Zahlungsziel und Skonto: Was zwei Prozent wirklich kosten
Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 9.9.2026 · 7 Min. Lesezeit
Auf fast jeder Eingangsrechnung steht dieselbe Zeile, und fast niemand rechnet sie nach: „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, 30 Tage netto“. Zwei Prozent klingen nach einem Trinkgeld. Sie sind es nicht.
Wer diese zwei Prozent zieht, zahlt zwanzig Tage früher und spart dafür zwei von hundert Euro. Auf ein Jahr hochgerechnet entspricht das rund 36,7 Prozent. Zum Vergleich: Ein Kontokorrentkredit kostet je nach Bank und Bonität etwa acht bis vierzehn Prozent. Es gibt in einem normalen Betrieb kaum eine kurzfristige Geldanlage, die auch nur in die Nähe kommt.
Umgekehrt gilt dasselbe. Wer seinen Kunden zwei Prozent Skonto einräumt, kauft sich zwanzig Tage Liquidität zu einem Jahreszins von 36,7 Prozent ein. Das kann richtig sein. Aber es sollte eine Entscheidung sein und keine Gewohnheit.
Warum aus zwei Prozent siebenunddreißig werden
Die Rechnung ist einfacher, als sie aussieht. Zwei Prozent gelten nicht für ein Jahr, sondern für die Tage, die Sie gewinnen. Bei „2 %, 10 Tage, netto 30“ sind das zwanzig Tage. Zwanzig Tage passen achtzehnmal in ein kaufmännisches Jahr zu 360 Tagen. Achtzehn mal gut zwei Prozent ergeben rund siebenunddreißig.
Die genaue Formel lautet:
Skontosatz ÷ (100 − Skontosatz) × 360 ÷ gewonnene Tage
Also 2 ÷ 98 × 360 ÷ 20 = 36,7 Prozent.
Der Nenner ist der Punkt, an dem viele Faustformeln ungenau werden. Verbreitet ist die Variante „Satz × 360 ÷ Tage“, die durch 100 teilt und auf 36,0 Prozent kommt. Das ist zu niedrig, weil Sie die zwei Prozent auf einem Betrag sparen, den Sie gar nicht mehr überweisen – Sie zahlen 98, nicht 100. Bei drei oder vier Prozent Skonto wächst der Unterschied spürbar.
Einige Beispiele, gerechnet mit 360 Zinstagen:
| Kondition | gewonnene Tage | entspricht |
|---|---|---|
| 2 %, 10 Tage / 30 netto | 20 | 36,7 % |
| 3 %, 14 Tage / 60 netto | 46 | 24,2 % |
| 2 %, 8 Tage / 30 netto | 22 | 33,4 % |
| 1 %, 10 Tage / 30 netto | 20 | 18,2 % |
| 3 %, 10 Tage / 90 netto | 80 | 13,9 % |
Bemerkenswert ist die letzte Zeile. Bei einem langen Zahlungsziel schrumpft selbst ein hoher Skontosatz auf ein Niveau, das eine Kontokorrentlinie schlagen kann. Skonto ist nicht automatisch ein gutes Geschäft – es kommt auf die gewonnenen Tage an, nicht auf den Prozentsatz auf dem Papier.
Wann sich Ziehen lohnt
Für die Entscheidung brauchen Sie genau zwei Zahlen: den errechneten Jahreszins des Skontos und den Zinssatz Ihres Kontokorrents. Liegt der Skontowert darüber, ist Ziehen die günstigere Seite, selbst wenn Sie dafür den Rahmen in Anspruch nehmen müssen. Bei den üblichen Konditionen ist das fast immer so.
Die Grenze ist deshalb selten der Zinssatz. Sie ist der Rahmen. Wer ihn ausreizt, um Skonto zu ziehen, steht beim nächsten unerwarteten Betrag ohne Luft da – und ein ausgereizter Kontokorrent ist bei der nächsten Kreditprüfung ein Thema. Rechnen Sie deshalb nicht nur die einzelne Rechnung, sondern den Monat: Wenn alle Skontofristen in derselben Woche liegen, addieren sich die Abflüsse.
Ein praktischer Zwischenweg, den viele Betriebe übersehen: Skonto lässt sich auch auf die zehn größten Eingangsrechnungen beschränken. Der Effekt hängt am Volumen, nicht an der Anzahl.
Was ein Zahlungsziel überhaupt darf
Auf der anderen Seite steht der Kunde, der ein langes Ziel diktiert. Hier hat das Gesetz eine Grenze gezogen, die zu wenige kennen.
Nach § 271a Abs. 1 BGB ist eine Vereinbarung, nach der Sie erst später als 60 Tage nach Empfang der Gegenleistung Zahlung verlangen können, nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen wurde und im Hinblick auf Ihre Belange nicht grob unbillig ist. Beides muss zutreffen. Eine Klausel im Kleingedruckten einer Bestellbestätigung ist keine ausdrückliche Vereinbarung.
Ist Ihr Kunde ein öffentlicher Auftraggeber, ist die Regel strenger: Über 30 Tage braucht es eine sachliche Rechtfertigung, und mehr als 60 Tage sind unwirksam (§ 271a Abs. 2 BGB). Auch eine vereinbarte Überprüfungs- oder Abnahmefrist darf 30 Tage nach Empfang der Gegenleistung grundsätzlich nicht überschreiten (Abs. 3).
Ist eine solche Vereinbarung unwirksam, fällt nicht der ganze Vertrag – es gilt dann die gesetzliche Fälligkeit. Praktisch heißt das: Ein Kunde, der Ihnen 90 Tage aufdrückt, ohne dass Sie das je ausdrücklich vereinbart hätten, steht auf dünnerem Eis, als er glaubt.
Skonto nach Fristablauf – die stille Falle
Es gibt eine Unart, die in manchen Branchen als Kavaliersdelikt gilt: Skonto abziehen, obwohl die Frist verstrichen ist. Aus Sicht des Empfängers ist das keine Kleinigkeit, sondern eine Unterzahlung. Die Restforderung bleibt offen, und Ihr Lieferant kann sie anmahnen.
Der teure Teil kommt danach. In den Zahlungserfahrungen, die Lieferanten an Auskunfteien melden, erscheint so etwas als unvollständige Zahlung. Und die Zahlungsweise ist mit 25 Prozent das schwerste Einzelmerkmal im Creditreform-Bonitätsindex. Ein unberechtigt gezogener Skontobetrag von 96 Euro kann so am Ende teurer werden als die Summe selbst – nicht, weil jemand klagt, sondern weil das Merkmal wirkt, an dem ein Viertel Ihrer Note hängt.
Der Teil, den die Buchhaltung oft falsch macht
Ein Skontoabzug ist umsatzsteuerlich keine Nebensache. Er mindert das Entgelt, und damit ändert sich die Bemessungsgrundlage: Nach § 17 Abs. 1 UStG muss der Lieferant die geschuldete Umsatzsteuer berichtigen – und der Kunde im selben Zug seinen Vorsteuerabzug. Beides gehört in den Voranmeldungszeitraum, in dem die Änderung eingetreten ist, also in den Monat der Zahlung, nicht in den der Rechnung.
Praktisch heißt das: Wer den Skontobetrag einfach als Erlösschmälerung bucht und die Vorsteuer stehen lässt, hat einen Fehler in der Anmeldung. Bei zwei Prozent auf eine sechsstellige Jahressumme ist das kein Rundungsposten mehr.
Die zweite Stelle, an der es regelmäßig hakt: Das Skonto bezieht sich auf den Bruttobetrag der Rechnung, nicht auf das Netto. Skontofähig sind zudem nicht immer alle Positionen – Frachtkosten oder durchlaufende Posten sind es häufig nicht. Wenn Ihre Lieferantenrechnungen das unterschiedlich handhaben, lohnt ein Blick in die jeweiligen Lieferbedingungen, bevor der Zahllauf automatisch abzieht.
Wenn ein Kunde Skonto zieht, das es nicht gibt
Der umgekehrte Fall kommt häufiger vor, als man denkt: Auf Ihrer Rechnung steht kein Skonto, der Kunde zieht trotzdem zwei Prozent ab und überweist den Rest. Sie haben dann eine Unterzahlung, keine Vereinbarung.
Der wirksamste Weg ist der unaufgeregte: Restbetrag anmahnen, ohne Diskussion über die Gepflogenheiten der Branche. Wird die Restforderung fällig gestellt und nicht bezahlt, laufen darauf Verzugszinsen mit neun Prozentpunkten über dem Basiszins, und die 40-Euro-Pauschale entsteht ebenfalls. Bei einem Abzug von 96 Euro kostet die Pauschale allein schon fast die Hälfte des Vorteils, den der Kunde sich genommen hat.
Was Sie vermeiden sollten, ist das stillschweigende Ausbuchen. Wer solche Abzüge drei Jahre lang hinnimmt, hat sie faktisch vereinbart – und diskutiert beim vierten Mal über eine gewachsene Übung.
Schritt für Schritt
- Kontokorrentzins heraussuchen. Der aktuelle Satz steht im Kontoauszug oder im Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Bank. Ohne diese Zahl ist jeder Skontovergleich Gefühlssache.
- Die zehn größten Lieferanten auflisten – mit Skontosatz, Skontofrist und Zahlungsziel.
- Je Lieferant den Jahreszins rechnen. Mit der genauen Formel oben oder dem Skonto-Rechner.
- Sortieren. Alles über Ihrem Kontokorrentzins gehört auf die Skonto-Liste.
- Den Monat gegenrechnen. Fallen alle Skontofristen in dieselbe Woche, prüfen Sie, ob der Rahmen das trägt.
- Die eigenen Konditionen prüfen. Was kostet Sie das Skonto, das Sie selbst gewähren? Bei 2 % auf 20 Tage sind es 36,7 Prozent im Jahr – das ist ein hoher Preis für frühes Geld.
- Fristen einhalten oder gar nicht ziehen. Ein Abzug nach Ablauf ist eine Unterzahlung, keine Verhandlung.
Was FIAON dabei übernimmt
Skontoentscheidungen trifft Ihr Betrieb selbst; dafür braucht es keinen Dienstleister. Was FIAON übernimmt, setzt eine Ebene tiefer an: die Unternehmens- und Inhaberauskunft beschaffen, die gemeldeten Zahlungserfahrungen durchgehen und unzulässige Meldungen angreifen. Denn ob eine unvollständige Zahlung aus einem Skontostreit in Ihrer Akte steht, erfahren Sie sonst erst, wenn ein Lieferant die Konditionen ändert. Wo eine Firmenkarte den Abstand zwischen Ausgang und Eingang überbrücken soll, bereitet FIAON den Antrag vor; über Karte und Rahmen entscheidet das Kartenunternehmen.
Was nicht geht
Der Rechner vergleicht Zinssätze, keine Geschäftsbeziehungen. Ob ein Lieferant Sie bei knappen Kapazitäten bevorzugt bedient, weil Sie seit Jahren in zehn Tagen zahlen, steht in keiner Formel – und ist manchmal mehr wert als die zwei Prozent.
Skonto lässt sich auch nicht einseitig einführen. Wer ohne Vereinbarung abzieht, unterzahlt. Und wer ein zu langes Zahlungsziel für unwirksam hält, sollte das schriftlich klären, bevor er einfach früher Rechnung stellt.
Das Wichtigste in drei Sätzen
Zwei Prozent Skonto bei zwanzig gewonnenen Tagen entsprechen 36,7 Prozent im Jahr – mehr als jede Kontokorrentlinie, also fast immer einen Blick wert. Umgekehrt ist selbst gewährtes Skonto eine der teuersten Arten, an frühes Geld zu kommen. Und ein Zahlungsziel über 60 Tage ist zwischen Unternehmen nur wirksam, wenn es ausdrücklich vereinbart und nicht grob unbillig ist.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent Jahreszins entspricht zwei Prozent Skonto?
Bei „2 %, 10 Tage, netto 30“ gewinnen Sie zwanzig Tage; das entspricht rund 36,7 Prozent im Jahr, gerechnet mit 360 Zinstagen. Entscheidend ist nicht der Prozentsatz, sondern die Zahl der gewonnenen Tage: Dieselben zwei Prozent bei einem Ziel von 90 Tagen ergeben nur noch etwa 9 Prozent.
Rechnet man mit 360 oder mit 365 Tagen?
Im deutschen Geschäftsverkehr üblicherweise mit 360. Mit 365 fällt das Ergebnis rund anderthalb Prozent höher aus. An der Entscheidung ändert das nichts, weil der Vergleichswert – Ihr Kontokorrentzins – in derselben Größenordnung bleibt.
Lohnt sich Skonto auch, wenn ich dafür den Kontokorrent nutzen muss?
Meistens ja, solange der Kontokorrentzins deutlich unter dem errechneten Jahreszins liegt. Die eigentliche Grenze ist nicht der Zinssatz, sondern der Rahmen: Wer ihn ausreizt, hat beim nächsten unerwarteten Betrag keine Luft mehr, und eine dauerhaft ausgeschöpfte Linie fällt bei der nächsten Kreditprüfung auf.
Darf mein Kunde ein Zahlungsziel von 90 Tagen vorgeben?
Nur eingeschränkt. Über 60 Tage hinaus ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen wurde und nicht grob unbillig ist (§ 271a Abs. 1 BGB). Bei öffentlichen Auftraggebern sind mehr als 60 Tage unwirksam, und über 30 Tage braucht es eine sachliche Rechtfertigung.
Was passiert, wenn ich Skonto nach Ablauf der Frist abziehe?
Dann bleibt die Restforderung offen, und Ihr Lieferant kann sie anmahnen. In den Zahlungserfahrungen bei Auskunfteien erscheint das als unvollständige Zahlung – bei einem Merkmal, das ein Viertel des Bonitätsindex trägt. Der kurzfristige Vorteil ist damit oft teurer als der abgezogene Betrag.