Bonität in der Schweiz, Klartext.
Betreibungsregister, CRIF, Intrum: In der Schweiz entscheidet oft ein Auszug vom Betreibungsamt über Wohnung, Handy und Karte – und fünf Jahre sind lang. FIAON kennt die Wege, ihn zu bereinigen.
Vom Registerauszug zur Karte.
Vier Etappen nach Schweizer Recht.
- Auszug und Auskünfte: FIAON beschafft den Betreibungsregisterauszug sowie die Auskünfte bei CRIF und Intrum – mit Vollmacht, ohne Behördengang.
- Jede Betreibung erklärt: Gläubiger, Betrag, Stand, Rechtsvorschlag, Frist. Welche lässt sich sperren, welche zurückziehen, welche bleibt.
- Gesuche und Schreiben: Nichtbekanntgabe nach Art. 8a SchKG, Rückzugserklärung vom Gläubiger, Berichtigung bei CRIF und Intrum – per Einschreiben, mit Frist.
- Konto und Karte: Konto bei einer Partnerbank, Kreditkarte, sobald der Auszug trägt. Die Bank entscheidet – FIAON bereitet vor.
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Häufige Fragen
Eine Betreibung war unberechtigt – warum steht sie trotzdem im Auszug?
Weil das Register jede Betreibung einträgt, unabhängig von ihrer Berechtigung. Sichtbar bleibt sie fünf Jahre – es sei denn, Sie lassen sie nach Art. 8a SchKG sperren oder der Gläubiger zieht sie zurück.
Ich habe bezahlt – ist die Betreibung jetzt weg?
Nein, sie trägt den Vermerk „bezahlt“ und bleibt sichtbar. Erst die Rückzugserklärung des Gläubigers entfernt sie. FIAON formuliert das Gesuch – oft als Bedingung der Zahlung.
Gilt die deutsche SCHUFA in der Schweiz?
Nein. Schweizer Banken und Händler fragen Betreibungsregister, CRIF und Intrum ab. Wer aus Deutschland zuzieht, beginnt ohne Historie – und sollte den ersten Auszug früh prüfen.
Bekomme ich mit Betreibungen ein Konto?
Banken dürfen ablehnen; PostFinance führt Konten für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz weitgehend unabhängig von Betreibungen. FIAON bereitet die Eröffnung vor.
Wie lange dauert die Nichtbekanntgabe nach Art. 8a?
Das Gesuch ist frühestens drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls möglich; das Amt fragt den Gläubiger an, der 20 Tage Zeit hat, ein Verfahren nachzuweisen. Danach wird die Betreibung Dritten nicht mehr angezeigt.