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UG, GmbH oder Einzelunternehmen: Was die Rechtsform für Ihre Bonität bedeutet

Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 9.9.2026 · 11 Min. Lesezeit

Ein Handwerksbetrieb, zwölf Jahre lang als Einzelunternehmen geführt, wird im Frühjahr in eine UG (haftungsbeschränkt) umgewandelt. Der Inhaber möchte nicht länger mit dem Privatvermögen für einen Auftrag geradestehen, der schiefgeht. Vier Wochen später steht der Leasingvertrag für den neuen Transporter an, und die Leasinggesellschaft verlangt eine Selbstauskunft des Inhabers und eine persönliche Mitverpflichtung.

Die Rechtsform hat dabei genau das getan, wofür sie da ist: Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur noch das Gesellschaftsvermögen, so steht es in § 13 Abs. 2 GmbHG. Sie hat aber nichts daran geändert, was Banken, Lieferanten und Auskunfteien über die Person hinter dem Betrieb wissen. Und sie wiegt in der Bonitätsbewertung weniger, als fast alle annehmen.

Im Berichtsjahr 2024 zählte das Statistische Bundesamt 3.543.865 rechtliche Einheiten mit Umsatzsteuervoranmeldungen oder Beschäftigten, darunter 2.062.752 Einzelunternehmer und 861.720 Kapitalgesellschaften. Die Frage stellt sich also fast überall. Gemeinsam mit der Bonität gedacht wird sie selten.

Vier Prozent, und was das in Punkten heißt

Der Creditreform-Bonitätsindex ist die Zahl, nach der Lieferanten, Warenkreditversicherer und Leasinggesellschaften über Ihr Zahlungsziel entscheiden. Die Skala reicht von 100 bis 600, wobei der kleinere Wert der bessere ist.

Wie er zustande kommt, veröffentlicht Creditreform als schematische Ermittlung: zwölf Merkmale, jedes mit einem festen Gewicht, jedes in eine Klasse von 1 bis 6 eingestuft. Die Punkte eines Merkmals sind Gewicht mal Klasse, die Summe aller Merkmale ergibt den Index. Im veröffentlichten Musterfall kommen so 227 Punkte zusammen.

MerkmalGewichtPunkte im Musterfallmögliche Spanne
Zahlungsweise25 %5025 – 150
Krediturteil25 %5025 – 150
Bilanzbonität10 %2010 – 60
Branche6 %126 – 36
Umsatz5 %155 – 30
Auftragslage5 %155 – 30
Unternehmensentwicklung5 %155 – 30
Gezeichnetes Kapital5 %105 – 30
Rechtsform4 %164 – 24
Unternehmensalter4 %84 – 24
Mitarbeiterzahl4 %124 – 24
Umsatz je Mitarbeiter2 %42 – 12
Summe100 %227100 – 600

Die rechte Spalte steht so nicht im Flyer. Sie ist Gewicht mal 1 bis Gewicht mal 6, also die Rechnung hinter dem veröffentlichten Schema, und zeigt, wie viel Bewegung in einem Merkmal überhaupt steckt.

Die Rechtsform bewegt den Index also um höchstens 20 Punkte: 4 in der besten Klasse, 24 in der schlechtesten. Zusammen mit gezeichnetem Kapital und Unternehmensalter, den beiden anderen Merkmalen, die eine Umwandlung berührt, liegt die Spanne zwischen 13 und 78 Punkten. Die Zahlungsweise allein deckt 25 bis 150 ab. Wer den Index über die Rechtsform steuern will, greift damit zum kleinsten verfügbaren Hebel und lässt den größten liegen.

Was die drei Formen rechtlich trennt

EinzelunternehmenUG (haftungsbeschränkt)GmbH
HaftungInhaber unbeschränkt, auch privatnur Gesellschaftsvermögennur Gesellschaftsvermögen
Mindestkapitalkeinesunter 25.000 €, voll einzuzahlen, keine Sacheinlagen25.000 €, davon vor der Anmeldung je Anteil ein Viertel und zusammen 12.500 €
Gesetzliche Rücklageein Viertel des Jahresüberschusses
Registernur als eingetragener KaufmannHandelsregisterHandelsregister
Offenlegungkeine nach § 325 HGBbinnen eines Jahres nach dem Stichtagbinnen eines Jahres nach dem Stichtag
BuchführungBefreiung möglich bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € JahresüberschussPflichtPflicht
Insolvenzantragspflichtkeine nach § 15a InsO3 Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, 6 bei Überschuldungdieselben Fristen

Nachzulesen in § 5 und § 7 Abs. 2 GmbHG, § 5a Abs. 2 und 3 GmbHG, § 241a HGB, § 325 HGB und § 15a InsO.

Oft übersehen: Die UG ist keine eigene Rechtsform, sondern eine GmbH mit weniger Stammkapital.

Warum der Zusatz „(haftungsbeschränkt)“ im Namen steht

§ 5a Abs. 1 GmbHG schreibt vor, dass eine Gesellschaft mit Stammkapital unter dem Mindestbetrag in der Firma „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen muss. Creditreform schreibt dazu im eigenen Praxisratgeber, der Zusatz weise Geschäftspartner auf die eventuell geringe Aussicht im Insolvenzfall hin, und nennt als Nachteil der UG die hohe Insolvenzgefahr bei zu geringer Kapitalausstattung. Er steht auf jeder Rechnung, in jeder Signatur, im Impressum, und jeder Einkäufer liest ihn mit.

Die Insolvenzstatistik von Creditreform verteilt sich für 2025 so – die Werte für 2025 sind von Creditreform geschätzt:

Rechtsform20252024
GmbH46,5 %45,1 %
Gewerbebetrieb, Einzelunternehmen, Freie Berufe36,4 %36,9 %
UG (haftungsbeschränkt)10,1 %10,0 %
GmbH & Co. KG4,4 %5,3 %

Das sind Anteile an den Insolvenzfällen, keine Ausfallquoten je Unternehmen – ein Unterschied, der regelmäßig untergeht. Legt man den Bestand daneben, wird es trotzdem interessant: GmbH und UG stellen zusammen 56,6 Prozent der Fälle, während Kapitalgesellschaften knapp ein Viertel aller rechtlichen Einheiten ausmachen. Beide Statistiken zählen unterschiedlich, das ist ein Hinweis und keine Quote. Die Richtung kennen Warenkreditversicherer trotzdem.

Dazu kommt das Alter. Für die Monate Januar bis Juni 2026 weist die Wirtschaftsforschung von Creditreform 12.900 Unternehmensinsolvenzen aus, ein Plus von 7,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum und der höchste Halbjahreswert seit 2013. Der Schaden summiert sich auf etwa 28,5 Milliarden Euro, betroffen sind rund 165.000 Arbeitsplätze. Bei Unternehmen bis zwei Jahre nach der Gründung betrug der Anstieg 25,3 Prozent. Eine junge UG vereint damit zwei Merkmale, die in dieselbe Richtung wirken.

Die Haftungstrennung beginnt später und endet früher, als viele denken

Vor der Eintragung ins Handelsregister gibt es die Gesellschaft als solche nicht. Wer für sie auftritt, bevor sie eingetragen ist, steht dafür mit dem eigenen Vermögen ein, neben jedem weiteren Handelnden (§ 11 Abs. 1 und 2 GmbHG). Die Wochen zwischen Notartermin und Eintragung sind also keine geschützte Zone.

Am anderen Ende steht § 15a InsO: Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, muss die Geschäftsführung den Insolvenzantrag spätestens drei beziehungsweise sechs Wochen nach Eintritt stellen. Wer das nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig tut, riskiert Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, bei Fahrlässigkeit bis zu einem Jahr. Einen Einzelunternehmer trifft diese Pflicht nicht; er haftet ohnehin mit allem, was er hat.

Für die UG gilt zusätzlich § 5a Abs. 4 GmbHG: Die Gesellschafterversammlung ist schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit unverzüglich einzuberufen. Bei der GmbH greift diese Pflicht nach § 49 Abs. 3 GmbHG erst, wenn die Bilanz zeigt, dass die Hälfte des Stammkapitals verloren ist – bei 1.000 Euro Stammkapital wäre das sinnlos.

Dazu kommt die Praxis. Verlangt eine Bank oder eine Leasinggesellschaft eine selbstschuldnerische Bürgschaft des Gesellschafters, ist die Haftungstrennung für dieses Geschäft aufgehoben. Gesetzlich erzwungen wird eine Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse erst ab 1.500.000 Euro Kredit oder 10 Prozent des Kernkapitals des Instituts, § 18 Abs. 1 KWG. Unterhalb dieser Grenze entscheidet jedes Haus nach eigenen Regeln, was es sehen will.

Was die Auskunftei über die Person weiß

In der Merkmalsliste des Bonitätsindex steht neben Zahlungsweise, Umsatz und Rechtsform auch „Erfahrung Management“. Die Person hinter der Gesellschaft ist also kein Nebenschauplatz, sondern ein eigenes Kriterium.

Beim Auskunftsrecht wird die Trennung dagegen scharf. Erwägungsgrund 14 der DSGVO zieht die Grenze bei der juristischen Person: Ihre Daten erfasst die Verordnung nicht. Für den Firmendatensatz einer GmbH trägt Art. 15 DSGVO deshalb nicht, für die Angaben zur Person des Geschäftsführers dagegen schon. Bei einem Einzelunternehmen fällt beides zusammen: Die Firmendaten sind personenbezogene Daten, Art. 15 und Art. 16 DSGVO greifen unmittelbar, die Antwortfrist beträgt nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO einen Monat, verlängerbar um zwei.

Für offene Forderungen, die in einen Wahrscheinlichkeitswert über eine natürliche Person einfließen, gilt zusätzlich § 31 Abs. 2 BDSG. Er knüpft die Meldung an fünf Bedingungen, die alle zugleich vorliegen müssen: Fälligkeit, zwei schriftliche Mahnungen, seit der ersten Mahnung sind mindestens vier Wochen vergangen, ein vorheriger Hinweis auf die Auskunftei, keine Bestreitung. Fehlt eine davon, ist die Berücksichtigung angreifbar. Auf den Firmendatensatz einer GmbH lässt sich die Vorschrift dagegen nicht stützen: Ihr Schutzgut ist der Mensch, nicht die Gesellschaft.

Offenlegung: der Preis der Haftungstrennung

§ 325 Abs. 1a HGB gibt Kapitalgesellschaften ein Jahr Zeit; bis dahin muss der Abschluss beim Unternehmensregister eingegangen sein. Ist die Gesellschaft kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d HGB, bleiben ihr dafür nur vier Monate. Verstreicht sie, folgt zuerst eine Androhung, verbunden mit einer Nachfrist von sechs Wochen. Das Ordnungsgeld beträgt nach § 335 Abs. 1 HGB mindestens 2.500 und höchstens 25.000 Euro, ermäßigt auf 500 Euro für Kleinst- und 1.000 Euro für kleine Kapitalgesellschaften, wenn die Pflicht nach Fristablauf, aber vor der Entscheidung erfüllt wird.

§ 267a HGB kennt daneben die Kleinstkapitalgesellschaft: Wer von drei Schwellen – 450.000 Euro Bilanzsumme, 900.000 Euro Umsatzerlöse, zehn Beschäftigte im Jahresmittel – höchstens eine überschreitet, reicht nach § 326 Abs. 2 HGB allein die Bilanz ein und kann deren dauerhafte Hinterlegung verlangen.

Das Einzelunternehmen hat diese Pflicht nicht. Was nach Erleichterung klingt, hat eine Kehrseite: Die Bilanzbonität wiegt 10 Prozent im Index und speist sich aus Jahresabschlussdaten. Wo keine offengelegt sind, arbeitet die Auskunftei mit dem, was sie sonst hat. Wie sie fehlende Abschlüsse einordnet, veröffentlicht sie nicht.

Wann der Schritt von der UG zur GmbH die Mühe wert ist

Der Weg ist im Gesetz angelegt. Die UG stellt jedes Jahr ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage ein (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Erreicht das Stammkapital nach einer Erhöhung 25.000 Euro, entfallen die Sonderregeln (§ 5a Abs. 5 GmbHG). Und das Sacheinlageverbot des § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG gilt für genau diese Erhöhung nicht, so der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 19. April 2011, II ZB 25/10).

Rechnen Sie den Effekt auf die Bonität aber ehrlich durch. Rechtsform und gezeichnetes Kapital zusammen liegen in einer Spanne von 9 bis 54 Punkten. Der bestmögliche Sprung in beiden Merkmalen bewegt den Index also um höchstens 45 Punkte, und auch das nur, wenn beide vorher in der schlechtesten Klasse standen. Zwei gemeldete Zahlungserfahrungen wiegen schwerer.

Gute Gründe für die Umwandlung gibt es genug: der Wegfall des Zusatzes im Firmennamen, Ausschreibungen mit Kapitalanforderungen, eine geplante Beteiligung, die Nachfolge. Ob sie in Ihrem Fall tragen, ist eine rechtliche und steuerliche Frage, die kein Artikel klären kann.

Schritt für Schritt

  1. Eigene Unternehmensauskunft anfordern, bei der Creditreform-Vereinsniederlassung für Ihren Firmensitz. Sind Sie dort auch persönlich geführt – als Inhaber, in der Gesellschafterliste oder in der Geschäftsführung –, kommt die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO dazu: kostenlos, Antwortfrist ein Monat.
  2. Strukturdaten prüfen. Rechtsform, Gründungsdatum, Handelsregisternummer, gezeichnetes Kapital, Sitz. Ein nach einer Erhöhung nicht nachgeführtes Kapital ist ein häufiger Fehler.
  3. Den Offenlegungsstand abrufen. Das Unternehmensregister zeigt jedem, welcher Abschluss dort zuletzt ankam und wann. Zwei Minuten Arbeit.
  4. Zahlungserfahrungen einzeln durchgehen. Betrag, Datum, strittig oder nicht. Was Sie damals bestritten haben, gehört nicht in dieselbe Spalte wie eine anerkannte Rechnung.
  5. Falsches berichtigen lassen, für Angaben zu Ihrer Person nach Art. 16 DSGVO, für Forderungen, die Ihrer Person zugerechnet werden, mit dem Maßstab des § 31 Abs. 2 BDSG.
  6. Erst danach über die Rechtsform nachdenken. Eine Kapitalerhöhung ist notariell zu beurkunden und kostet Geld. Sie ist die letzte Maßnahme, nicht die erste.
  7. Nach einem halben Jahr noch einmal nachsehen. Zahlungserfahrungen kommen laufend hinzu; an den Strukturmerkmalen ändert sich erst mit dem nächsten Jahresabschluss etwas.

Was FIAON dabei übernimmt

Ob UG, GmbH oder Einzelunternehmen – den Datensatz, aus dem Einkauf und Leasinggesellschaft lesen, holt FIAON für Sie: die Auskunft zur Firma und, sofern Sie dort namentlich geführt werden, die Auskunft zu Ihrer Person, auf Vollmacht und in einem Vorgang. Danach steht zu jeder Zeile fest, wer sie gemeldet hat, welches Datum ihre Löschung auslöst und ob sie nach dem Gesetz überhaupt in den Datensatz durfte. Bei den Strukturangaben – Rechtsform, Gründungstag, gezeichnetes Kapital – fällt dabei auf, was seit der letzten Registeränderung nicht nachgezogen wurde. Hält eine Angabe der Nachrechnung nicht stand, setzt FIAON die Berichtigung auf, schickt sie ab und hält Frist und Antwort nach; soll später eine Firmenkarte hinzukommen, entsteht auch dieser Antrag hier. Bank, Inkassodienst oder Kanzlei ist FIAON nicht: über Konto, Karte und Rahmen entscheidet das Institut, das sie vergibt, und welche Rechtsform zu Ihrem Betrieb passt, gehört vor Notar und Steuerkanzlei.

Was nicht geht

Wie viele Punkte eine Umwandlung bringt, kann Ihnen niemand ausrechnen. Veröffentlicht sind die Gewichte, nicht die Klassenzuordnung: Welche Klasse Creditreform einer UG zuweist und welche einer GmbH, steht in keinem öffentlichen Dokument.

Eine Umwandlung löscht auch nichts: Crefonummer, gemeldete Zahlungserfahrungen und Gründungsdatum bleiben. Und die Haftungsbeschränkung wirkt weder rückwirkend auf Verbindlichkeiten aus der Zeit als Einzelunternehmen noch gegen eine Bürgschaft, die Sie unterschrieben haben.

Dieser Text ersetzt keine anwaltliche oder steuerliche Prüfung im Einzelfall. Welche Rechtsform zu Ihrem Betrieb passt, hängt an Steuern, Haftung, Nachfolge und Ihren Verträgen, nicht an vier Prozent in einer Indexformel.

Das Wichtigste in drei Sätzen

Die Rechtsform wiegt 4 Prozent im Bonitätsindex und kann ihn um höchstens 20 Punkte verschieben, während die Zahlungsweise allein eine Spanne von 125 Punkten abdeckt. Haftungstrennung nach § 13 Abs. 2 GmbHG heißt nicht Datentrennung: Das Merkmal „Erfahrung Management“ bleibt, Bürgschaften bleiben, und beim Einzelunternehmen sind Firmendaten zugleich personenbezogene Daten. Fordern Sie zuerst Ihren eigenen Datensatz an und prüfen Sie ihn, bevor Sie über einen Notartermin nachdenken.

Häufige Fragen

Verbessert eine GmbH meinen Bonitätsindex gegenüber der UG?

Nur in engen Grenzen. Die Rechtsform wiegt 4 Prozent und kann den Index um höchstens 20 Punkte verschieben, das gezeichnete Kapital wiegt 5 Prozent und höchstens 25 Punkte. Wie Creditreform einzelne Rechtsformen in die Klassen 1 bis 6 einordnet, ist nicht veröffentlicht. Zahlungsweise und Krediturteil wiegen zusammen die Hälfte.

Haftet der Geschäftsführer einer UG wirklich nicht privat?

Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nach § 13 Abs. 2 GmbHG nur das Gesellschaftsvermögen. Vor der Eintragung ins Handelsregister haften die Handelnden nach § 11 Abs. 2 GmbHG aber persönlich und gesamtschuldnerisch, und eine unterschriebene Bürgschaft hebt die Trennung für dieses Geschäft auf. Wer den Insolvenzantrag nach § 15a InsO zu spät stellt, riskiert zudem eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Muss ein Einzelunternehmen seinen Jahresabschluss offenlegen?

Nein, § 325 HGB gilt für Kapitalgesellschaften. Einzelkaufleute sind nach § 241a HGB sogar von der Buchführung befreit, solange sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen nicht mehr als 800.000 Euro Umsatzerlöse und 80.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen. Das ist bequem, entzieht der Auskunftei aber die Daten für die Bilanzbonität, die 10 Prozent des Index ausmacht.

Kann ich als GmbH eine Datenkopie meines Firmendatensatzes verlangen?

Für die Gesellschaft selbst nicht: Was eine juristische Person betrifft, liegt nach Erwägungsgrund 14 außerhalb der Verordnung. Als Geschäftsführer oder Gesellschafter können Sie Art. 15 DSGVO für die Angaben nutzen, die Sie als natürliche Person betreffen. Bei einem Einzelunternehmen fällt beides zusammen, dort greift das Auskunftsrecht für den gesamten Datensatz.

Was kostet die Umwandlung einer UG in eine GmbH an Bonitätspunkten?

Das lässt sich nicht ausrechnen, weil die Klassenzuordnung je Rechtsform nicht veröffentlicht ist. Sicher ist nur die Obergrenze: Rechtsform und gezeichnetes Kapital zusammen liegen in einer Spanne von 9 bis 54 Punkten. Gemeldete Zahlungserfahrungen und die Crefonummer bleiben von der Umwandlung unberührt.