SCHUFA-Eintrag nach Jahren: Wann er verschwinden muss.

Verjährungs-Checker, alle Speicherfristen je Eintragsart und der Weg bei Verfristung. Verjährung der Forderung und Löschfrist des Eintrags sind zwei verschiedene Dinge – hier stehen beide.

Alle Speicherfristen je Eintragsart

Stand der Verhaltensregeln 2024 – taggenau gerechnet: erledigte Forderung drei Jahre, 100-Tage-Fälle 18 Monate, Restschuldbefreiung sechs Monate, Kreditanfragen zwölf Monate, Vertragsdaten bis zur Beendigung.

Berechtigt oder unberechtigt — der Unterschied entscheidet

Die Frist ist nur ein Löschgrund von dreien: Frist abgelaufen – muss gelöscht werden. Ohne die Voraussetzungen gemeldet – angreifbar. Zulässig gemeldet und noch in der Frist – dann bleibt der Eintrag; das ist die ehrliche Antwort.

Der FIAON-Weg bei verfristeten Einträgen

Nachrechnen ist der Anfang – durchsetzen die Arbeit: Löschverlangen mit Fristsetzung, Nachhalten, Eskalation zur Datenschutzbehörde, Datenkopie danach.

Häufige Fragen

Verschwindet ein SCHUFA-Eintrag automatisch nach der Frist?

Er sollte — die Auskunfteien löschen nach ihren Verhaltensregeln taggenau. In der Praxis bleiben verfristete Einträge trotzdem immer wieder stehen: nach Systemumstellungen, bei nie nachgetragenen Erledigungen, bei Doppelmeldungen. Deshalb lohnt der Abgleich der eigenen Datenkopie gegen die Fristen — eine überschrittene Frist ist der klarste Löschgrund überhaupt.

Ist Verjährung dasselbe wie die Löschfrist?

Nein, und diese Verwechslung kostet bares Geld: Die VERJÄHRUNG betrifft die Forderung selbst (meist drei Jahre zum Jahresende) — danach müssen Sie nicht mehr zahlen, wenn Sie sich darauf berufen. Die SPEICHERFRIST betrifft den Eintrag bei der Auskunftei und läuft unabhängig davon. Eine verjährte Forderung kann noch eingetragen sein — und eine bezahlte Forderung bleibt trotz Zahlung bis zu drei Jahre sichtbar.

Wann genau greift die 18-Monats-Regel?

Wenn die gemeldete Forderung innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung vollständig bezahlt wird und sonst keine weiteren Negativmerkmale bestehen. Dann verkürzt sich die Speicherfrist von drei Jahren auf 18 Monate. Die Regel gilt seit 2024 und wird taggenau gerechnet.

Kann ich eine vorzeitige Löschung erreichen?

Bei zulässig gemeldeten, inhaltlich richtigen Einträgen vor Fristablauf grundsätzlich nicht — Anbieter, die das pauschal versprechen, arbeiten unseriös. Angreifbar sind Einträge, die ohne die Voraussetzungen des § 31 BDSG gemeldet wurden, inhaltlich falsch sind oder deren Frist bereits abgelaufen ist. Das ist häufiger, als viele denken.

Zählt die Frist ab Rechnung, Mahnung oder Zahlung?

Bei erledigten Forderungen zählt die Frist ab dem Datum der ERLEDIGUNG (Zahlung), nicht ab Rechnung oder Meldung. Bei Kreditanfragen ab dem Tag der Anfrage, bei der Restschuldbefreiung ab der Erteilung. Genau deshalb fragt der Checker oben nach dem passenden Datum je Eintragsart.

Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?

Die Grundrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung) sind vergleichbar — die DSGVO gilt in Österreich unmittelbar, die Schweiz hat das revidierte DSG. Die konkreten Speicherpraktiken von KSV und CRIF unterscheiden sich im Detail. FIAON prüft alle drei Häuser; die Länderseiten für Österreich und die Schweiz erklären die Unterschiede.