Die US-Steuererklärung der LLC. Welche Formulare, welche Fristen.

„Meine LLC zahlt in den USA keine Steuern, also muss ich dort nichts erklären“ — dieser Satz kostet jedes Jahr Strafen. Welche Erklärungen eine LLC abgibt, hängt davon ab, wem sie gehört, wie sie eingeordnet ist und ob sie in den USA Geschäft betreibt. Hier steht die Übersicht, die fast jeder Gründer vermisst.

Kurz beantwortet

Welche US-Erklärungen eine LLC abgibt, hängt an drei Fragen: Wem gehört sie, wie ist sie eingeordnet, betreibt sie Geschäft in den USA? Eine LLC mit einem ausländischen Gesellschafter reicht jedes Jahr Form 5472 mit einer Pro-forma-Form 1120 ein (15. April, mit Form 7004 verlängerbar bis 15. Oktober). Erzielt sie Einkünfte aus Geschäft in den USA, erklärt der Gesellschafter sie zusätzlich selbst — als Person mit Form 1040-NR, als GmbH mit Form 1120-F. Eine LLC mit mehreren Gesellschaftern gibt Form 1065 ab, eine Corporation Form 1120. Hält die Gesellschaft Konten außerhalb der USA mit zusammen mehr als 10.000 US-Dollar, kommt der FBAR hinzu.

Die Übersicht: welche Erklärung wann

Vereinfachte Übersicht nach den Anleitungen von IRS und FinCEN. Die Staaten verlangen je nach Tätigkeit eigene Erklärungen.

  • Struktur: LLC mit einem ausländischen Gesellschafter, ohne Geschäft in den USA · Erklärung: Form 5472 mit Pro-forma-Form 1120 · Frist bei Kalenderjahr: 15. April, mit Form 7004 verlängerbar bis 15. Oktober
  • Struktur: Dieselbe LLC mit Einkünften aus US-Geschäft, Gesellschafter ist eine Person · Erklärung: zusätzlich Form 1040-NR des Gesellschafters · Frist bei Kalenderjahr: 15. Juni, wenn keine US-Löhne mit Steuerabzug bezogen werden
  • Struktur: Dieselbe LLC, Gesellschafterin ist eine GmbH · Erklärung: zusätzlich Form 1120-F der GmbH · Frist bei Kalenderjahr: 15. April mit Büro in den USA, sonst 15. Juni
  • Struktur: LLC mit mehreren Gesellschaftern · Erklärung: Form 1065 mit Anteilsmitteilungen; Steuerabzug auf Anteile ausländischer Gesellschafter (Form 8804, 8805) · Frist bei Kalenderjahr: 15. März
  • Struktur: Corporation, auch LLC mit Wahl nach Form 8832 · Erklärung: Form 1120, Bundessteuer 21 %; dazu Form 5472 bei einem ausländischen Anteilseigner ab 25 % · Frist bei Kalenderjahr: 15. April, mit Form 7004 verlängerbar bis 15. Oktober
  • Struktur: Jede US-Gesellschaft mit Auslandskonten über 10.000 US-Dollar · Erklärung: FBAR (FinCEN Form 114) — an FinCEN, nicht an die IRS · Frist bei Kalenderjahr: 15. April, automatisch verlängert bis 15. Oktober

Die entscheidende Frage: Geschäft in den USA?

Die USA besteuern Ausländer vor allem auf Einkünfte, die mit einem Geschäft in den USA tatsächlich verbunden sind („effectively connected income“). Ob ein solches Geschäft vorliegt, entscheiden die Tatsachen: Personal, Büro oder Lager vor Ort, Vertreter mit Abschlussvollmacht, eine laufende Tätigkeit in den USA. Wer die Arbeit für US-Kunden vollständig in Europa erbringt, erzielt in der Regel keine solchen Einkünfte — wer dort ein Lager betreibt oder Mitarbeiter beschäftigt, meist schon. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA zieht eine zweite Grenze: Unternehmensgewinne dürfen die USA nur besteuern, soweit sie einer Betriebsstätte dort zuzurechnen sind (Art. 5 und 7). Ob das Abkommen im Einzelfall greift und welche Angaben die IRS dazu verlangt, klärt der US-CPA.

Die Einzel-LLC ohne Geschäft in den USA

Der häufigste Fall bei Gründern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz: Die LLC gehört einer Person, ist steuerlich nicht als eigenes Steuersubjekt eingeordnet und hat keine Einkünfte aus Geschäft in den USA. Sie zahlt dann in den USA meist keine Bundessteuer auf den Gewinn — erklären muss sie trotzdem: jedes Jahr Form 5472 mit einer Pro-forma-Form 1120, per Fax oder Post, nicht elektronisch. Meldepflichtig ist schon die Einlage bei der Gründung, dazu jede Entnahme und jedes Darlehen zwischen Ihnen und der Gesellschaft. Die Strafe für eine fehlende Meldung beträgt 25.000 US-Dollar je Formular und Jahr. Die Gesellschaft meldet unter ihrer EIN; für einen Gesellschafter ohne US-Steuernummer lässt die IRS eine Referenznummer zu.

Mehrere Gesellschafter: die LLC als Personengesellschaft

Hat die LLC zwei oder mehr Gesellschafter, gilt sie steuerlich als Personengesellschaft. Sie gibt Form 1065 ab und teilt jedem Gesellschafter seinen Anteil mit. Soweit ihr Gewinn mit Geschäft in den USA verbunden ist und auf ausländische Gesellschafter entfällt, behält sie Steuer ein und führt sie ab — 37 Prozent für Personen, 21 Prozent für Gesellschaften (Form 8804, 8805, 8813) —, auch wenn sie nichts ausschüttet. Die Gesellschafter geben dann selbst eine US-Erklärung ab und rechnen die einbehaltene Steuer an. Die ITIN, die sie dafür brauchen, beantragt der Acceptance Agent seit Juni 2026 mit einem Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag.

Die Corporation

Eine Corporation — oder eine LLC, die nach Form 8832 wie eine Corporation behandelt werden will — ist ein eigenes Steuersubjekt. Sie versteuert ihren Gewinn mit 21 % auf Bundesebene; dazu kommt die Steuer des Staats, in Florida etwa 5,5 % Körperschaftsteuer des Staats für Corporations, mit einem Freibetrag von 50.000 $. Schüttet sie an einen Anteilseigner in Deutschland aus, begrenzt das Abkommen die US-Quellensteuer: 5 Prozent für Gesellschaften mit mindestens 10 Prozent der Stimmrechte, sonst 15 Prozent (Art. 10). Ausländische Anteilseigner ab 25 Prozent meldet die Corporation mit Form 5472 als Anlage zu ihrer Erklärung.

Konten in Europa: der FBAR

Eine US-Gesellschaft ist für das US-Recht eine US-Person — auch wenn sie Ihnen gehört und steuerlich transparent ist. Hält sie Konten außerhalb der USA, etwa ein Euro-Konto bei einem europäischen Institut, und liegt deren Stand zusammen irgendwann im Jahr über 10.000 US-Dollar, meldet sie diese Konten jährlich an FinCEN (FBAR, FinCEN Form 114). Frist ist der 15. April, automatisch verlängert bis 15. Oktober. Das betrifft gerade Gesellschaften, die Kapital nach Europa bringen. Das Kapital ist nicht an die USA gebunden: Ihre Gesellschaft kann Mittel nach Europa überweisen oder damit in Europa investieren — im Rahmen der Bedingungen des jeweiligen Instituts. Wie Überweisungen und Investitionen steuerlich zu behandeln sind, klärt unser Partner-Steuerberater vorab mit Ihnen. Zu dieser Klärung gehört auch, welche Meldungen in den USA dadurch entstehen.

Und zu Hause?

Alles hier betrifft die USA. Unabhängig davon ist die Gesellschaft dort zu versteuern, wo sie geführt wird, und dem Finanzamt zu melden — in Deutschland nach § 138 AO. Welche Erklärungen zu Hause anfallen und wie eine in den USA gezahlte Steuer angerechnet wird, klärt der Steuerberater; beide Seiten müssen zusammenpassen.

So hält FIAON Global Ihre Fristen

In jedem Paket von FIAON Global erstellt unser US-CPA die erste jährliche US-Meldung — Form 5472 mit Form 1120 —, das Honorar ist im Festpreis enthalten. Jede Frist Ihrer Gesellschaft steht im Pflichtenkalender: Staat, Registered Agent, IRS und, wo nötig, der FBAR. Unser Partner-Steuerberater prüft vor der Gründung, welche Erklärungen zu Hause anfallen, damit beide Seiten von Anfang an zusammenpassen. Ab dem zweiten Jahr fallen die laufenden Kosten Ihrer Gesellschaft an: Staatsgebühr, Registered Agent und die jährliche US-Meldung. Mit der Jahresbetreuung übernehmen wir das für 699 € im Jahr – alle Gebühren inklusive.

Die erste US-Meldung im Paket

Gründung, Steuernummern, Pflichtenkalender und die erste Form 5472 durch unseren US-CPA — Global Struktur.

Was Sie wissen müssen

  • Eine US-Gesellschaft, die aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz geführt wird, bleibt dort steuerpflichtig; die Gründung ist dem Finanzamt zu melden (in Deutschland nach § 138 AO).
  • In den USA gelten jährliche Meldepflichten, auch ohne Umsatz (Form 5472 mit Form 1120), dazu Staatsgebühren und die Kosten des Registered Agent.
  • Diese Übersicht ersetzt nicht die Prüfung Ihres Falls durch den US-CPA und Ihren Steuerberater zu Hause.

Häufige Fragen

Muss meine LLC in den USA eine Steuererklärung abgeben?

Ja, fast immer. Eine LLC mit einem ausländischen Gesellschafter reicht jedes Jahr Form 5472 mit einer Pro-forma-Form 1120 ein — auch ohne Umsatz. Mit Geschäft in den USA kommen weitere Erklärungen hinzu.

Zahlt meine LLC in den USA Steuern?

Eine Einzel-LLC ohne Geschäft in den USA zahlt meist keine US-Bundessteuer auf den Gewinn. Mit Einkünften aus Geschäft in den USA wird der Gesellschafter dort steuerpflichtig, soweit das Abkommen es zulässt; eine Corporation zahlt 21 % Bundessteuer.

Wann ist die US-Steuererklärung meiner LLC fällig?

Form 5472 mit Pro-forma-1120 am 15. April, mit Form 7004 verlängerbar bis 15. Oktober. Form 1065 bei mehreren Gesellschaftern am 15. März, Form 1040-NR ohne US-Löhne am 15. Juni.

Muss meine LLC ihr Konto in Europa melden?

Ja, wenn die Konten der Gesellschaft außerhalb der USA zusammen irgendwann im Jahr mehr als 10.000 US-Dollar erreichen: dann mit dem FBAR an FinCEN, bis 15. April, automatisch verlängert bis 15. Oktober.

Brauche ich für die US-Steuererklärung eine ITIN?

Wer als Person eine eigene US-Erklärung abgibt — etwa Form 1040-NR —, braucht eine ITIN oder SSN. Für Form 5472 genügt die EIN der Gesellschaft; für den Gesellschafter lässt die IRS eine Referenznummer zu.