Drei Länder, drei Regelwerke — ein Überblick.

SCHUFA, KSV1870, CRIF und das Schweizer Betreibungsregister im Vergleich: Wer speichert was, welche Rechte gelten, welche Löschfristen laufen – und was in Österreich und der Schweiz anders ist.

Die drei Systeme

Gleicher Zweck, verschiedene Regeln – die Unterschiede stecken in Fristen und Rechtsgrundlagen.

  • SCHUFA und die DSGVO: Rund 68 Millionen erfasste Personen, Datengrundlage sind Vertrags- und Zahlungsdaten der Vertragspartner. Rechte: kostenlose Datenkopie, Berichtigung, Löschung.
  • KSV1870 und die Warnliste: Der Kreditschutzverband führt neben Bonitätsdaten die „Warnliste“ der Banken. Die DSGVO gilt unmittelbar.
  • CRIF, Intrum – und das Betreibungsregister: In der Schweiz wiegt das staatliche Betreibungsregister schwerer als jede private Auskunft.

Der direkte Vergleich

Die Zahlen, die man ständig braucht – nebeneinander: Rechtsgrundlage, Speicherfristen, Kosten der Auskunft, Weg zur Löschung, Beschwerdestelle.

Für Österreich und die Schweiz im Detail

Die Länderseiten erklären Besonderheiten, Wege und Fristen vor Ort – und was FIAON in jedem Land konkret tut.

Häufige Fragen

Welche Auskunftei ist für mich zuständig?

Die des Landes, in dem Sie Verträge schließen: in Deutschland vor allem SCHUFA (daneben Creditreform Boniversum und CRIF), in Österreich KSV1870 und CRIF Österreich, in der Schweiz CRIF und Intrum. Wer umzieht oder grenzüberschreitend arbeitet, hat oft in zwei Ländern Daten — und sollte beide prüfen.

Bekomme ich überall eine kostenlose Auskunft?

Ja. In Deutschland und Österreich über Art. 15 DSGVO, in der Schweiz über Art. 25 des revidierten Datenschutzgesetzes. Die Auskunfteien verkaufen daneben Bezahlprodukte — für die Prüfung der eigenen Daten reicht die kostenlose Datenkopie immer.

Werden Daten zwischen den Ländern ausgetauscht?

Nicht automatisch: SCHUFA-Einträge sieht eine Schweizer Bank nicht, ein KSV-Eintrag bleibt in Österreich. Aber internationale Konzerne wie CRIF sind in mehreren Ländern aktiv, und bei grenzüberschreitenden Verträgen (etwa Auto-Leasing) fragen Anbieter mitunter im Nachbarland an. Verlassen sollte man sich auf die Trennung nicht.

Gelten die Löschfristen überall gleich?

Nein — das ist der wichtigste Unterschied: Deutschland löscht erledigte Forderungen nach drei Jahren (18 Monate mit 100-Tage-Regel), Österreich kennt für den „KSV-Eintrag“ nach vollständiger Zahlung eine Löschung nach drei Jahren in der Warnliste, die Schweiz speichert Betreibungen fünf Jahre im Betreibungsregister. Wer Fristen aus einem Land aufs andere überträgt, rechnet falsch.

Hilft FIAON in allen drei Ländern?

Ja — das ist der Kern des Angebots: Beschaffung, Prüfung und Durchsetzung bei SCHUFA, KSV1870 und CRIF aus einer Hand, mit den jeweiligen Landesregeln. Die Länderseiten für Österreich und die Schweiz erklären die Besonderheiten.