Ihre US-Pflichten. Im Kalender, nicht im Hinterkopf.

Eine US-Gesellschaft hat Pflichten, auch wenn sie keinen Umsatz macht: die jährliche Meldung an die IRS, die Gebühr des Bundesstaats, den Registered Agent — und die Meldung im Heimatland. Wir führen den Kalender, unser US-CPA erstellt die erste Meldung.

Kurz beantwortet

Eine US-Gesellschaft mit einem ausländischen Gesellschafter muss der IRS jedes Jahr Form 5472 zusammen mit Form 1120 übermitteln — auch ohne Umsatz. Dazu kommen die Jahresmeldung oder Jahresgebühr des Bundesstaats und der Registered Agent. Im Heimatland ist die Beteiligung zu melden und die Gesellschaft in der Regel dort zu versteuern. FIAON führt den Pflichtenkalender; die erste jährliche US-Meldung erstellt unser US-CPA im Festpreis.

Die Pflichten einer US-Gesellschaft im Jahr

IRS-Frist für Gesellschaften, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Staatsfristen für LLCs; Beträge und Einzelheiten auf den Seiten der Bundesstaaten und unter „Kosten“. In den USA gegründete Gesellschaften sind seit dem 14. August 2026 von der Meldung wirtschaftlich Berechtigter (BOI) an FinCEN befreit.

  • Pflicht: Form 5472 mit Form 1120 · Bei wem: IRS, per Fax oder Post · Frist: 15. April, mit Form 7004 bis 15. Oktober · Wer sie übernimmt: US-CPA (erstes Jahr im Paket)
  • Pflicht: Jahresmeldung oder Jahressteuer · Bei wem: Bundesstaat · Frist: Florida 1. Januar bis 1. Mai · Delaware 1. Juni · Wyoming im Gründungsmonat · Wer sie übernimmt: FIAON im Pflichtenkalender
  • Pflicht: Registered Agent · Bei wem: Bundesstaat · Frist: jährlich · Wer sie übernimmt: im ersten Jahr im Paket
  • Pflicht: Meldung der Beteiligung (DE: § 138 AO) · Bei wem: Finanzamt im Heimatland · Frist: mit der Steuererklärung, spätestens 14 Monate nach Jahresende · Wer sie übernimmt: Ihr Steuerberater
  • Pflicht: Steuererklärung der Gesellschaft · Bei wem: Finanzamt im Heimatland · Frist: nach dortigem Recht · Wer sie übernimmt: Ihr Steuerberater

Form 5472 — die Meldung, die niemand vergessen darf

Gehört eine US-Gesellschaft einem ausländischen Gesellschafter, meldet sie der IRS jedes Jahr ihre Geschäfte mit ihm: Einlagen, Entnahmen, Darlehen, bezahlte Leistungen. Dafür gibt es Form 5472, eingereicht zusammen mit einer Form 1120, die bei einer solchen Gesellschaft nur als Deckblatt dient. Die Meldung ist auch dann Pflicht, wenn die Gesellschaft keinen Umsatz gemacht hat — schon die Einlage bei der Gründung ist eine meldepflichtige Transaktion. Eingereicht wird sie nicht elektronisch, sondern per Fax oder Post. Für eine fehlende oder wesentlich unvollständige Meldung kann die IRS eine Strafe von 25.000 US-Dollar je Formular und Jahr festsetzen; bleibt die Meldung nach einer Aufforderung aus, kommen weitere Beträge hinzu.

Die Pflichten im Heimatland

In Deutschland ist die Gründung oder der Erwerb einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft dem Finanzamt zu melden (§ 138 AO) — zusammen mit der Steuererklärung, spätestens 14 Monate nach Ablauf des Jahres. Wer die Meldung versäumt, riskiert ein Bußgeld von höchstens 25.000 Euro (§ 379 AO). Wie das Finanzamt die US-Gesellschaft einordnet, richtet sich nach einem Typenvergleich. In der Schweiz und in Österreich gelten eigene Regeln. In allen drei Ländern gilt: Wird die Gesellschaft von dort aus geführt, ist sie dort in der Regel steuerpflichtig. Das klärt unser Partner-Steuerberater vor der Gründung — die laufende Steuererklärung übernimmt Ihr Steuerberater.

Was Sie wissen müssen

  • Fristen und Strafen setzen die Behörden, nicht FIAON. Der Pflichtenkalender erinnert rechtzeitig; die Verantwortung für die Gesellschaft bleibt bei Ihnen.
  • Ab dem zweiten Jahr fallen die laufenden Kosten Ihrer Gesellschaft an: Staatsgebühr, Registered Agent und die jährliche US-Meldung. Wir nennen sie Ihnen rechtzeitig vorab.
  • Die laufende Buchhaltung und die Steuererklärung im Heimatland sind nicht Teil der Pakete; sie übernimmt Ihr Steuerberater.

Das passende Paket

Global Banking führt den Pflichtenkalender für alle US-Meldungen und Fristen — und begleitet weitere Konto- und Kartenanträge.

Häufige Fragen

Muss ich Form 5472 auch ohne Umsatz abgeben?

Ja. Die Pflicht hängt nicht am Umsatz, sondern daran, dass die Gesellschaft einem ausländischen Gesellschafter gehört und Geschäfte mit ihm meldet — Gründungseinlagen zählen bereits dazu.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Die IRS kann eine Strafe von 25.000 US-Dollar je Formular und Jahr festsetzen, bei fortdauerndem Versäumnis nach einer Aufforderung zusätzliche Beträge. Deshalb steht die Frist im Pflichtenkalender, und die erste Meldung erstellt unser US-CPA.

Wer erstellt die jährliche US-Meldung?

Im ersten Jahr unser US-CPA — das Honorar ist im Festpreis enthalten. Ab dem zweiten Jahr nennen wir Ihnen die Kosten rechtzeitig vorab.

Muss ich die US-Gesellschaft dem Finanzamt melden?

In Deutschland ja, nach § 138 AO zusammen mit der Steuererklärung. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln; unser Partner-Steuerberater nennt sie Ihnen vor der Gründung.

Was kostet die US-Gesellschaft ab dem zweiten Jahr?

Staatsgebühr, Registered Agent und die jährliche US-Meldung. Die Beträge hängen vom Bundesstaat ab; die Aufstellung steht auf der Seite „Kosten“.