Eine LLC gründen. Schritt für Schritt, aus Deutschland.

Eine US-LLC lässt sich vollständig aus dem Ausland gründen — ohne Wohnsitz in den USA, ohne Reise, ohne Mindestkapital. Die Einreichung beim Bundesstaat ist dabei der kleinste Teil. Hier stehen alle zehn Schritte in der richtigen Reihenfolge: was jeder kostet, wer ihn erledigt und wo die meisten Gründer hängen bleiben.

Kurz beantwortet

Eine US-LLC gründen Sie aus Deutschland in zehn Schritten: steuerliche Prüfung zu Hause, Rechtsform, Bundesstaat, Name, Registered Agent, Einreichung beim Staat, Operating Agreement, EIN bei der IRS, bei steuerlichem Grund die ITIN, dann Konto und Pflichtenkalender. Die Gebühr des Staats liegt zwischen 100 $ (Wyoming) und 125 $ (Florida). Aufwendig sind nicht die Gebühren, sondern die Reihenfolge und die Pflichten danach — Form 5472 in jedem Jahr und die Meldung ans Finanzamt.

Bevor Sie gründen: zwei Fragen

Die erste Frage lautet nicht „Welcher Staat?“, sondern: Was soll die Gesellschaft tun? Verträge mit US-Kunden, Verkauf über US-Marktplätze, ein Konto in US-Dollar, eine eigene Kartenhistorie, der Aufbau von Kapital — je nach Antwort passen Rechtsform, Bundesstaat und Struktur anders. Die zweite Frage stellt Ihr Heimatland: Wo wird die Gesellschaft geführt? Wer sie von Deutschland, Österreich oder der Schweiz aus leitet, ist dort in der Regel steuerpflichtig. Diese Prüfung gehört vor die Gründung, nicht danach — sie entscheidet auch, ob die LLC Ihnen persönlich oder Ihrer GmbH gehören sollte.

Die zehn Schritte

In dieser Reihenfolge — jeder Schritt setzt den vorigen voraus.

  • 1. Vorhaben und steuerliche Prüfung (vor allem anderen): Klären Sie, was die Gesellschaft tun soll und wo sie geführt wird. Ein Steuerberater mit US-Erfahrung prüft, wie Ihr Heimatland die LLC einordnet (in Deutschland per Typenvergleich) und welche Meldungen anfallen.
  • 2. Rechtsform wählen: Die LLC für Handel, Dienstleistung und eine eigene Kartenhistorie; die Corporation, wenn Investoren einsteigen sollen. Eine LLC kann einer Person gehören, mehreren oder Ihrer GmbH — jede Variante hat eigene Steuerfolgen.
  • 3. Bundesstaat wählen: Wo findet das Geschäft statt, kommen Investoren, braucht es Termine vor Ort? Danach richtet sich die Wahl zwischen Florida, Delaware und Wyoming. Wer in einem weiteren Staat tätig wird, registriert sich dort zusätzlich.
  • 4. Namen prüfen: Jeder Name wird im Staat nur einmal vergeben und trägt den Zusatz „LLC“ oder „Limited Liability Company“. Prüfen Sie ihn im Register des Staats und halten Sie zwei Ausweichnamen bereit.
  • 5. Registered Agent bestellen: Jede LLC braucht im Gründungsstaat einen Registered Agent mit physischer Anschrift, der amtliche Post und Klagen entgegennimmt — ab dem ersten Tag und ohne Unterbrechung.
  • 6. Beim Bundesstaat einreichen (online meist zügig): Das Gründungsdokument geht mit der Gebühr an den Staat: in Florida die Articles of Organization (125 $), in Delaware das Certificate of Formation (110 $), in Wyoming die Articles of Organization (100 $). Mit der Eintragung besteht die Gesellschaft.
  • 7. Operating Agreement aufsetzen: Der Gesellschaftsvertrag regelt Beteiligung, Geschäftsführung, Gewinnverteilung und Nachfolge. Er wird nicht eingereicht, aber jedes Institut fragt danach — und seit dem 1. Juni 2026 auch die IRS, wenn ein ITIN-Antrag auf die Beteiligung an einer LLC mit mehreren Gesellschaftern gestützt wird.
  • 8. EIN beantragen (per Fax etwa vier Werktage): Die Steuernummer der Gesellschaft beantragen Sie mit Form SS-4 — ohne US-Sozialversicherungsnummer per Fax, Post oder Telefon, nicht online. Ohne EIN kein Konto, kein Kartenantrag, keine Form 5472.
  • 9. ITIN, wenn ein Grund vorliegt: Die persönliche US-Steuernummer gibt es nur mit steuerlichem Grund (Form W-7). Für die EIN ist sie nicht nötig; für eine persönliche Kredithistorie in den USA oft schon.
  • 10. Konto, Pflichtenkalender, Meldung zu Hause: Mit Gründungsdokument, EIN und Operating Agreement folgt der Kontoantrag. Danach beginnen die Pflichten: Jahresmeldung im Staat, Form 5472 bis zum 15. April, die Meldung ans Finanzamt nach § 138 AO.

Was die Gründung kostet

Die Gebühren der Staaten sind überschaubar. Die eigentlichen Kosten entstehen durch Agent, Verträge, Steuernummern und die jährliche Meldung — und durch Fehler in der Reihenfolge. Stand September 2026. Staatsgebühren nach den amtlichen Gebührenordnungen; Marktpreise sind veröffentlichte Preise mehrerer Anbieter, keine amtlichen Werte. Bei FIAON Global sind Staatsgebühr, Registered Agent im ersten Jahr, beide Steuernummern und die erste Form 5472 im Festpreis enthalten.

  • Posten: Gründungsgebühr des Staats · Florida: 125 $ · Delaware: 110 $ · Wyoming: 100 $
  • Posten: Jährlich an den Staat · Florida: 138,75 $ · Delaware: 400 $ · Wyoming: mindestens 60 $
  • Posten: Registered Agent (Marktpreis) · Florida: meist 100 bis 300 $ im Jahr · Delaware: meist 100 bis 300 $ im Jahr · Wyoming: meist 100 bis 300 $ im Jahr
  • Posten: EIN bei der IRS · Florida: kostenlos · Delaware: kostenlos · Wyoming: kostenlos
  • Posten: Form 5472 durch einen US-CPA (Marktpreis) · Florida: etwa 700 bis 2.000 $ im Jahr · Delaware: etwa 700 bis 2.000 $ im Jahr · Wyoming: etwa 700 bis 2.000 $ im Jahr

Seit August 2026: keine BOI-Meldung mehr

Bis 2025 galt: Jede neue US-Gesellschaft meldet der Behörde FinCEN ihre wirtschaftlich Berechtigten (Beneficial Ownership Information, BOI). Für Gesellschaften, die in den USA gegründet wurden, ist diese Pflicht entfallen — endgültig mit der Regel, die am 14. August 2026 in Kraft trat. Melden müssen nur noch ausländische Gesellschaften, die sich für Geschäfte in einem Bundesstaat registrieren — etwa eine GmbH mit Zweigniederlassung in den USA. Für eine LLC, die Sie in Florida, Delaware oder Wyoming gründen, fällt die Meldung weg. Wer noch mit Strafen für eine versäumte BOI-Meldung wirbt, arbeitet mit einem veralteten Stand.

Die sechs häufigsten Fehler

  • Fehler — Erst gründen, dann prüfen: Die Steuerfrage zu Hause kommt nach der Gründung. Dann steht die Struktur schon — auch wenn die LLC unter der GmbH besser gepasst hätte.
  • Fehler — Der günstigste Staat: Wer in Florida tätig ist und in Wyoming gründet, registriert sich in Florida zusätzlich — und zahlt in beiden Staaten.
  • Fehler — Die Agent-Anschrift als Sitz: Viele Institute lehnen Konten ab, deren Geschäftsadresse die Anschrift eines Registered Agent oder ein Postfach ist.
  • Fehler — Kein Operating Agreement: Das Konto scheitert an einem Dokument, das vor der Gründung hätte stehen sollen: Wer ist beteiligt, wer darf handeln?
  • Fehler — Form 5472 vergessen: Schon die Einlage bei der Gründung ist meldepflichtig. Die Strafe für eine fehlende Meldung: 25.000 US-Dollar je Formular und Jahr.
  • Fehler — Keine Meldung ans Finanzamt: Gründung oder Beteiligung sind in Deutschland nach § 138 AO anzuzeigen — mit der nächsten Steuererklärung.

Wie FIAON Global die zehn Schritte übernimmt

Jeder Schritt ist für sich lösbar. Zusammen sind sie ein Projekt mit Behörden in zwei Ländern, drei Berufsgruppen und Fristen, die nichts verzeihen. FIAON Global macht daraus einen einzigen Auftrag: ein fester Ansprechpartner, ein Festpreis, ein Dokumentenraum, in dem jedes Papier liegt. Unser Team in Miami reicht die Gründung ein und stellt Registered Agent, US-Geschäftsadresse und Telefonnummer. Unser Partner-Anwalt setzt das Operating Agreement auf, unser Partner-Steuerberater prüft vor der Gründung die Folgen in Ihrem Heimatland, unser US-CPA erstellt die erste Form 5472. EIN und ITIN bereiten wir vor und reichen sie ein; den ersten Konto- und Kartenantrag bereiten wir vollständig vor. Stehen Ihre US-Gesellschaft und die EIN nicht zu dem Stichtag, den wir beim Start mit Ihnen vereinbaren, erstatten wir den Paketpreis. Voraussetzung sind vollständige Unterlagen und Ihre Mitwirkung. Ausgenommen ist die Ablehnung durch eine Behörde aus Gründen, die in Ihrer Person oder Ihrem Unternehmen liegen. Entscheidungen von Banken und Kartenherausgebern sind nicht Gegenstand dieser Zusage. Global Struktur beginnt bei 2.499 €, einmalig — die Begleitung dauert in der Regel rund acht Wochen.

  • Staatliche Gründungsgebühren in den USA
  • Registered Agent, US-Geschäftsadresse und US-Telefonnummer für das erste Jahr
  • Anträge für EIN und ITIN
  • Honorar unseres Partner-Anwalts für Operating Agreement und Gründungsunterlagen
  • Honorar unseres Partner-Steuerberaters für die Prüfung vor der Gründung
  • Honorar unseres US-CPA für die erste jährliche US-Meldung
  • Termine und Einreichungen unseres Teams vor Ort
  • Ihr fester Ansprechpartner für die gesamte Begleitung

Das passende Paket

Global Struktur deckt alle zehn Schritte ab — vom Startgespräch bis zur ersten Form 5472.

Was Sie wissen müssen

  • Eine US-Gesellschaft, die aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz geführt wird, bleibt dort steuerpflichtig; die Gründung ist dem Finanzamt zu melden (in Deutschland nach § 138 AO).
  • In den USA gelten jährliche Meldepflichten, auch ohne Umsatz (Form 5472 mit Form 1120), dazu Staatsgebühren und die Kosten des Registered Agent.
  • Eine LLC ersetzt kein Geschäftsmodell: Institute prüfen, was die Gesellschaft tut — nicht, wo sie eingetragen ist.

Häufige Fragen

Kann ich als Deutscher eine LLC in den USA gründen?

Ja. Eine LLC gründen Sie vollständig aus Deutschland — ohne US-Wohnsitz, ohne Reise, ohne Mindestkapital und ohne US-Staatsbürgerschaft. Nötig sind ein Registered Agent im Gründungsstaat und die Gebühr des Staats.

Was kostet es, eine LLC zu gründen?

Die Gebühr des Staats beträgt in Wyoming 100 $, in Delaware 110 $ und in Florida 125 $. Dazu kommen Registered Agent, Operating Agreement und jedes Jahr Staatsgebühr und Form 5472. Bei FIAON Global ist das erste Jahr im Festpreis ab 2.499 € enthalten.

Wie lange dauert die Gründung einer LLC?

Die Eintragung beim Staat geht online meist zügig. Länger dauern EIN (per Fax etwa vier Werktage, per Post etwa vier Wochen), ITIN und Kontoantrag. Mit FIAON Global dauert die Begleitung bis zum ersten Konto- und Kartenantrag in der Regel rund acht Wochen.

Brauche ich für die LLC eine US-Adresse?

Die LLC braucht einen Registered Agent mit Anschrift im Gründungsstaat. Für Konto und Verträge braucht sie zusätzlich eine Geschäftsadresse; die Anschrift des Agent reicht vielen Instituten dafür nicht.

Muss eine neue LLC noch eine BOI-Meldung abgeben?

Nein, wenn sie in den USA gegründet wurde. Seit dem 14. August 2026 sind US-Gesellschaften endgültig von der BOI-Meldung befreit; melden müssen nur ausländische Gesellschaften, die sich in einem Bundesstaat registrieren.