Bonitätsindex: die Zahl, nach der Ihre Lieferanten über Sie entscheiden
Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 9.9.2026 · 8 Min. Lesezeit
Der Anruf kommt an einem Dienstag. Ihr Lieferant, seit sechs Jahren dieselbe Ansprechpartnerin, kündigt die vereinbarten Zahlungsziele auf: ab sofort Vorkasse. Auf die Frage, was denn vorgefallen sei, kommt die Antwort, die man in solchen Gesprächen oft hört – man habe die Konditionen turnusmäßig überprüft.
Vorgefallen ist meistens nichts. Was sich verändert hat, ist eine dreistellige Zahl in einer Datei, die Sie noch nie gesehen haben. Sie heißt Bonitätsindex, sie liegt bei der Creditreform, und über die meisten deutschen Betriebe existiert sie, ob deren Inhaber davon wissen oder nicht.
Im ersten Halbjahr 2026 sind die Unternehmensinsolvenzen um 7,8 Prozent auf 12.900 Fälle gestiegen – der höchste Stand seit 2013, mit einer Schadenssumme von rund 28,5 Milliarden Euro. In einer solchen Lage sehen Einkaufsabteilungen häufiger auf diese Zahl und reagieren schneller darauf. Das ist der Grund, warum es sich lohnt, sie zu kennen, bevor der Dienstag kommt.
Die Skala läuft verkehrt herum
Wer den SCHUFA-Score von Privatpersonen gewohnt ist, liest den Bonitätsindex zunächst falsch. Beim Score seit März 2026 gilt: je höher, desto besser, die Skala reicht von 100 bis 999. Beim Bonitätsindex ist es umgekehrt. Er läuft von 100 bis 600, und niedrig ist gut. 100 steht für sehr gute Bonität, 600 für Zahlungseinstellung.
Dieser Unterschied klingt nach einer Kleinigkeit, führt aber in Bankgesprächen regelmäßig zu Missverständnissen. Wenn Ihnen jemand sagt, Ihr Wert habe sich „verbessert“, fragen Sie nach der Richtung. Ein Index, der von 210 auf 260 gestiegen ist, hat sich verschlechtert.
Zwei Werte fallen aus der Skala heraus: 500 und 600 gelten bei der Creditreform ausdrücklich als Ausfall. Und wenn zu einem Unternehmen unklare Sachverhalte vorliegen, wird gar kein Index vergeben – auch das ist eine Aussage, und keine gute.
Was die Klassen tatsächlich bedeuten
Die Creditreform veröffentlicht zu jeder Klasse eine Ausfallwahrscheinlichkeit. Die folgenden Werte beziehen sich auf den Zeitraum September 2022 bis September 2023:
| Bonitätsindex | Ausfallwahrscheinlichkeit |
|---|---|
| 100–149 | 0,05 % |
| 150–199 | 0,16 % |
| 200–249 | 0,30 % |
| 250–299 | 0,97 % |
| 300–349 | 3,38 % |
| 350–499 | 11,68 % |
| 500 und 600 | gilt als Ausfall |
Der Durchschnitt über alle deutschen Unternehmen lag bei 1,43 Prozent. Ein Betrieb mit 249 liegt damit deutlich unter dem Durchschnittsrisiko, einer mit 320 gut doppelt darüber.
In der Praxis zieht sich eine Linie bei etwa 300. Darunter kommen Geschäfte auf Rechnung normalerweise zustande. Darüber ändert sich der Ton: Limits werden gekürzt, Zahlungsziele verkürzt, Anzahlungen verlangt. Nicht, weil ein Einkäufer Sie für unseriös hält, sondern weil sein Warenkreditversicherer bei bestimmten Werten nicht mehr mitgeht.
Wer diese Zahl außer Ihnen liest
Der Einkauf Ihres Kunden liest sie, bevor er ein Zahlungsziel einräumt. Der Warenkreditversicherer Ihres Lieferanten liest sie – und das ist in der Praxis der wichtigste Leser, weil er derjenige ist, der Nein sagt. Ein Lieferant, der Ihnen auf Rechnung liefert, versichert diese Forderung häufig. Sinkt sein Limit für Sie, kann er Ihnen kein Ziel mehr geben, selbst wenn er möchte. Deshalb klingt das Gespräch am Telefon oft seltsam unpersönlich: Ihre Ansprechpartnerin teilt eine Entscheidung mit, die sie nicht getroffen hat.
Dazu kommen Leasinggesellschaften vor der Finanzierung eines Fahrzeugs, Vermieter vor einem Gewerbemietvertrag, größere Auftraggeber vor der Aufnahme in die Lieferantenliste und Banken vor jedem Kreditgespräch. Kaum jemand von ihnen wird Ihnen sagen, welchen Wert er gesehen hat. Sie erfahren nur das Ergebnis.
Krediturteil und Kreditlimit
Neben dem Index stehen in einer Auskunft zwei weitere Angaben, die häufiger gelesen werden als die Zahl selbst. Das Krediturteil ist der Satz, mit dem die Auskunftei die Geschäftsverbindung einordnet – in der Musterauskunft der Creditreform etwa „Kredite und Geschäftsverbindung sind zulässig“. Es ist zugleich eines der zwölf Merkmale des Index und wiegt dort ein Viertel.
Das Kreditlimit ist ein Betrag, den die Auskunftei als tragbare Größenordnung für eine laufende Geschäftsbeziehung ansieht. In der Musterauskunft steht dort 100.000 Euro. Wichtig ist, was das nicht ist: keine Zusage, keine Kreditlinie und nichts, worauf Sie sich berufen könnten. Es ist eine Einschätzung für Ihren Geschäftspartner. Der kann sie ignorieren, unterschreiten oder überschreiten – er entscheidet.
Wer seine eigene Auskunft zum ersten Mal in der Hand hält, sollte deshalb nicht zuerst auf den Index sehen, sondern auf diese beiden Zeilen. Sie sagen konkreter, was in Ihrem Fall gerade passiert.
Die Hälfte der Note liegt bei Ihnen
Hier wird es praktisch. Die Creditreform veröffentlicht die Gewichtung der Merkmale, die in den Index einfließen – nicht die Formel, aber die Gewichte. Und die verteilen sich sehr ungleich:
| Merkmal | Gewicht |
|---|---|
| Zahlungsweise | 25 % |
| Krediturteil | 25 % |
| Bilanzbonität | 10 % |
| Branchenrisiko | 6 % |
| Unternehmensentwicklung, Auftragslage, Umsatz, gezeichnetes Kapital | je 5 % |
| Rechtsform, Unternehmensalter, Mitarbeiterzahl | je 4 % |
| Umsatz je Mitarbeiter | 2 % |
Lesen Sie die erste Zeile noch einmal. Ein Viertel der Gesamtnote ist schlicht die Frage, wie Sie Ihre eigenen Rechnungen bezahlen. Zusammen mit dem Krediturteil, das stark davon abhängt, sind es fünfzig Prozent.
Ein Beispiel aus der Musterauskunft der Creditreform macht das greifbar. Dort wird ein Betrieb mit dem Index 227 geführt – gute Bonität, Ausfallwahrscheinlichkeit 0,30 Prozent, Kreditlimit 100.000 Euro. In der schematischen Aufschlüsselung steuern Zahlungsweise und Krediturteil je 50 Punkte bei – zusammen 100 der 227. Die übrigen zehn Merkmale bringen es gemeinsam auf 127. Wären die beiden schweren Merkmale je eine Stufe schlechter bewertet, läge der Betrieb in einer anderen Klasse, bei sonst völlig unveränderten Zahlen.
Das ist die gute Nachricht in einer sonst eher trockenen Angelegenheit. An Ihrer Rechtsform ändern Sie nichts, am Alter Ihres Unternehmens auch nicht, und das Branchenrisiko ist Ihnen ohnehin zugeteilt worden. Aber die Zahlungsweise ist eine Entscheidung, die Sie jeden Monat neu treffen – und sie wiegt schwerer als Rechtsform, Alter und Mitarbeiterzahl zusammen.
Woher die Daten kommen
Zahlungserfahrungen melden Ihre eigenen Lieferanten. Wer auf Rechnung liefert, hat ein Interesse daran, dass säumige Kunden auffallen, und liefert seine Erfahrungen deshalb an die Auskunftei. Das läuft im Hintergrund, ohne dass Sie beteiligt werden.
Die Bilanzbonität stammt aus Ihrem offengelegten Jahresabschluss. Kapitalgesellschaften müssen ihn spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag an das Unternehmensregister übermitteln (§ 325 HGB). Wer das versäumt, hat nicht nur ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB am Hals, sondern gibt der Auskunftei auch nichts, womit sie das Bild verbessern könnte. Fehlende Zahlen wirken selten neutral.
Der Rest kommt aus öffentlichen Quellen – Handelsregister, Rechtsform, Gründungsdatum – und aus der Einschätzung der Creditreform selbst.
Schritt für Schritt zum eigenen Index
- Auskunft anfordern. Bei der Creditreform-Vereinsniederlassung, die für Ihren Firmensitz zuständig ist. Kommen Sie als Inhaber, Gesellschafter oder Geschäftsführer persönlich im Datensatz vor, fordern Sie zusätzlich Ihre Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an – kostenlos, mit einer Frist von einem Monat.
- Zahlungserfahrungen durchgehen. Jede gemeldete Erfahrung einzeln prüfen: Stimmt der Betrag? Stimmt das Datum? War die Rechnung strittig? Eine bestrittene Forderung darf nicht wie eine anerkannte behandelt werden.
- Offenlegung nachsehen. Im Unternehmensregister steht öffentlich, ob und wann Ihr letzter Jahresabschluss eingegangen ist. Das dauert zwei Minuten und ist erstaunlich oft eine Überraschung.
- Falsches berichtigen lassen. Für unrichtige Angaben zu Ihrer Person greift Art. 16 DSGVO. Für gemeldete Forderungen gilt § 31 Abs. 2 BDSG: Die Meldung ist nur zulässig, wenn die Forderung fällig war, zwei Mahnungen mit mindestens vier Wochen Abstand vorausgingen, auf die Meldung hingewiesen wurde und die Forderung nicht bestritten ist.
- Die zehn größten Lieferanten pünktlich bedienen. Nicht alle – die zehn, die melden. Das ist der Hebel mit der kürzesten Wirkungszeit.
- In sechs Monaten erneut anfordern. Die Zahlungsweise fließt laufend ein; Strukturmerkmale bewegen sich erst mit dem nächsten Abschluss.
Was FIAON dabei übernimmt
FIAON beschafft die Unternehmensauskunft und – wo Sie persönlich im Datensatz stehen – die Inhaberauskunft, mit Vollmacht und in einem Durchgang. Jeder Eintrag wird erklärt, nicht nur aufgelistet: woher er kommt, wie lange er gespeichert bleibt, ob die Voraussetzungen für die Meldung überhaupt vorlagen. Wo etwas angreifbar ist, bereitet FIAON die Berichtigung vor, versendet sie und verfolgt die Fristen. Auf Wunsch schließt sich die Vorbereitung eines Firmenkartenantrags an. Über die Karte und den Rahmen entscheidet das Kartenunternehmen.
Was nicht geht
Berechtigte Einträge verschwinden nicht, weil jemand einen gut formulierten Brief schreibt. Wer eine offene Forderung hat, die ordnungsgemäß gemeldet wurde, kann sie ausgleichen und die Löschfrist abwarten – mehr nicht.
Ein neuer Index lässt sich auch nicht ausrechnen. Veröffentlicht ist die Gewichtung, nicht die Formel. Jeder, der Ihnen vorher sagt, welchen Wert Sie nach einer Maßnahme haben werden, rät.
Und niemand kann Ihnen zusagen, welches Limit ein Lieferant einräumt. Der Bonitätsindex ist eine Eingangsgröße, keine Entscheidung. Über Limits entscheidet der Lieferant, über Kredite die Bank – beide nach eigenen Regeln, die sie nicht veröffentlichen.
Das Wichtigste in drei Sätzen
Der Bonitätsindex läuft von 100 bis 600, und niedrig ist gut. Die Hälfte der Note besteht aus Zahlungsweise und Krediturteil – also aus etwas, das Sie durch pünktliche Zahlung und einen offengelegten Jahresabschluss beeinflussen können. Fordern Sie Ihren eigenen Datensatz an, bevor ein Lieferant Ihnen mitteilt, was darin steht.
Häufige Fragen
Ist ein hoher oder ein niedriger Bonitätsindex besser?
Niedrig. Die Skala läuft von 100 für sehr gute Bonität bis 600 für Zahlungseinstellung. Das ist genau umgekehrt zum SCHUFA-Score für Privatpersonen, bei dem seit März 2026 ein hoher Wert auf der Skala von 100 bis 999 der bessere ist. In Bankgesprächen führt diese Umkehrung regelmäßig zu Missverständnissen.
Wie erfahre ich den Bonitätsindex meines eigenen Unternehmens?
Über die Creditreform-Vereinsniederlassung, die für Ihren Firmensitz zuständig ist. Kommen Sie als Inhaber oder Geschäftsführer persönlich im Datensatz vor, haben Sie zusätzlich das Auskunftsrecht aus Art. 15 DSGVO auf Ihre personenbezogenen Daten – kostenlos, mit einer Frist von einem Monat.
Welches Merkmal wiegt am schwersten?
Zahlungsweise und Krediturteil mit je 25 Prozent, zusammen also die Hälfte. Die Bilanzbonität folgt mit zehn Prozent. Rechtsform, Unternehmensalter und Mitarbeiterzahl liegen bei je vier Prozent – sie wiegen einzeln weniger als ein Sechstel dessen, was Ihre Zahlungsweise ausmacht.
Wie schnell verändert sich der Index?
Die Zahlungsweise fließt laufend ein, weil Lieferanten ihre Erfahrungen fortlaufend melden. Strukturmerkmale wie Rechtsform oder Alter ändern sich gar nicht, die Bilanzbonität erst mit dem nächsten offengelegten Abschluss. Eine spürbare Bewegung braucht deshalb Monate, keine Wochen.
Mein Index ist schlechter geworden, obwohl ich pünktlich zahle. Woran liegt das?
Häufig an einem fehlenden oder verspätet offengelegten Jahresabschluss, an einer Veränderung im Branchenrisiko – oder an einer gemeldeten Zahlungserfahrung, die nicht stimmt. Nur der letzte Fall lässt sich angreifen, und genau deshalb lohnt der Blick in den eigenen Datensatz.