCHUFA)
Was passiert mit dem SCHUFA-Eintrag?
Ein erledigter Eintrag bleibt in der Regel drei Jahre nach Erledigung sichtbar. Seit 2024 kann die Löschung früher erfolgen, wenn
- die Forderung innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung bezahlt wurde,
- kein weiterer negativer Eintrag besteht,
- die Löschung ausdrücklich beantragt wird.
| Szenario | Löschfrist (ab Erledigung) |
|---|---|
| Zahlung nach >100 Tagen | 3 Jahre |
| Zahlung <100 Tage, kein weiterer Eintrag | 18 Monate |
| Restschuldbefreiung | 6 Monate |
Ein Vergleich gilt als Erledigung, wenn das Inkassounternehmen dies an die SCHUFA meldet. Die Forderung wird als „erledigt“ gekennzeichnet, bleibt aber sichtbar. Ein vollständiger Ausgleich (auch durch Vergleich) ist Voraussetzung für die Löschung nach Frist.
Wie sieht ein realistischer Ablauf aus? Schritt für Schritt
- Forderung prüfen: Verlangen Sie eine vollständige Aufstellung der Forderung und prüfen Sie, ob alle Beträge und Gebühren berechtigt sind.
- Finanzielle Möglichkeiten klären: Überlegen Sie, wie viel Sie sofort oder in Raten zahlen können.
- Vergleichsangebot formulieren: Schreiben Sie ein Angebot: „Ich biete Ihnen zur endgültigen Erledigung eine Zahlung von ... € an.“
- Schriftliche Bestätigung verlangen: Fordern Sie die Bestätigung, dass mit Zahlung keine weiteren Ansprüche bestehen.
- Zahlung erst nach Bestätigung: Überweisen Sie erst, wenn die Bestätigung vorliegt.
- Löschung/Erledigung bei SCHUFA beantragen: Nach Zahlung können Sie bei der SCHUFA eine frühere Löschung beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Was FIAON dabei übernimmt
FIAON beschafft Ihre SCHUFA-Auskunft, erklärt die Einträge und bereitet anwaltlich geprüfte Schreiben für Vergleichsangebote, Löschanträge und Widersprüche vor. Die Plattform versendet die Schreiben, verfolgt Fristen und Antworten und zeigt Ihnen, wann der Weg zu Konto, Kreditkarte oder Finanzierung wieder offen ist.
Was nicht geht
Ein Vergleich ist immer Verhandlungssache – es gibt keinen Anspruch auf einen Teilverzicht. Das Inkassounternehmen kann ablehnen oder andere Bedingungen stellen. Berechtigte Einträge bei der SCHUFA werden nicht vor Ablauf der Frist gelöscht, auch wenn ein Vergleich geschlossen wurde. Ein Kredit oder Konto „ohne SCHUFA“ ist in Deutschland nicht möglich. FIAON kann keine Zahlung übernehmen und keine juristische Vertretung bieten.
Das Wichtigste in drei Sätzen
Ein Vergleich mit dem Inkassounternehmen ist möglich, wenn Sie Ihre Zahlungsfähigkeit offenlegen und verhandeln. Ein Teilverzicht ist Verhandlungssache und sollte immer schriftlich bestätigt werden. Der SCHUFA-Eintrag bleibt nach Erledigung in der Regel drei Jahre sichtbar, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen früher gelöscht werden.
Häufige Fragen
Kann ich einfach weniger zahlen und auf einen Vergleich hoffen?
Nein. Ein Vergleich muss schriftlich vereinbart werden. Zahlen Sie ohne Einigung einfach weniger, bleibt die Restforderung bestehen und weitere Maßnahmen sind möglich.
Was passiert, wenn das Inkassounternehmen mein Angebot ablehnt?
Dann bleibt die ursprüngliche Forderung bestehen. Sie können ein neues Angebot machen oder die Forderung in Raten zahlen, sofern das Inkassounternehmen zustimmt.
Beeinflusst ein Vergleich meinen SCHUFA-Score?
Ein Vergleich führt zur Erledigung der Forderung. Der Eintrag bleibt aber für bis zu drei Jahre sichtbar und kann sich negativ auf den Score auswirken.
Kann ich die Löschung des Eintrags nach einem Vergleich beantragen?
Ja, aber nur, wenn die Voraussetzungen für eine frühere Löschung erfüllt sind (z. B. Zahlung innerhalb von 100 Tagen und keine weiteren Einträge). Sonst bleibt der Eintrag drei Jahre ab Erledigung.
Kann FIAON für mich verhandeln oder Zahlungen leisten?
Nein. FIAON kann Schreiben vorbereiten und versenden, aber keine Zahlungen leisten oder direkt für Sie verhandeln.