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Basiskonto im BaFin-Vergleich: Konto trotz schlechter Bonität finden
Der BaFin-Kontenvergleich zeigt aktuelle Giro- und Basiskonten nebeneinander. Für Menschen mit negativer SCHUFA ist vor allem wichtig: Ein normales Girokonto kann abgelehnt werden, ein Basiskonto nicht ohne die gesetzlichen Gründe.
Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 18.10.2026 · 11 Min. Lesezeit
Wenn ein normales Girokonto abgelehnt wurde, fühlt sich das schnell endgültig an. Miete, Lohn, Bürgergeld, Lastschriften und Karten-zahlungen hängen am Konto. Ohne Konto wird jeder Alltagsschritt schwerer, und eine negative SCHUFA wirkt dann wie eine geschlossene Tür.
Gerade deshalb lohnt sich ein nüchterner Blick auf das Basiskonto. Es ist kein Konto mit Dispo und kein Ersatz für eine Kreditkarte. Es ist aber ein gesetzlich geregelter Zugang zu grundlegenden Zahlungsfunktionen. Der BaFin-Kontenvergleich ist dafür ein praktischer Startpunkt: Am 17.10.2026 listete er laut BaFin-Kontenvergleich 6.582 von 6.582 Zahlungskonten; als „Letzte Aktualisierung aller Datensätze“ nennt die BaFin den 17.10.2026.
Für Sie zählt jetzt nicht, welches Konto in Werbung gut klingt. Entscheidend ist: Welche Bank bietet ein Basiskonto an? Was kostet es monatlich? Gibt es eine Debitkarte? Ist Online-Banking möglich? Und was tun Sie, wenn die Bank trotzdem ablehnt?
Was zeigt der BaFin-Kontenvergleich genau?
Der BaFin-Kontenvergleich ist ein Portal der Finanzaufsicht für Zahlungskonten. Laut BaFin „Gut zu wissen“ ist der Vergleich kostenfrei und neutral; die BaFin hebt dort keine bestimmten Konten oder Anbieter als passend hervor. Das ist wichtig, wenn Sie mit Bonitätssorgen suchen: Sie bekommen keine Verkaufsseite, sondern eine strukturierte Übersicht.
Erfasst werden laut BaFin „Gut zu wissen“ nur Zahlungskonten, also Girokonten und Basiskonten. Geschäfts- und Tagesgeldkonten werden dort nicht verglichen. Für Ihre Lage ist das sinnvoll, weil Sie in der Regel ein Konto für Alltag, Lohn, Miete, Lastschriften und Kartenzahlungen suchen.
In der Erstübersicht sehen Sie laut BaFin „Gut zu wissen“ 6 Kriterien:
| Kriterium im BaFin-Kontenvergleich | Warum es bei schlechter Bonität wichtig ist |
|---|---|
| Monatliches Kontoführungsentgelt | Das Konto muss dauerhaft bezahlbar bleiben. Nach § 41 ZKG muss das Entgelt für Basiskonto-Dienste angemessen sein; maßgeblich sind insbesondere marktübliche Entgelte und Nutzerverhalten. |
| Debitkarte | Eine Debitkarte bucht direkt vom Konto ab. Sie ist keine Kreditkarte. |
| Kreditkarte | Beim Basiskonto muss die Bank laut BaFin-Glossar zum Basiskonto nach dem ZKG keine Kreditkarte gewähren. |
| Dispozins | Beim Basiskonto muss die Bank laut BaFin-Glossar zum Basiskonto nach dem ZKG keinen Überziehungsrahmen gewähren. |
| Habenzins | Für die Kontoauswahl meist weniger wichtig als Grundgebühr und Kartenkosten. |
| Online-Konto | Wichtig, wenn Sie Überweisungen selbst ausführen und Kosten für Filialvorgänge vermeiden wollen. |
Die Daten kommen von den Anbietern selbst. Laut BaFin „Gut zu wissen“ müssen Anbieter geänderte Daten spätestens 3 Geschäftstage nach der Änderung aktualisieren; nur die Zahl der Geldautomaten muss einmal im Halbjahr aktualisiert werden. Das macht den Vergleich nicht perfekt, aber für den Start sehr brauchbar. Prüfen Sie trotzdem vor Antragstellung die Entgeltinformation der Bank.
Wie finden Sie im Vergleich ein Basiskonto statt nur ein Girokonto?
Suchen Sie nicht zuerst nach dem bekanntesten Banknamen. Suchen Sie nach dem Kontotyp. Der BaFin-Kontenvergleich erfasst laut BaFin „Gut zu wissen“ Girokonten und Basiskonten. Genau diese Trennung ist für Menschen mit negativer SCHUFA entscheidend.
Ein normales Girokonto kann eine Bank nach ihren eigenen Annahmekriterien ablehnen. Das kann an internen Risikoregeln liegen, an Auskunfteidaten, an fehlenden Unterlagen oder an einem laufenden Konflikt mit der Bank. Eine Bank muss Ihnen dafür nicht denselben Zugang eröffnen wie bei einem Basiskonto.
Beim Basiskonto ist die Lage anders. Nach § 31 ZKG muss ein Institut, das Zahlungskonten für Verbraucher anbietet, mit einem berechtigten Verbraucher einen Basiskontovertrag schließen. Berechtigt sind nach § 31 ZKG auch Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und bestimmte nicht abschiebbare Personen ohne Aufenthaltstitel.
Nutzen Sie den Vergleich deshalb so:
- Filtern Sie auf Basiskonto, nicht nur auf Girokonto.
- Prüfen Sie das monatliche Kontoführungsentgelt.
- Prüfen Sie, ob eine Debitkarte enthalten ist oder extra kostet.
- Prüfen Sie, ob Online-Banking möglich ist.
- Achten Sie bei Filialbanken auf mögliche Zusatzkosten für beleghafte Überweisungen, wenn diese in den Detailangaben stehen.
- Öffnen Sie die Detailseite des Kontos und speichern Sie die Angaben als PDF oder Screenshot.
Diese Nachweise helfen, wenn später gestritten wird, welches Konto angeboten wurde oder welche Kosten sichtbar waren.
Was darf ein Basiskonto leisten und was nicht?
Ein Basiskonto ist ein Konto für grundlegende Zahlungen. Laut BaFin-Glossar zum Basiskonto nach dem ZKG umfasst es Funktionen wie Einzahlen, Abheben, Lastschriften, Überweisungen und Debitkartenzahlungen. Damit können Sie am Zahlungsverkehr teilnehmen.
Das Basiskonto ist aber kein Konto mit Kredit. Laut BaFin-Glossar zum Basiskonto nach dem ZKG muss der Anbieter weder einen Überziehungsrahmen noch eine Kreditkarte gewähren. Wenn Sie wegen eines negativen Eintrags abgelehnt wurden, ist diese Grenze wichtig: Die Bank kann beim Basiskonto den Zugang zum Konto schulden, aber nicht den Zugang zu geliehenem Geld.
Für die Praxis bedeutet das:
- Lohn, Gehalt, Bürgergeld oder Rente können auf ein Basiskonto eingehen.
- Miete, Strom, Telefon und Versicherungen können per Überweisung oder Lastschrift laufen.
- Eine Debitkarte kann den Alltag erleichtern, wenn sie angeboten wird.
- Ein Dispo ist nicht Teil des Anspruchs.
- Eine Kreditkarte ist nicht Teil des Anspruchs.
Wenn Sie eine Karte brauchen, achten Sie im BaFin-Kontenvergleich besonders auf den Punkt „Debitkarte“. Eine Debitkarte ist oft realistischer als eine Kreditkarte, weil sie das Konto nicht überziehen muss. Wenn Sie später eine Kreditkarte prüfen, zählt die Entscheidung der kartenausgebenden Bank.
Welche Fristen gelten bei Antrag und Ablehnung?
Die Fristen im ZKG sind kurz und klar. Das hilft, wenn eine Bank Ihren Antrag liegen lässt oder nur mündlich abwiegelt.
Nach § 31 Abs. 2 ZKG muss das Institut den Abschluss des Basiskontovertrags unverzüglich, spätestens 10 Geschäftstage nach Antragseingang anbieten. Nach § 31 Abs. 2 ZKG muss es außerdem den Eingang des Antrags bestätigen und Ihnen eine Abschrift des Antrags geben.
Lehnt die Bank ab, gilt ebenfalls eine kurze Frist. Nach § 34 ZKG darf ein Antrag auf ein Basiskonto nur aus den in §§ 35 bis 37 ZKG genannten Gründen abgelehnt werden. Nach § 34 ZKG muss die Ablehnung unverzüglich, spätestens 10 Geschäftstage nach Antragseingang erklärt werden.
Nach § 34 Abs. 4 ZKG muss die Bank bei einer Ablehnung auch über das Verwaltungsverfahren nach § 48 ZKG informieren. Außerdem muss sie über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle informieren und das Antragsformular nach Anlage 4 beifügen.
Das sollten Sie dokumentieren:
| Ereignis | Was Sie aufheben sollten | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Antrag gestellt | Antrag, Versandnachweis, Eingangsbestätigung | Nach § 31 Abs. 2 ZKG läuft die Frist ab Antragseingang. |
| Bank reagiert nicht | Datum des Antragseingangs, Notizen zu Telefonaten | Nach § 48 ZKG kann ein BaFin-Verwaltungsverfahren möglich sein, wenn die Bank nicht spätestens 10 Geschäftstage nach Antragseingang entscheidet. |
| Bank lehnt ab | Ablehnungsschreiben, Umschlag, Anlagen | Nach § 34 Abs. 4 ZKG muss die Bank über das Verfahren nach § 48 ZKG und die Schlichtungsstelle informieren. |
| Vertrag geschlossen, Konto aber nicht eröffnet | Vertrag, Datum des Vertragsschlusses, Nachrichten der Bank | Nach § 48 ZKG kann ein BaFin-Verwaltungsverfahren möglich sein, wenn ein Basiskonto nicht spätestens 10 Geschäftstage nach Vertragsschluss eröffnet wird. |
Wichtig: Geschäftstage sind nicht dasselbe wie Kalendertage. Wochenenden und Feiertage können die Zählung verändern. Rechnen Sie deshalb sauber ab dem Tag, an dem der Antrag bei der Bank eingegangen ist.
Schritt für Schritt: So nutzen Sie das Basiskonto im BaFin-Vergleich
- Öffnen Sie den BaFin-Kontenvergleich und wählen Sie Zahlungskonten aus. Laut BaFin-Kontenvergleich waren am 17.10.2026 alle 6.582 gelisteten Zahlungskonten aktualisiert.
- Filtern Sie gezielt nach Basiskonto. Ein Girokonto kann die Bank nach eigenen Kriterien ablehnen. Beim Basiskonto greift § 31 ZKG, wenn Sie berechtigt sind und kein gesetzlicher Ablehnungsgrund vorliegt.
- Sortieren Sie nach monatlichem Kontoführungsentgelt. Nach § 41 ZKG muss das Entgelt für die vom Basiskonto erfassten Dienste angemessen sein; dabei zählen insbesondere marktübliche Entgelte und das Nutzerverhalten.
- Prüfen Sie Debitkarte und Online-Konto. Laut BaFin „Gut zu wissen“ gehören Debitkarte und Online-Konto zu den Kriterien der Erstübersicht. Gerade bei knappen Finanzen können Karten- und Buchungskosten mehr wiegen als der erste Eindruck.
- Prüfen Sie Dispo und Kreditkarte nur als Zusatzinformation. Laut BaFin-Glossar zum Basiskonto nach dem ZKG muss der Anbieter beim Basiskonto keinen Überziehungsrahmen und keine Kreditkarte gewähren.
- Speichern Sie die Kontodetails. Machen Sie Screenshots oder PDFs von Kontoname, Datum, Gebühren, Kartenangaben und Online-Konto-Angaben. Notieren Sie, dass die BaFin laut Portal am 17.10.2026 die letzte Aktualisierung aller Datensätze nannte.
- Stellen Sie den Antrag schriftlich oder über den offiziellen Weg der Bank. Bitten Sie um Eingangsbestätigung und Abschrift des Antrags, weil § 31 Abs. 2 ZKG genau das vorsieht.
- Warten Sie die gesetzliche Frist ab und zählen Sie ab Antragseingang. Nach § 31 Abs. 2 ZKG muss das Institut den Vertrag spätestens 10 Geschäftstage nach Antragseingang anbieten. Nach § 34 ZKG muss eine Ablehnung spätestens 10 Geschäftstage nach Antragseingang erklärt werden.
- Reagieren Sie schriftlich, wenn die Bank ablehnt oder schweigt. Nach § 48 ZKG können Sie bei der BaFin ein Verwaltungsverfahren beantragen, wenn die Bank den Antrag ablehnt, nicht spätestens 10 Geschäftstage nach Antragseingang entscheidet oder das Basiskonto nicht spätestens 10 Geschäftstage nach Vertragsschluss eröffnet.
- Nutzen Sie Hilfen für die Fristprüfung. Der FIAON-Helfer zum Basiskonto unterstützt beim Sortieren der Daten, der 10-Geschäftstage-Frist und dem nächsten Schreiben.
Was tun, wenn die Bank wegen SCHUFA oder Bonität ablehnt?
Bei einem normalen Girokonto kann eine negative SCHUFA praktisch zum Problem werden. Die Bank kann den Antrag ablehnen. Dann ist es oft sinnvoll, nicht noch mehr Anträge nacheinander zu stellen, sondern zuerst zu klären, was in den Auskunfteidaten steht.
Beim Basiskonto ist die Begründung enger. Nach § 34 ZKG darf die Bank den Antrag nur aus den in §§ 35 bis 37 ZKG genannten Gründen ablehnen. Eine pauschale Aussage wie „Ihre Bonität reicht nicht“ sollte deshalb nicht das Ende sein. Fordern Sie eine schriftliche Entscheidung an, wenn die Bank nur mündlich reagiert.
Prüfen Sie das Ablehnungsschreiben genau:
- Steht ein konkreter Ablehnungsgrund darin?
- Kam die Ablehnung spätestens 10 Geschäftstage nach Antragseingang, wie § 34 ZKG es verlangt?
- Enthält das Schreiben die Informationen zum Verwaltungsverfahren nach § 48 ZKG, wie § 34 Abs. 4 ZKG es verlangt?
- Ist das Formular nach Anlage 4 beigefügt, wie § 34 Abs. 4 ZKG es verlangt?
- Haben Sie Ihre Unterlagen vollständig eingereicht?
Wenn die Bank schweigt, ist das nicht automatisch hinzunehmen. Nach § 48 ZKG können Sie bei der BaFin ein Verwaltungsverfahren beantragen, wenn die Bank nicht spätestens 10 Geschäftstage nach Antragseingang entscheidet. Das gilt auch, wenn ein Basiskonto nach Vertragsschluss nicht spätestens 10 Geschäftstage nach Vertragsschluss eröffnet wird.
Parallel lohnt sich der Blick in die eigenen Auskunfteidaten. Nach DSGVO Art. 15 können Sie eine Datenkopie verlangen. Fehlerhafte Daten können nach DSGVO Art. 16 berichtigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt nach DSGVO Art. 17 eine Löschung in Betracht, und nach DSGVO Art. 21 kann ein Widerspruch möglich sein. Eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ist nach DSGVO Art. 77 möglich.
Was FIAON dabei übernimmt
FIAON setzt an der Stelle an, an der viele Menschen allein nicht weiterkommen: bei unklaren Einträgen, verstreuten Unterlagen und Schreiben, die sauber formuliert sein müssen. Über FIAON für Privatkunden erklärt die Plattform jeden Eintrag Ihrer selbst angeforderten, kostenlosen Datenkopie von SCHUFA, KSV1870 oder CRIF, bereitet Schreiben vor und versendet sie, etwa Löschantrag, Widerspruch oder Ratenangebot. Antworten und Fristen werden im Kundenbereich verfolgt.
Zusätzlich zeigt die FIAON-Bonitätsauswertung, wie Ihre Lage aus Sicht einer Bank wirken kann: aus Ausweis und Kontoauszügen, mit Haushaltsrechnung, Ampel und Handlungsplan. Das ersetzt keine Entscheidung der Bank, hilft aber beim Sortieren, bevor Sie weitere Anträge stellen. Danach kann FIAON den Link zur Partnerbank DKB öffnen; über Konto, Karte und Rahmen entscheidet die Bank. Der Einstieg läuft über den Antrag bei FIAON.
Was nicht geht
Ein Basiskonto ist kein Weg zu einem Dispo. Laut BaFin-Glossar zum Basiskonto nach dem ZKG muss der Anbieter keinen Überziehungsrahmen gewähren. Wenn Ihr Ziel ein Kreditrahmen ist, beantwortet das Basiskonto diese Frage nicht.
Ein Basiskonto ist auch kein Anspruch auf eine Kreditkarte. Laut BaFin-Glossar zum Basiskonto nach dem ZKG muss der Anbieter keine Kreditkarte gewähren. Eine Debitkarte kann angeboten werden, sie ist aber etwas anderes als eine Kreditkarte.
Auch der BaFin-Kontenvergleich nimmt Ihnen die Entscheidung nicht ab. Laut BaFin „Gut zu wissen“ ist das Portal kostenfrei und neutral; die BaFin stellt dort keine Auswahl als die richtige für Ihre persönliche Lage dar. Sie müssen Gebühren, Karten, Online-Zugang und Erreichbarkeit selbst gegen Ihren Alltag halten.
Nicht jede negative Auskunftei-Information lässt sich löschen. Berechtigte Einträge bleiben bis zur jeweiligen Speicherfrist bestehen. Was möglich ist: Datenkopie anfordern, Einträge verstehen, Fehler prüfen, Fristen berechnen und unzutreffende oder unzulässige Daten angreifen.
Und: Ein „Kredit ohne SCHUFA“ ist kein Ersatz für ein Konto. Wer mit Druck, Vorkosten oder unrealistischen Zusagen wirbt, kann die Lage verschärfen. Für den Alltag ist oft zuerst wichtig, dass ein belastbares Zahlungskonto steht.
Das Wichtigste in 3 Sätzen
Das Basiskonto im BaFin-Vergleich hilft, aktuelle Konten neutral nach Kosten, Debitkarte und Online-Zugang zu prüfen; laut BaFin waren am 17.10.2026 insgesamt 6.582 von 6.582 Zahlungskonten gelistet. Ein normales Girokonto kann eine Bank ablehnen, aber nach § 31 ZKG muss ein Institut mit berechtigten Verbrauchern grundsätzlich einen Basiskontovertrag schließen, wenn kein gesetzlicher Ablehnungsgrund vorliegt. Reagiert die Bank nicht, lehnt sie ab oder eröffnet sie das Konto nach Vertragsschluss nicht fristgerecht, kann nach § 48 ZKG ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin beantragt werden.
Quellen
- BaFin: BaFin-Kontenvergleich | Vergleichsportal für Basis- und Girokonten (2026)
- BaFin: Gut zu wissen | BaFin-Kontenvergleich (2026)
- BaFin: Basiskonto nach dem ZKG | BaFin-Kontenvergleich (2026)
- Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet: § 31 ZKG (2026)
- Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet: § 34 ZKG (2026)
- Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet: § 48 ZKG (2026)
- Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet: § 41 ZKG (2026)
Häufige Fragen
Bekomme ich ein Basiskonto trotz negativer SCHUFA?
Eine negative SCHUFA ist beim Basiskonto nicht dasselbe wie bei einem normalen Girokonto. Nach § 31 ZKG muss ein Institut, das Zahlungskonten für Verbraucher anbietet, mit berechtigten Verbrauchern grundsätzlich einen Basiskontovertrag schließen. Ablehnen darf die Bank den Antrag nach § 34 ZKG nur aus den in §§ 35 bis 37 ZKG genannten Gründen.
Wie aktuell ist das Basiskonto im BaFin-Vergleich?
Laut BaFin-Kontenvergleich waren am 17.10.2026 insgesamt 6.582 von 6.582 Zahlungskonten gelistet; als letzte Aktualisierung aller Datensätze nennt die BaFin den 17.10.2026. Laut BaFin „Gut zu wissen“ müssen Anbieter geänderte Daten spätestens 3 Geschäftstage nach der Änderung aktualisieren, nur die Zahl der Geldautomaten einmal im Halbjahr.
Welche Frist hat die Bank beim Basiskontoantrag?
Nach § 31 Abs. 2 ZKG muss die Bank den Abschluss des Basiskontovertrags unverzüglich, spätestens 10 Geschäftstage nach Antragseingang anbieten. Lehnt sie ab, muss sie das nach § 34 ZKG ebenfalls unverzüglich und spätestens 10 Geschäftstage nach Antragseingang erklären.
Wann kann ich die BaFin einschalten?
Nach § 48 ZKG können Sie bei der BaFin ein Verwaltungsverfahren beantragen, wenn die Bank den Basiskontoantrag ablehnt. Das ist auch möglich, wenn die Bank nicht spätestens 10 Geschäftstage nach Antragseingang entscheidet oder ein Basiskonto nicht spätestens 10 Geschäftstage nach Vertragsschluss eröffnet.
Muss ein Basiskonto eine Kreditkarte oder einen Dispo enthalten?
Nein. Laut BaFin-Glossar zum Basiskonto nach dem ZKG umfasst das Basiskonto grundlegende Zahlungsfunktionen wie Einzahlen, Abheben, Lastschriften, Überweisungen und Debitkartenzahlungen. Der Anbieter muss aber weder einen Überziehungsrahmen noch eine Kreditkarte gewähren.