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Ratenkauf ab November 2026: Wann „Später bezahlen“ zur Bonitätsprüfung wird

Ab 20. November 2026 werden viele kleine Finanzierungen strenger behandelt. Für Käufer heißt das: Auch ein niedriger Betrag kann im Checkout eine Kreditwürdigkeitsprüfung auslösen.

Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 16.10.2026 · 11 Min. Lesezeit

Viele Menschen nutzen Ratenkauf nicht für Luxus. Es geht um die Waschmaschine, das Kinderzimmer, Winterreifen oder ein Handy, das plötzlich ersetzt werden muss. Gerade vor dem Weihnachtsgeschäft fühlt sich „Später bezahlen“ oft wie Luft holen an. Ein Klick, kleine Monatsrate, fertig.

Ab 20. November 2026 wird dieser Klick rechtlich ernster. Der Bundestag nahm den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 laut Bundesrat, Drucksache 209/26, am 17. April 2026 an; das Gesetz wurde laut Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 139 am 18. Mai 2026 bekannt gemacht. Der Gesetzesbeschluss sieht laut Bundesrat, Drucksache 209/26, ein Inkrafttreten am 20. November 2026 vor, von einzelnen Ausnahmen abgesehen.

Wenn Sie heute, am Freitag, 16. Oktober 2026, danach suchen, ist die Frage sehr praktisch: Wird jetzt jeder Rechnungskauf zur SCHUFA-Sache? Nicht jeder. Aber viele Modelle, die bisher harmlos wirkten, rücken näher an den Verbraucherkredit. Das betrifft vor allem Ratenkauf, Null-Prozent-Finanzierung, Kleinkredit und „Buy now, pay later“.

Was ändert sich beim Ratenkauf ab 20. November 2026?

Die wichtigste Änderung: Auch kleine Beträge können künftig eine Kreditwürdigkeitsprüfung auslösen. Stiftung Warentest berichtet am 7. Oktober 2026, dass Anbieter ab 20. November 2026 vor Vertragsschluss unabhängig von der Kreditsumme eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen müssen. Außerdem müssen Anbieter bei automatisierten Prozessen erklären können, warum ein Kredit gewährt oder abgelehnt wird, so Stiftung Warentest am 7. Oktober 2026.

Die Bundesregierung beschreibt den Kern so: Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite, Kredite mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten und sogenannte „Buy now, pay later“-Modelle werden in die verbraucherschützenden Kreditvertragsregeln einbezogen, so die Bundesregierung am 19. Mai 2026.

Das ist eine deutliche Verschiebung. Früher war für viele Menschen die innere Grenze: „Wenn es nur 80 Euro sind, ist das doch kein richtiger Kredit.“ Rechtlich kann diese Grenze ab 20. November 2026 weniger helfen. Entscheidend ist nicht nur die Höhe. Entscheidend ist, ob Sie den Kaufpreis nicht sofort zahlen und ob daraus ein Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierungshilfe wird.

Für § 506 BGB sieht der Gesetzesbeschluss laut Bundesrat, Drucksache 209/26, vor, dass die Vorschriften für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge auf Zahlungsaufschub und sonstige Finanzierungshilfen entsprechend anzuwenden sind. Übersetzt: Wenn der Kauf wirtschaftlich wie eine Finanzierung läuft, können Kreditregeln greifen.

Das bedeutet nicht, dass jeder Online-Shop plötzlich dieselbe Prüfung macht. Anbieter nutzen unterschiedliche Daten, Dienstleister und Risikomodelle. Aber der rechtliche Druck steigt: Wer Zahlungsaufschub als Finanzierung anbietet, muss genauer hinsehen.

Was bleibt Rechnungskauf, was wird Finanzierung?

Der Unterschied liegt weniger im Wort auf dem Button. „Rechnung“, „Raten“, „später zahlen“ oder „Null Prozent“ klingen im Shop ähnlich. Rechtlich kommt es auf die Konstruktion an.

Eine wichtige Ausnahme steht im Gesetzesbeschluss: Nicht als Finanzierungshilfe gelten laut Bundesrat, Drucksache 209/26, unter anderem Fälle, in denen der Unternehmer selbst ohne Dritten unentgeltlich eine Zahlungsfrist von höchstens 50 Tagen einräumt und bei Verzug nur begrenzte Kosten entstehen können. Bei bestimmten großen Online-Anbietern ist diese Ausnahme laut Bundesrat, Drucksache 209/26, auf 14 Tage begrenzt.

Praktisch heißt das: Ein klassischer Rechnungskauf kann weiter ein einfacher Zahlungsaufschub bleiben. Das gilt vor allem dann, wenn der Händler selbst die Frist gibt, kein Finanzdienstleister dazwischengeschaltet ist, keine Zinsen anfallen und die Frist im gesetzlichen Rahmen bleibt.

Modell im CheckoutWas spricht für eine Kreditprüfung?Was spricht eher für Rechnungskauf?
RatenkaufTeilzahlungen über mehrere Termine; § 506 BGB erfasst laut Bundesrat, Drucksache 209/26, Zahlungsaufschub und sonstige FinanzierungshilfenNur dann eher nicht, wenn die gesetzliche Ausnahme greift
Null-Prozent-FinanzierungZinsfrei reicht nicht als Schutz: zins- und gebührenfreie Kredite werden laut Bundesregierung am 19. Mai 2026 einbezogenEher nicht, wenn kein Kreditmodell vorliegt und der Händler selbst kurz aufschiebt
KleinkreditKleinkredite bis 200 Euro werden laut Bundesregierung am 19. Mai 2026 einbezogenDer niedrige Betrag allein schützt nicht vor der Prüfung
„Buy now, pay later“BNPL-Modelle werden laut Bundesregierung am 19. Mai 2026 einbezogenEin reiner Rechnungskauf kann anders liegen, wenn die Ausnahme passt
HändlerrechnungKeine Finanzierungshilfe, wenn der Unternehmer selbst ohne Dritten unentgeltlich höchstens 50 Tage Zahlungsfrist gibt, so Bundesrat, Drucksache 209/26Bei bestimmten großen Online-Anbietern nennt der Gesetzesbeschluss laut Bundesrat, Drucksache 209/26, 14 Tage

Achten Sie deshalb auf drei Punkte im Checkout: Wer ist Vertragspartner? Wird in Raten gezahlt? Steht ein Zahlungsdienstleister oder eine Bank im Prozess? Je mehr ein Dritter die Zahlung vorfinanziert, desto eher landen Sie im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung.

Was prüft der Anbieter im Checkout?

Eine Kreditwürdigkeitsprüfung soll klären, ob die neue Zahlungsverpflichtung zu Ihrer finanziellen Lage passt. Der Anbieter kann dafür eigene Daten nutzen, Angaben im Checkout auswerten oder eine Auskunftei einbinden. Bei Ratenkauf und BNPL kann also mehr passieren als nur die Frage, ob Ihre Adresse plausibel ist.

Typische Punkte sind:

  • offene oder frühere Zahlungsstörungen,
  • laufende Kredite und Ratenverträge,
  • bisheriges Zahlungsverhalten beim Anbieter,
  • Identitäts- und Adressdaten,
  • Höhe der neuen Rate im Verhältnis zum erkennbaren Risiko.

Wenn ein automatisierter Prozess entscheidet, muss der Anbieter nach der Darstellung von Stiftung Warentest am 7. Oktober 2026 erklären können, warum ein Kredit gewährt oder abgelehnt wird. Das ist für Betroffene wichtig. Eine Ablehnung darf sich nicht wie ein schwarzes Loch anfühlen, in dem niemand etwas sagt.

Trotzdem bekommen Sie im Checkout oft nur eine kurze Meldung. Zum Beispiel: „Diese Zahlungsart steht nicht zur Verfügung.“ Das ist nicht dasselbe wie ein negativer SCHUFA-Eintrag. Es kann an internen Regeln liegen, an einer Auskunftei-Auskunft, an offenen Beträgen beim Anbieter, an zu vielen gleichzeitigen Käufen oder an fehlenden Daten.

Wenn Sie genauer wissen wollen, welche Daten bei Auskunfteien über Sie stehen, können Sie nach Art. 15 DSGVO eine Datenkopie verlangen. Für Deutschland betrifft das häufig die SCHUFA und CRIF. Den Brief für die kostenlose Datenkopie können Sie mit dem FIAON-Werkzeug zur Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO vorbereiten.

Was bedeutet eine Ablehnung im Checkout?

Eine Ablehnung im Checkout ist unangenehm. Vor allem, wenn Sie gerade etwas Nötiges kaufen wollten. Sie sagt aber nicht automatisch: „Sie sind zahlungsunfähig.“ Sie sagt zunächst nur: Dieser Anbieter will diese Zahlungsart unter diesen Daten nicht freigeben.

Mögliche Gründe sind:

  • Die Auskunftei meldet eine offene Zahlungsstörung.
  • Es gibt mehrere laufende Ratenverpflichtungen.
  • Die Adresse ist neu oder passt nicht sauber zu den gespeicherten Daten.
  • Beim Anbieter selbst gab es Rücklastschriften oder verspätete Zahlungen.
  • Der Warenkorb passt nicht zum internen Risikomodell.
  • Die Identitätsprüfung ist nicht vollständig.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Ablehnung und Meldung. Eine abgelehnte Zahlungsart muss nicht als negativer Eintrag gespeichert werden. Wenn aber aus einem Ratenkauf später eine offene, fällige und nicht bestrittene Forderung wird, kann eine Meldung an eine Auskunftei unter Voraussetzungen in Betracht kommen.

Für Deutschland nennt § 31 Abs. 2 BDSG die Voraussetzungen für die Meldung einer offenen Forderung: Die Forderung muss fällig und nicht bestritten sein; außerdem braucht es grundsätzlich zwei Mahnungen mit mindestens vier Wochen Abstand, einen Hinweis auf die mögliche Meldung und eine Meldung frühestens vier Wochen nach der ersten Mahnung. Eine titulierte oder anerkannte Forderung kann anders behandelt werden.

Wenn ein Eintrag falsch ist, kommen Rechte aus der DSGVO in Betracht: Art. 16 DSGVO für Berichtigung, Art. 17 DSGVO für Löschung und Art. 21 DSGVO für Widerspruch. Wenn eine Auskunftei nicht sauber reagiert, gibt Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Warum können mehrere kleine Ratenkäufe sichtbar werden?

Kleine Raten wirken einzeln oft harmlos. Zusammen können sie aber das Bild verändern. Genau darum schauen Banken und Zahlungsanbieter nicht nur auf einen Kauf, sondern auf Muster.

Die SCHUFA meldet für 2025 laut Risiko- und Kreditkompass vom 8. Oktober 2026 7,5 Millionen neu aufgenommene Kleinkredite unter 1.000 Euro. Das waren laut SCHUFA am 8. Oktober 2026 11 Prozent mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig nennt die SCHUFA für 2025 laut Risiko- und Kreditkompass 19,6 Millionen laufende Ratenkredite im SCHUFA-Datenbestand. Die Zahl der Personen mit Ratenkrediten sank laut SCHUFA am 8. Oktober 2026 leicht auf 12,8 Millionen, während die Gruppe mit drei oder mehr laufenden Ratenkrediten wuchs.

Das zeigt den Punkt: Nicht nur die einzelne Rate zählt. Mehrere kleine Verpflichtungen können wie ein enges Netz wirken. Ein Anbieter sieht dann möglicherweise nicht: „Nur 23 Euro im Monat.“ Er sieht: wiederkehrende Zahlungen, laufende Verträge und ein Haushaltsbudget, das weniger Spielraum hat.

Auch die allgemeine Preisentwicklung spielt hinein. Destatis bestätigte am 13. Oktober 2026 für September 2026 eine Inflationsrate von 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Energieprodukte verteuerten sich laut Destatis am 13. Oktober 2026 um 14,9 Prozent gegenüber September 2025. Wenn feste Kosten steigen, werden zusätzliche Raten für Anbieter riskanter.

Anfragen können ebenfalls eine Rolle spielen. Nach den Verhaltensregeln der Auskunfteien werden Anfragen zwölf Monate gespeichert und sind für Dritte zehn Tage sichtbar. Entscheidend ist, welche Anfrageart gespeichert wird und ob daraus ein Vertrag wird. Bei Kreditfragen ist es deshalb besser, den Unterschied zwischen Konditionsanfrage und Kreditanfrage zu kennen; dazu finden Sie mehr unter SCHUFA-neutral anfragen.

Schritt für Schritt: So bringen Sie vor dem Weihnachtsgeschäft Ruhe in Ihre Daten

Wenn Sie wissen, dass Sie im November oder Dezember 2026 etwas auf Rechnung oder in Raten kaufen möchten, lohnt sich ein nüchterner Blick auf Ihre Daten. Nicht aus Angst. Sondern damit eine alte oder falsche Information Sie nicht im Checkout überrascht.

  1. Datenkopie anfordern. Nutzen Sie Art. 15 DSGVO und fordern Sie Ihre kostenlose Datenkopie bei den relevanten Auskunfteien an. In Deutschland ist das häufig die SCHUFA, je nach Fall auch CRIF.
  1. Einträge sortieren. Trennen Sie laufende Kredite, Anfragen, erledigte Forderungen, offene Forderungen und Adressdaten. Viele Fehler sind keine großen Skandale, sondern veraltete Schreibweisen, falsche Zuordnungen oder erledigte Vorgänge.
  1. Forderungen prüfen. Bei offenen Forderungen zählt: Ist die Forderung fällig? Haben Sie widersprochen? Gab es die nötigen Mahnungen nach § 31 Abs. 2 BDSG? Wurde auf eine mögliche Auskunftei-Meldung hingewiesen?
  1. Löschfristen ansehen. Erledigte Forderungen bleiben nach den Verhaltensregeln der Auskunfteien grundsätzlich drei Jahre gespeichert. Seit 2024 gilt bei Begleichung in der Regel spätestens 100 Tage nach Meldung und ohne weitere Einträge eine Löschung nach 18 Monaten. Eine Restschuldbefreiung wird nach der Rechtsprechung des BGH aus 2023 sechs Monate gespeichert.
  1. Falsches schriftlich angreifen. Nutzen Sie Art. 16 DSGVO für Berichtigung, Art. 17 DSGVO für Löschung und Art. 21 DSGVO für Widerspruch. Schreiben Sie knapp, mit Datum, Aktenzeichen, Nachweis und klarer Forderung.
  1. Raten ehrlich zählen. Schreiben Sie alle laufenden Raten auf, auch kleine. Ein Ratenkauf über 18 Euro im Monat ist nicht groß. Fünf solcher Verträge können aber spürbar werden.
  1. Vor dem Checkout eine Alternative planen. Wenn Ratenkauf nicht klappt, kann ein normaler Rechnungskauf, eine Debitkarte, ein Basiskonto oder ein späterer Kauf realistischer sein als mehrere neue Anläufe im selben Shop.

Wenn Sie einen Eintrag prüfen möchten, finden Sie praktische Hilfe auch bei SCHUFA-Eintrag löschen lassen. Wichtig bleibt: Berechtigte Einträge verschwinden nicht nur deshalb, weil sie stören.

Was FIAON dabei übernimmt

FIAON passt in diese Lage, weil viele Menschen nicht wissen, ob der nächste Ratenkauf an einer echten Zahlungsstörung, einer alten Anfrage oder einem falschen Eintrag scheitert. Für Privatkunden erklärt FIAON jeden Eintrag Ihrer selbst angeforderten, kostenlosen Datenkopie von SCHUFA, KSV1870 oder CRIF. FIAON bereitet Schreiben vor, etwa Löschantrag, Widerspruch oder Ratenangebot, versendet sie und verfolgt Fristen und Antworten im Kundenbereich. Der Einstieg läuft über FIAON für Privatkunden; der Antrag bei FIAON dauert rund fünf Minuten.

Zusätzlich zeigt die FIAON-Bonitätsauswertung Ihre Bonität aus Sicht einer Bank. Grundlage sind Ausweis und Kontoauszüge, nicht eine neue Auskunftei-Anfrage. Sie sehen Haushaltsrechnung, Ampel und Handlungsplan. Für neue Paketkunden ist diese Auswertung im Paket enthalten. Wenn danach Konto und Karte ein Thema sind, öffnet FIAON den Weg zum Link der Partnerbank DKB. Über Girokonto, Karte und Rahmen entscheidet die Bank.

FIAON beschafft keine Auskünfte für Privatkunden, vergibt keine Kredite und verspricht keine Löschung. Der Nutzen liegt in der Übersicht: Sie sehen, was in der Datenkopie steht, welche Schreiben möglich sind und welche Fristen laufen.

Was nicht geht

Es gibt Grenzen, die wichtig sind, gerade wenn der Druck hoch ist.

Ein Kredit „ohne SCHUFA“ löst das Problem meist nicht. Wenn ein Anbieter keine SCHUFA nutzt, kann er andere Daten prüfen oder deutlich teurer sein. Ein seriöser Weg besteht nicht darin, die eigene Lage zu verstecken, sondern die Daten und die monatliche Belastung zu verstehen.

Eine berechtigte offene Forderung verschwindet nicht vorzeitig, nur weil der nächste Kauf sonst abgelehnt wird. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und die Speicherfrist noch läuft, bleibt der Eintrag grundsätzlich bestehen. Angreifbar sind falsche, veraltete, doppelte oder unzulässig gemeldete Einträge.

Auch mehrere Checkout-Versuche machen die Lage nicht automatisch besser. Wenn ein Anbieter immer wieder ablehnt, ist der nächste sinnvolle Schritt nicht der nächste Button, sondern der Blick in die Datenkopie und in das eigene Monatsbudget.

Das Wichtigste in drei Sätzen

Ab 20. November 2026 werden viele Formen von Ratenkauf, Null-Prozent-Finanzierung, Kleinkredit und „Buy now, pay later“ stärker wie Verbraucherkredite behandelt. Ein klassischer Rechnungskauf kann weiter anders liegen, wenn der Händler selbst ohne Dritten unentgeltlich nur eine kurze Zahlungsfrist einräumt und die gesetzliche Ausnahme passt. Wer vor dem Weihnachtsgeschäft Ratenkäufe plant, sollte Auskunfteidaten, offene Forderungen und laufende Raten vorher prüfen, statt erst nach einer Ablehnung im Checkout zu reagieren.

Quellen

Häufige Fragen

Gilt der Ratenkauf ab November 2026 auch bei kleinen Beträgen als Kredit?

Nicht jeder Ratenkauf ist automatisch gleich, aber kleine Beträge sind nicht mehr außen vor. Die Bundesregierung erklärt am 19. Mai 2026, dass Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite, Kredite mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten und BNPL-Modelle einbezogen werden.

Bleibt der normale Rechnungskauf möglich?

Ja, ein klassischer Rechnungskauf kann weiter möglich sein. Laut Bundesrat, Drucksache 209/26, gelten bestimmte Fälle nicht als Finanzierungshilfe, wenn der Unternehmer selbst ohne Dritten unentgeltlich eine Zahlungsfrist von höchstens 50 Tagen gibt und bei Verzug nur begrenzte Kosten entstehen können; bei bestimmten großen Online-Anbietern nennt der Gesetzesbeschluss 14 Tage.

Heißt eine Ablehnung im Checkout, dass ich einen negativen SCHUFA-Eintrag habe?

Nein. Eine Ablehnung kann viele Gründe haben, etwa interne Regeln des Anbieters, fehlende Daten, laufende Raten oder eine Auskunftei-Information. Ein negativer Eintrag ist nur eine mögliche Ursache, nicht die einzige.

Können mehrere kleine Ratenkäufe meine Bonitätsauswertung belasten?

Sie können sichtbar werden, wenn Anbieter oder Finanzierer entsprechende Daten einbeziehen oder melden. Die SCHUFA nennt für 2025 laut Risiko- und Kreditkompass vom 8. Oktober 2026 7,5 Millionen neue Kleinkredite unter 1.000 Euro und 19,6 Millionen laufende Ratenkredite im Datenbestand.

Was kann ich tun, wenn ein alter Eintrag den Ratenkauf blockiert?

Fordern Sie zuerst Ihre Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an und prüfen Sie, ob der Eintrag richtig, aktuell und zulässig ist. Bei Fehlern kommen Art. 16 DSGVO für Berichtigung, Art. 17 DSGVO für Löschung und Art. 21 DSGVO für Widerspruch in Betracht; bei offenen Forderungen sind die Voraussetzungen aus § 31 Abs. 2 BDSG zentral.