Spart eine US-LLC Steuern? Die ehrliche Antwort.
„Steuerfrei mit der US-LLC“ ist eines der hartnäckigsten Versprechen im Netz. Für Unternehmer, die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben und von dort arbeiten, trägt es in aller Regel nicht. Hier steht, warum — und wofür eine US-Gesellschaft trotzdem gut ist.
Kurz beantwortet
In der Regel nicht. Eine US-LLC, die ein Unternehmer von Deutschland, Österreich oder der Schweiz aus führt, hat dort ihren Ort der Geschäftsleitung beziehungsweise ihre tatsächliche Verwaltung und ist dort steuerpflichtig. Dazu kommen Meldepflichten in beiden Ländern. Eine US-Gesellschaft lohnt sich für echtes Geschäft in den USA — nicht, um Steuern zu vermeiden.
Woher das Versprechen kommt
Eine LLC mit einem einzigen ausländischen Gesellschafter wird in den USA steuerlich meist nicht als eigenes Steuersubjekt behandelt. Hat sie dort kein Geschäft, zahlt sie in den USA oft keine Bundessteuer auf ihren Gewinn. Staaten wie Wyoming erheben zudem keine eigene Körperschaftsteuer. Daraus wird im Netz schnell „steuerfrei“. Übersehen wird dabei, dass der Staat, in dem der Unternehmer lebt und arbeitet, eigene Regeln hat — und die knüpfen nicht an den Sitz der Gesellschaft an, sondern daran, wo sie tatsächlich geführt wird.
Deutschland: der Ort der Geschäftsleitung
Nach § 10 AO ist die Geschäftsleitung der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Wer die wichtigen Entscheidungen seiner US-Gesellschaft an seinem Schreibtisch in Deutschland trifft, hat die Geschäftsleitung in Deutschland. Eine Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland ist hier unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 KStG) — mit allen Einkünften. Wie das Finanzamt die LLC einordnet — wie eine GmbH oder wie eine Personengesellschaft —, entscheidet ein Typenvergleich nach dem Gesamtbild ihrer Merkmale (BMF-Schreiben vom 19. März 2004). Die Einordnung in den USA spielt dafür keine Rolle. Bei niedrig besteuerten, passiven Einkünften kann zudem die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz greifen. Hinzu kommt die Meldung: Gründung oder Erwerb der Beteiligung sind dem Finanzamt nach § 138 AO mitzuteilen, zusammen mit der Steuererklärung.
Schweiz und Österreich
In der Schweiz sind juristische Personen steuerpflichtig, wenn sich ihr Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung hier befindet (Art. 50 DBG). Auch hier gilt: Wer die US-Gesellschaft von der Schweiz aus führt, muss mit der Steuerpflicht in der Schweiz rechnen. Österreich knüpft ebenfalls an den Ort der Geschäftsleitung an. In allen drei Ländern entscheidet damit dieselbe Frage: Wo wird die Gesellschaft tatsächlich geführt?
Was wo gilt
Vereinfachte Übersicht; im Einzelfall entscheiden Tätigkeit, Rechtsform und Doppelbesteuerungsabkommen.
- Anknüpfung · USA: Geschäft in den USA, Rechtsform · Deutschland: Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) · Schweiz: Sitz oder tatsächliche Verwaltung (Art. 50 DBG)
- Meldung · USA: Form 5472 mit Form 1120, jährlich · Deutschland: § 138 AO mit der Steuererklärung · Schweiz: nach kantonalem und Bundesrecht
- Einordnung der LLC · USA: meist kein eigenes Steuersubjekt · Deutschland: Typenvergleich · Schweiz: nach Schweizer Recht
- Wer es prüft · USA: US-CPA · Deutschland: Steuerberater · Schweiz: Treuhand oder Steuerberater
Wofür eine US-Gesellschaft gut ist
- Gut für — Geschäft in den USA: Verträge mit US-Kunden, ein US-Konto, Zahlungen in US-Dollar, getrennte Haftung, eine eigene Kartenhistorie in den USA.
- Nicht gut für — Steuern zu Hause vermeiden: Wird sie von zu Hause geführt, ist sie dort in der Regel steuerpflichtig. Wer „steuerfrei“ verspricht, verschweigt den Ort der Geschäftsleitung.
Was Sie wissen müssen
- Dieser Beitrag erklärt Grundlagen. Ihren Fall prüft vor der Gründung unser Partner-Steuerberater auf Ihr Mandat — die Prüfung ist im Festpreis jedes Pakets enthalten.
- Eine US-Gesellschaft, die aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz geführt wird, bleibt dort steuerpflichtig; die Gründung ist dem Finanzamt zu melden (in Deutschland nach § 138 AO).
- In den USA gelten jährliche Meldepflichten, auch ohne Umsatz (Form 5472 mit Form 1120), dazu Staatsgebühren und die Kosten des Registered Agent.
Häufige Fragen
Muss ich meine US-LLC in Deutschland versteuern?
Wenn Sie sie von Deutschland aus führen, in der Regel ja: Der Ort der Geschäftsleitung liegt dann in Deutschland (§ 10 AO). Wie das Finanzamt die LLC einordnet, entscheidet ein Typenvergleich.
Ist eine Wyoming-LLC steuerfrei?
Wyoming erhebt keine eigene Körperschaftsteuer. Steuerpflichtig ist die Gesellschaft aber dort, wo sie geführt wird — für Unternehmer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz in der Regel zu Hause.
Warum werben so viele mit einer steuerfreien LLC?
Weil eine LLC mit ausländischem Gesellschafter in den USA oft keine Bundessteuer zahlt. Das stimmt für die USA, sagt aber nichts über die Steuerpflicht im Heimatland — und die hängt am Ort der Geschäftsleitung.
Wofür lohnt sich eine US-Gesellschaft dann?
Für echtes Geschäft in den USA: Verträge mit US-Kunden, ein US-Konto, Zahlungen in US-Dollar, getrennte Haftung und eine eigene Kartenhistorie in den USA.