Das Konto, das Ihnen zusteht.
Zehn Geschäftstage hat die Bank. Ein SCHUFA-Eintrag ist kein Ablehnungsgrund. Der Helfer rechnet die Frist, prüft die Begründung der Bank und bereitet die Erinnerung und den Antrag bei der BaFin vor.
Nur vier Gründe erlauben eine Ablehnung
Bereits ein nutzbares Konto in Deutschland, Straftat gegen die Bank in den letzten drei Jahren, früheres Konto wegen schwerer Vertragsverletzung gekündigt, Geldwäscheverstöße (§§ 35, 36 ZKG). Bonität steht nicht in dieser Liste.
Der Weg zur BaFin
Formular „Verwaltungsverfahren nach § 48 ZKG“, kostenlos, mit Kopie des Antrags und der Ablehnung. Die BaFin ordnet die Eröffnung an, wenn die Ablehnung unrechtmäßig war – parallel lohnt der Antrag bei einer zweiten Bank.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?
Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU – auch ohne festen Wohnsitz, auch mit negativen Einträgen bei SCHUFA oder anderen Auskunfteien, auch in der Insolvenz (§ 31 ZKG). Die Bonität ist kein Ablehnungsgrund. Das Konto wird auf Guthabenbasis geführt; ein Dispo gehört nicht dazu.
Welche Bank muss das Konto eröffnen?
Jede Bank, die Zahlungskonten für Verbraucher anbietet – Sparkassen, Volksbanken, Privatbanken, Direktbanken. Sie dürfen sich das Basiskonto nicht gegenseitig zuschieben. Sie können sich die Bank aussuchen; sinnvoll ist eine, bei der Sie später auch Karte und Überweisungen bequem nutzen.
Was darf die Bank verlangen und was kosten darf es?
Ausweis oder Pass, bei fehlender Meldeadresse eine Erreichbarkeitsanschrift. Das Entgelt muss angemessen sein und sich an marktüblichen Kontoführungsentgelten orientieren (§ 41 ZKG); der BGH hat überhöhte Basiskonto-Gebühren mehrfach gekippt (u. a. XI ZR 119/19 vom 30.06.2020). Vergleichen Sie – die Gebühren unterscheiden sich erheblich.
Aus welchen Gründen darf die Bank ablehnen?
Nur aus den im Gesetz genannten: Sie führen bereits ein Zahlungskonto in Deutschland, das Sie nutzen können; Sie wurden in den letzten drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen die Bank verurteilt; Sie haben ein früheres Konto bei dieser Bank durch schwere Vertragsverletzung verloren; oder es liegen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz vor (§§ 35, 36 ZKG). Ein SCHUFA-Eintrag steht nicht in dieser Liste.
Was macht die BaFin im Verwaltungsverfahren?
Sie prüft, ob die Ablehnung oder die Verzögerung rechtmäßig war, und ordnet gegenüber der Bank die Eröffnung des Kontos an, wenn nicht (§ 48 ZKG). Das Verfahren ist kostenlos, der Antrag geht per Formular oder online an die BaFin in Bonn. Beizulegen sind Ihr Antrag bei der Bank und – falls vorhanden – die schriftliche Ablehnung.