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Privatkonkurs dauert fünf Jahre: Was seit Juli 2026 für Ihre Bonität zählt
Seit 17. Juli 2026 gelten für Verbraucherinnen und Verbraucher in Österreich wieder längere Regeln im Abschöpfungsverfahren. Entscheidend ist aber, ob es um Abschöpfungsplan, Tilgungsplan oder Zahlungsplan geht.
Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 17.10.2026 · 10 Min. Lesezeit
Wenn Sie gerade im Privatkonkurs sind oder den Schritt überlegen, ist die wichtigste Frage oft nicht juristisch. Sie lautet: Wie lange hängt mir das nach? Genau hier hat sich seit 17. Juli 2026 etwas geändert. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die frühere dreijährige Entschuldungsmöglichkeit im Tilgungsplan grundsätzlich ausgelaufen, wie oesterreich.gv.at in der Aktualisierung vom 23.07.2026 darstellt.
Das bedeutet aber nicht, dass jeder Privatkonkurs automatisch gleich abläuft. Ein Zahlungsplan ist etwas anderes als ein Abschöpfungsplan. Und nach dem Abschluss geht es weiter um die Frage, was in der Insolvenzdatei, bei KSV1870 und bei CRIF noch steht.
Viele suchen jetzt, weil die Zahlen zeigen: Es betrifft deutlich mehr Menschen. Der KSV1870 zählte in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich 7.390 eröffnete Schuldenregulierungsverfahren, laut KSV1870 vom 16.09.2026 ein Plus von 10,7 Prozent gegenüber 2025 und umgerechnet 27 Fälle pro Tag. Der KSV1870 führt die Dynamik vor allem auf das erhöhte Anmeldeaufkommen zur Jahreshälfte infolge der Mitte Juli 2026 ausgelaufenen dreijährigen Entschuldungsmöglichkeit zurück.
Was hat sich seit 17. Juli 2026 beim Privatkonkurs geändert?
Der zentrale Punkt ist die Abtretungsfrist im Abschöpfungsverfahren. Nach § 199 IO beträgt die Abtretungsfrist im Tilgungsplan drei Jahre; beim Abschöpfungsplan beträgt sie fünf Jahre. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Tilgungsplan aber nur noch in Übergangsfällen relevant.
§ 283 Abs. 9 IO sagt in der Fassung vom 12.09.2025: Die Bestimmungen über den Tilgungsplan treten für Verbraucher mit Ablauf des 16. Juli 2026 außer Kraft. Sie bleiben nur anwendbar, wenn der Antrag auf Durchführung des Abschöpfungsverfahrens mit Restschuldbefreiung mit Tilgungsplan vor dem 17. Juli 2026 bei Gericht eingelangt ist.
Praktisch heißt das: Wer als Verbraucherin oder Verbraucher den Antrag erst ab 17. Juli 2026 bei Gericht eingebracht hat, kann sich grundsätzlich nicht mehr auf den dreijährigen Tilgungsplan stützen. Oesterreich.gv.at fasst in der Aktualisierung vom 23.07.2026 zusammen, dass für Verbraucher damit grundsätzlich eine fünfjährige Abtretungsfrist gilt.
Das ist keine kleine Formalie. Fünf Jahre bedeuten länger pfändbare Beträge abtreten, länger unter Beobachtung bleiben und länger erklären müssen, warum die Bonität belastet ist. Gleichzeitig ist der Abschluss eines geordneten Verfahrens für spätere Bonitätsfragen oft klarer als dauerhaft offene, ungeklärte Forderungen.
Dauert jetzt jeder Privatkonkurs fünf Jahre?
Nein. Der Satz „Privatkonkurs dauert fünf Jahre“ stimmt nur dann, wenn es um den Abschöpfungsplan als Regelfall nach dem Ende des Tilgungsplans für Verbraucher geht. Nicht jeder Privatkonkurs läuft automatisch über diese Schiene.
Wichtig ist die Abgrenzung zum Zahlungsplan. Beim Zahlungsplan bietet die Schuldnerin oder der Schuldner den Gläubigern eine Quote an, die der Einkommenslage in den nächsten drei Jahren entspricht, so oesterreich.gv.at in der Aktualisierung vom 23.07.2026. Die Zahlungen können in Raten laufen; laut oesterreich.gv.at vom 23.07.2026 dürfen diese Raten höchstens sieben Jahre dauern.
Der Zahlungsplan hängt also nicht einfach an der fünfjährigen Abtretungsfrist des Abschöpfungsplans. Er setzt voraus, dass die Gläubiger den Plan annehmen. Wenn er angenommen und erfüllt wird, endet die Sache anders als bei einem Abschöpfungsverfahren.
Die wichtigsten Unterschiede sehen so aus:
| Punkt | Was gilt? | Quelle |
|---|---|---|
| Tilgungsplan | Abtretungsfrist drei Jahre | § 199 IO, Fassung vom 01.02.2026 |
| Tilgungsplan für Verbraucher | nur, wenn der Antrag vor dem 17. Juli 2026 bei Gericht eingelangt ist | § 283 Abs. 9 IO, Fassung vom 12.09.2025 |
| Abschöpfungsplan | Abtretungsfrist fünf Jahre | § 199 IO, Fassung vom 01.02.2026 |
| Zahlungsplan | Quote nach Einkommenslage in den nächsten drei Jahren; Raten höchstens sieben Jahre | oesterreich.gv.at, 23.07.2026 |
| Insolvenzdatei | Einsicht grundsätzlich nicht mehr, wenn ein Jahr seit Ablauf der Zahlungsfrist im Zahlungsplan oder seit Beendigung beziehungsweise vorzeitiger Einstellung des Abschöpfungsverfahrens vergangen ist | oesterreich.gv.at, 23.07.2026 |
Wenn Sie also wissen wollen, wie lange Ihr Privatkonkurs dauert, brauchen Sie zuerst die genaue Verfahrensart. Auf einem Schreiben des Gerichts steht, ob es um Zahlungsplan, Abschöpfungsverfahren, Tilgungsplan oder eine andere Verfahrenslage geht. Diese Begriffe klingen ähnlich, haben aber andere Folgen.
Was bedeutet die längere Frist für Ihre Bonität?
Bonität ist nicht nur ein einzelner Wert. Banken, Vermieter, Mobilfunkanbieter oder Händler sehen je nach Prüfung unterschiedliche Datenquellen und bewerten unterschiedliche Risiken. In Österreich spielen KSV1870 und CRIF eine wichtige Rolle. Dazu kommt die Insolvenzdatei.
Während ein Schuldenregulierungsverfahren läuft, ist die Bonität regelmäßig stark belastet. Das ist nachvollziehbar: Ein eröffnetes Verfahren zeigt, dass Forderungen nicht regulär bezahlt werden konnten. Die längere Abtretungsfrist beim Abschöpfungsplan bedeutet deshalb oft auch: Der Zeitraum, in dem das Verfahren sichtbar und erklärungsbedürftig ist, verlängert sich.
Nach dem Abschluss kommt die nächste Phase. Dann geht es nicht mehr nur um die Frage, ob das Verfahren beendet wurde. Es geht um die Datenqualität:
- Ist das Verfahren in der Auskunft noch als offen markiert, obwohl es beendet ist?
- Steht eine Forderung noch als unbezahlt, obwohl sie vom Verfahren erfasst wurde?
- Sind Name, Adresse, Geburtsdatum oder Aktenzeichen falsch?
- Sind mehrere Einträge doppelt oder missverständlich erfasst?
- Passt der Status in der KSV- oder CRIF-Auskunft zum tatsächlichen Stand beim Gericht?
Nach Art. 15 DSGVO können Sie eine Datenkopie verlangen. Nach Art. 16 DSGVO können unrichtige personenbezogene Daten berichtigt werden. Nach Art. 17 DSGVO können Daten gelöscht werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Nach Art. 21 DSGVO gibt es ein Widerspruchsrecht. Nach Art. 77 DSGVO können Sie sich bei der Datenschutzbehörde beschweren.
Das heißt nicht, dass berechtigte Einträge sofort verschwinden. Es heißt aber: Falsche Daten müssen nicht hingenommen werden. Und nach Abschluss sollten Sie prüfen, ob KSV1870, CRIF und andere Stellen den richtigen Stand führen.
Was passiert mit der Insolvenzdatei nach Abschluss?
Die Insolvenzdatei ist oft der erste Ort, an dem Betroffene nachsehen. Sie ist aber nicht dasselbe wie eine KSV- oder CRIF-Auskunft.
Oesterreich.gv.at erklärt in der Aktualisierung vom 23.07.2026: Die Einsicht in die Insolvenzdatei wird grundsätzlich nicht mehr gewährt, wenn seit Ablauf der Zahlungsfrist im Sanierungs- oder Zahlungsplan oder seit Beendigung beziehungsweise vorzeitiger Einstellung des Abschöpfungsverfahrens ein Jahr vergangen ist.
Dieses Jahr ist für viele wichtig. Es bedeutet: Auch nach Erfüllung oder Beendigung kann die Sache noch eine Zeit lang öffentlich auffindbar sein. Erst danach wird die Einsicht grundsätzlich nicht mehr gewährt.
Für die Bonität löst das aber nicht jede Frage. Wenn die Insolvenzdatei nicht mehr öffentlich einsehbar ist, können bei Auskunfteien trotzdem noch Daten vorhanden sein, die geprüft werden müssen. Entscheidend ist, ob die Speicherung rechtmäßig, richtig und aktuell ist.
Praktisch sollten Sie deshalb zwei Ebenen trennen:
Ebene 1: Gericht und Insolvenzdatei
Hier geht es um den gerichtlichen Stand. Wurde der Zahlungsplan erfüllt? Wurde das Abschöpfungsverfahren beendet? Gibt es einen Beschluss? Ist die Einsicht in die Insolvenzdatei noch möglich?
Ebene 2: Auskunfteien und Bonität
Hier geht es um KSV1870, CRIF und weitere Datenbestände. Stehen dort die richtigen Daten? Wurde der Abschluss übernommen? Sind alte Forderungen noch als offen erfasst? Gibt es weitere negative Einträge, die gar nichts mit dem Privatkonkurs zu tun haben?
Beide Ebenen können zeitlich auseinanderfallen. Deshalb ist es sinnvoll, Unterlagen geordnet aufzubewahren: gerichtliche Beschlüsse, Zahlungsbestätigungen, Schriftverkehr mit Gläubigern und aktuelle Datenkopien.
Schritt für Schritt: Was Sie jetzt prüfen können
Wenn Sie mitten im Verfahren stehen, sollten Sie nicht alles gleichzeitig anfassen. Eine klare Reihenfolge hilft.
- Verfahrensart klären. Prüfen Sie Ihre Gerichtsunterlagen. Steht dort Zahlungsplan, Abschöpfungsplan oder Tilgungsplan? Nach § 283 Abs. 9 IO ist der Tilgungsplan für Verbraucher nur weiter relevant, wenn der Antrag vor dem 17. Juli 2026 bei Gericht eingelangt ist.
- Frist richtig einordnen. Beim Abschöpfungsplan beträgt die Abtretungsfrist nach § 199 IO fünf Jahre. Beim Tilgungsplan beträgt sie nach § 199 IO drei Jahre, wenn der Übergangsfall passt. Beim Zahlungsplan richtet sich die Quote laut oesterreich.gv.at vom 23.07.2026 nach der Einkommenslage in den nächsten drei Jahren; die Raten dürfen höchstens sieben Jahre laufen.
- Abschlussunterlagen sammeln. Wenn das Verfahren beendet oder ein Zahlungsplan erfüllt ist, brauchen Sie den Nachweis. Ohne Dokumente ist es schwerer, fehlerhafte Einträge bei Auskunfteien zu klären.
- Datenkopien anfordern. Fordern Sie Ihre Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bei KSV1870 und CRIF selbst an. Einen fertigen Einstieg finden Sie über den Brief für die Selbstauskunft. Die Datenkopie ist die Grundlage, nicht ein Bauchgefühl.
- Einträge einzeln prüfen. Vergleichen Sie jeden Eintrag mit Ihren Unterlagen. Achten Sie besonders auf Status, Datum, Betrag, Gläubiger, Aktenzeichen und doppelte Erfassung.
- Korrektur verlangen, wenn Daten falsch sind. Bei unrichtigen Daten kommt Art. 16 DSGVO in Betracht. Bei Daten, die nicht mehr gespeichert werden dürfen, kann Art. 17 DSGVO relevant sein. Wenn besondere Gründe gegen eine Verarbeitung sprechen, kann Art. 21 DSGVO eine Rolle spielen.
- Bei anhaltenden Zahlungsproblemen Hilfe holen. Die Arbeiterkammer nennt am 17.07.2026 die staatlich anerkannte Schuldnerberatung als Anlaufstelle bei anhaltenden Zahlungsproblemen; diese Schuldnerberatung ist kostenlos, vertraulich und unabhängig.
Warum die Entwicklung 2026 viele betrifft
Die Änderung ist nicht nur ein Randthema. Der KSV1870 meldete am 16.09.2026 für die ersten drei Quartale 2026 insgesamt 7.390 eröffnete Schuldenregulierungsverfahren in Österreich. Das waren laut KSV1870 10,7 Prozent mehr als 2025.
Besonders deutlich war das dritte Quartal 2026. Laut KSV1870 vom 16.09.2026 wurden 2.662 eröffnete Schuldenregulierungsverfahren gezählt. Das war der höchste Quartalswert im bisherigen Jahresverlauf und zugleich der höchste Wert seit dem zweiten Quartal 2018.
Für Ende 2026 erwartet der KSV1870 laut Meldung vom 16.09.2026 rund 9.300 eröffnete Schuldenregulierungsverfahren in Österreich. Zugleich lagen die vorläufigen Passiva in den ersten drei Quartalen 2026 bei rund 1,1 Milliarden Euro; laut KSV1870 waren das 20 Prozent mehr als im Vorjahr.
Diese Zahlen erklären, warum gerade jetzt so viele Menschen nach „Privatkonkurs dauert fünf Jahre“ suchen. Viele wollten noch vor dem Ende der dreijährigen Möglichkeit handeln. Andere stehen jetzt vor der Frage, wie sie mit der fünfjährigen Abtretungsfrist umgehen und was das später für Konto, Karte, Finanzierung oder Mietvertrag bedeutet.
Was FIAON dabei übernimmt
FIAON setzt dort an, wo viele nach einem Privatkonkurs unsicher sind: bei den Daten, den Einträgen und der praktischen Übersicht. Sie fordern Ihre kostenlose Datenkopie bei KSV1870 und CRIF selbst an. FIAON erklärt anschließend jeden Eintrag, bereitet passende Schreiben vor, versendet sie und verfolgt Fristen und Antworten im Kundenbereich. Das kann zum Beispiel einen Löschantrag, einen Widerspruch oder ein Ratenangebot betreffen. Mehr dazu finden Sie auf der Seite für Privatkunden.
Zusätzlich zeigt die FIAON-Bonitätsauswertung für Österreich Ihre Bonität aus Sicht einer Bank aus Ausweis und Kontoauszügen: Haushaltsrechnung, Ampel und Handlungsplan. Für neue Paketkunden ist diese Auswertung im Paket enthalten. Danach kann FIAON den Link zur Partnerbank DKB für Girokonto und Visa-Kreditkarte öffnen; über Konto, Karte und Rahmen entscheidet die Bank. Der Antrag bei FIAON dauert rund fünf Minuten. FIAON beschafft keine Auskünfte für Privatkunden, vergibt keine Kredite und vermittelt keine Kredite.
Was nicht geht
Ein Privatkonkurs lässt sich nicht einfach aus der Bonität wegdiskutieren. Wenn ein Eintrag richtig, aktuell und rechtmäßig ist, gibt es keinen Anspruch darauf, dass er nur wegen eines unangenehmen Gefühls verschwindet.
Auch der Wechsel von drei Jahren auf fünf Jahre lässt sich für neue Verbraucherfälle nicht durch ein Schreiben an eine Auskunftei umgehen. Wenn der Antrag auf Durchführung des Abschöpfungsverfahrens mit Restschuldbefreiung mit Tilgungsplan nicht vor dem 17. Juli 2026 bei Gericht eingelangt ist, hilft § 283 Abs. 9 IO beim Tilgungsplan nicht weiter.
FIAON ersetzt keine staatlich anerkannte Schuldnerberatung, keinen Anwalt und kein Gericht. Wenn Sie laufende Zahlungsprobleme haben, Lohnpfändungen drohen oder ein Verfahren erst geplant ist, ist die staatlich anerkannte Schuldnerberatung ein wichtiger Ort. Die Arbeiterkammer beschreibt sie am 17.07.2026 als kostenlos, vertraulich und unabhängig.
Nicht realistisch ist auch die Vorstellung, direkt nach einem Privatkonkurs seien alle Türen sofort offen. Banken prüfen Einkommen, Ausgaben, Kontoführung, bestehende Verpflichtungen und Auskunfteidaten. Ein sauberer Datenstand hilft bei der Übersicht. Er ersetzt aber nicht die Entscheidung der Bank.
Das Wichtigste in drei Sätzen
Seit 17. Juli 2026 gilt für Verbraucherinnen und Verbraucher in Österreich beim Abschöpfungsplan grundsätzlich wieder die fünfjährige Abtretungsfrist; der dreijährige Tilgungsplan bleibt nach § 283 Abs. 9 IO nur für rechtzeitig eingelangte Altanträge relevant. Nicht jeder Privatkonkurs dauert automatisch fünf Jahre, weil ein Zahlungsplan nach oesterreich.gv.at vom 23.07.2026 eigenen Regeln folgt und Raten höchstens sieben Jahre laufen dürfen. Für Ihre Bonität zählt nach dem Abschluss, ob Insolvenzdatei, KSV1870 und CRIF den richtigen Stand zeigen und ob falsche Daten nach der DSGVO korrigiert werden.
Quellen
- RIS: Insolvenzordnung § 283 (2025)
- RIS: Insolvenzordnung § 199 (2026)
- oesterreich.gv.at: Aufhebung Schuldenregulierungsverfahren (2026)
- KSV1870: Privatkonkurse verzeichnen deutlichen Anstieg (2026)
- Arbeiterkammer: Überschuldung und Privatkonkurs (2026)
Häufige Fragen
Dauert der Privatkonkurs in Österreich seit Juli 2026 immer fünf Jahre?
Nein. Die fünf Jahre betreffen den Abschöpfungsplan als Regelfall für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem Auslaufen des Tilgungsplans. Beim Zahlungsplan gelten andere Regeln: Laut oesterreich.gv.at vom 23.07.2026 bietet die Schuldnerin oder der Schuldner eine Quote nach der Einkommenslage in den nächsten drei Jahren an; Raten dürfen höchstens sieben Jahre laufen.
Gilt der dreijährige Tilgungsplan noch für Verbraucher?
Nur in Übergangsfällen. Nach § 283 Abs. 9 IO bleiben die Tilgungsplan-Bestimmungen für Verbraucher nur anwendbar, wenn der Antrag auf Durchführung des Abschöpfungsverfahrens mit Restschuldbefreiung mit Tilgungsplan vor dem 17. Juli 2026 bei Gericht eingelangt ist.
Wann verschwindet der Privatkonkurs aus der Insolvenzdatei?
Oesterreich.gv.at erklärt in der Aktualisierung vom 23.07.2026: Die Einsicht in die Insolvenzdatei wird grundsätzlich nicht mehr gewährt, wenn seit Ablauf der Zahlungsfrist im Sanierungs- oder Zahlungsplan oder seit Beendigung beziehungsweise vorzeitiger Einstellung des Abschöpfungsverfahrens ein Jahr vergangen ist. Das ist nicht automatisch dasselbe wie die Datenlage bei KSV1870 oder CRIF.
Was sollte ich nach Abschluss bei KSV1870 und CRIF prüfen?
Fordern Sie Ihre Datenkopie nach Art. 15 DSGVO selbst an und prüfen Sie Status, Beträge, Daten, Aktenzeichen und doppelte Einträge. Wenn Daten unrichtig sind, kommt Art. 16 DSGVO in Betracht; wenn Daten nicht mehr gespeichert werden dürfen, kann Art. 17 DSGVO relevant sein.
Kann FIAON meinen Privatkonkurs aus KSV oder CRIF löschen lassen?
FIAON verspricht keine Löschung. FIAON erklärt Einträge aus Ihrer selbst angeforderten Datenkopie, bereitet Schreiben vor, versendet sie und verfolgt Fristen und Antworten. Ob ein Eintrag gelöscht oder berichtigt wird, hängt von den Daten, den Unterlagen und den rechtlichen Voraussetzungen ab.