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Der Konkursrekord in der Schweiz zeigt: Ihre US-Firma braucht eigene Bonität

Die Firmenkonkurse steigen 2026 nicht nur wegen der Konjunktur. Für Schweizer Unternehmer mit US-Plänen zählt jetzt, ob das US-Geschäft als eigene, prüfbare Struktur erkennbar ist.

Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 23.10.2026 · 9 Min. Lesezeit

Ein Maschinenbauer aus dem Kanton Zürich hat erste US-Kunden. Die Margen stimmen, die Anfragen sind ernsthaft, ein Lieferant in Texas will aber Zahlungsziele nur nach Prüfung geben. Gleichzeitig liest der Geschäftsführer am Freitag, 23. Oktober 2026, die neuen Konkurszahlen aus der Schweiz. Die Frage ist nicht mehr nur: Lohnt sich der US-Markt? Die Frage ist auch: Wie wirkt das Schweizer Stammhaus auf Banken, Kartenherausgeber und Lieferanten in den USA?

Genau hier wird der Konkursrekord in der Schweiz praktisch. Creditreform Schweiz meldete am 14. Oktober 2026 für Firmenkonkurse eine Zunahme gegenüber 2025 um 45,6 % und erstmals mehr als 1'800 Firmenkonkurse in einem Monat. Das ist nicht nur ein Warnsignal für die Konjunktur. Es verändert auch den Blick auf Ausfallrisiken, auf offene Abgaben und auf die Frage, ob ein US-Geschäft nur ein Anhängsel der Schweizer Gesellschaft ist oder eine eigene wirtschaftliche Spur bekommt.

Wer in den USA verkaufen, einkaufen oder finanzieren will, sollte diese Lage nüchtern lesen. US-Institute sehen nicht nur Umsatz. Sie prüfen Struktur, Eigentümer, Zahlungshistorie, Geschäftszweck, Adressen, Steuerkennzeichen und die Trennung zwischen Gesellschaften. Eine US-Firma ersetzt keine Sanierung in der Schweiz. Sie kann aber für echtes US-Geschäft eine eigene, dokumentierte Grundlage schaffen.

Warum die Konkurszahlen 2026 anders zu lesen sind

Creditreform Schweiz weist von Januar bis September 2026 laut Presseletter vom 14. Oktober 2026 11'063 Firmeninsolvenzen aus; im Vergleichszeitraum Januar bis September 2025 waren es 7'596. Diese Zahlen wirken zunächst wie eine klassische Krisenmeldung. Mehr Pleiten, mehr Druck, mehr Vorsicht bei Banken und Lieferanten.

Doch der Kern liegt tiefer. Seit dem 1. Januar 2025 werden öffentlich-rechtliche Forderungen gegen im Handelsregister eingetragene Schuldner in der Schweiz laut Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit nicht mehr über Pfändung, sondern über Konkursverfahren geltend gemacht. Dazu zählen vor allem Forderungen, die aus Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen entstehen können. Damit werden Rückstände, die früher anders vollstreckt wurden, konkursrelevant.

Das Bundesamt für Statistik meldete für 2025 laut Mitteilung vom 21. Mai 2026 in der Schweiz 12'485 eröffnete Unternehmenskonkurse, 61,2 % mehr als im Vorjahr; der Anstieg hänge grösstenteils mit der am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen SchKG-Änderung zusammen. Der Sprung ist also kein reiner Konjunkturindikator. Er ist auch ein Effekt des Vollstreckungsrechts.

Für Unternehmer bedeutet das: Der Markt kann wachsen und die Konkurszahlen können trotzdem stark steigen. Creditreform Schweiz meldete laut Presseletter vom 14. Oktober 2026 von Januar bis September 2026 steigende Neueintragungen um 2,1 % auf über 41'700 und rechnet für 2026 mit rund 57'000 neuen Unternehmen. Mehr Gründungen und mehr Konkurse stehen also nebeneinander.

KennzahlEinordnung
11'063 Firmeninsolvenzen von Januar bis September 2026Laut Creditreform Schweiz, Presseletter vom 14. Oktober 2026
7'596 Firmeninsolvenzen von Januar bis September 2025Laut Creditreform Schweiz, Presseletter vom 14. Oktober 2026
über 19'000 erwartete Konkurse für 2026Laut Creditreform Schweiz, Presseletter vom 14. Oktober 2026
rund 8'000 Firmenkonkurse im Jahr 2019Laut Creditreform Schweiz, Presseletter vom 14. Oktober 2026
12'485 eröffnete Unternehmenskonkurse im Jahr 2025Laut Bundesamt für Statistik, Mitteilung vom 21. Mai 2026
55,9 % der 19'894 abgeschlossenen Konkursverfahren im Jahr 2025 mangels Aktiven eingestelltLaut Bundesamt für Statistik, Mitteilung vom 21. Mai 2026
fast 1,8 Milliarden Schweizer Franken Verlust aus Konkursverlustscheinen im Jahr 2025Laut Bundesamt für Statistik, Mitteilung vom 21. Mai 2026

Was der Konkursrekord für US-Pläne bedeutet

Eine Schweizer Firma mit US-Plänen wird nicht automatisch schwächer, nur weil die nationalen Konkurszahlen steigen. Aber der Prüfungsrahmen wird strenger. Ein US-Kartenherausgeber, ein Lieferant oder ein Bankinstitut fragt selten nur nach dem letzten Umsatz. Er will verstehen, wer zahlt, wo die operative Tätigkeit liegt und ob Verbindlichkeiten sauber getrennt sind.

Das gilt besonders bei jungen US-Strukturen. Eine LLC oder Corporation startet nicht mit langer Zahlungshistorie. Sie hat zunächst eine Gründungsurkunde, eine EIN, eine Adresse, ein Konto und hoffentlich saubere Unterlagen. Wenn alles über das Schweizer Stammhaus läuft, hängt die Wahrnehmung oft an dessen Bilanz, dessen offenen Verpflichtungen und dessen Einträgen in Datenbanken.

Die neue Schweizer Lage verschärft diese Lesart. Wenn öffentlich-rechtliche Forderungen seit dem 1. Januar 2025 laut Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit gegen eingetragene Schuldner über Konkursverfahren geltend gemacht werden, betrachten Gegenparteien Rückstände anders. Auch wenn eine einzelne Firma gesund ist, kann die Umgebung riskanter wirken. Deshalb wird die Frage wichtiger: Ist das US-Geschäft so aufgebaut, dass es eigenständig prüfbar ist?

Prüfbar heisst nicht künstlich getrennt. Es heisst: klare Gesellschaft, nachvollziehbarer Geschäftszweck, eigenes US-Konto, konsistente Kontaktdaten, geordnete Verträge, Pflichtenkalender und eine eigene Zahlungshistorie. Mehr dazu, welche Unterlagen Institute in den USA sehen wollen, steht auf der Seite zum US-Geschäftskonto.

Eigene Bonität heisst nicht: Das Schweizer Risiko verschwindet

Viele Unternehmer wünschen sich eine harte Trennlinie: Hier die Schweiz, dort die USA. In der Praxis ist es komplizierter. Eigentümer, Geschäftsführer und Kapitalflüsse bleiben erkennbar. Institute prüfen wirtschaftlich Berechtigte. Sie fragen nach Herkunft der Mittel, Geschäftsmodell und oft nach der Verbindung zum Stammhaus.

Trotzdem macht die Struktur einen Unterschied. Eine US-Gesellschaft kann eigene Rechnungen stellen, eigene Zahlungseingänge erhalten, eigene Lieferantenbeziehungen führen und eine eigene Akte bei US-Instituten aufbauen. Sie kann als operatives Werkzeug dienen, wenn sie tatsächlich US-Geschäft betreibt. Genau das ist der Punkt: Nicht die Gründung selbst schafft Vertrauen, sondern die nachweisbare Nutzung.

Für Schweizer Unternehmen ist dabei die Trennung der Rollen entscheidend:

  • Das Schweizer Stammhaus bleibt für seine Pflichten in der Schweiz verantwortlich.
  • Die US-Gesellschaft braucht ihren eigenen Zweck und ihre eigenen Unterlagen.
  • Geldflüsse zwischen den Gesellschaften müssen erklärbar sein.
  • Verträge sollten zeigen, welche Gesellschaft Leistung, Risiko und Zahlung übernimmt.
  • Konto, Karte, Adresse und Telefonnummer sollten zur US-Gesellschaft passen.

Wer diese Trennung nur auf dem Papier anlegt, gewinnt wenig. Wer sie operativ lebt, schafft dagegen eine prüfbare zweite Linie für US-Kunden, US-Lieferanten und US-Institute.

Konto, Lieferantenkredit und Firmenkarten: worauf Prüfer schauen

Bei US-Geschäft geht es selten um eine einzige Entscheidung. Zuerst braucht die Gesellschaft eine EIN. Dann kommt der Kontoantrag. Danach folgen häufig eine erste Firmenkarte, Lieferantenkonten oder weitere Kartenherausgeber. Später kann ein Darlehensgespräch hinzukommen. Jeder Schritt baut auf Unterlagen und Verhalten aus den vorherigen Schritten auf.

Gerade beim Schweizer Konkursrekord ist der Unterschied zwischen Umsatz und Zahlungshistorie wichtig. Umsatz zeigt Nachfrage. Zahlungshistorie zeigt Verhalten. Ein US-Lieferant, der Ware auf Ziel liefert, will wissen, ob Rechnungen pünktlich bezahlt werden. Ein Kartenherausgeber will sehen, ob Belastungen sauber ausgeglichen werden. Eine Bank will verstehen, ob Kontobewegungen zum Geschäftsmodell passen.

Am Anfang steht häufig persönliche Haftung. Das ist keine Schwäche, sondern bei jungen Gesellschaften üblich. Die persönliche Haftung ist eine Sicherheit für den Herausgeber. Wer das anders darstellt, weckt falsche Erwartungen.

Für Schweizer Unternehmer sind vor allem diese Punkte praktisch:

Konsistente Identität

Name, Adresse, Telefonnummer, Eigentümer und Geschäftszweck sollten überall gleich erscheinen. Abweichungen wirken klein, führen aber schnell zu Rückfragen.

Nachvollziehbare Geldflüsse

Einzahlungen aus der Schweiz in die USA müssen einen Zweck haben. Kapitalisierung, Warenkauf, Dienstleistung oder Weiterbelastung sollten durch Unterlagen erklärbar sein.

Getrennte Zahlungen

US-Ausgaben gehören auf US-Konto und US-Karte, soweit das operative Geschäft es trägt. Private Ausgaben oder gemischte Zahlungen beschädigen die Akte.

Pflichtenkalender

Eine US-Gesellschaft hat Meldungen und Fristen. Für ausländisch gehaltene Strukturen ist besonders wichtig, dass Form 5472 mit Form 1120 nicht im Alltag untergeht; die passende Übersicht finden Sie bei den US-Pflichten.

Schritt für Schritt: So bauen Sie die US-Struktur prüfbar auf

  1. Ausgangslage in der Schweiz klären. Prüfen Sie intern, welche Verpflichtungen, offenen Forderungen und Zahlungsverläufe im Schweizer Stammhaus sichtbar sind. Der Schweizer Konkursrekord macht diese Bestandsaufnahme dringlicher, ersetzt aber keine Sanierung, wenn dort bereits Druck besteht.
  1. US-Zweck festlegen. Schreiben Sie auf, wofür die US-Gesellschaft tatsächlich gebraucht wird: Verkauf an US-Kunden, Einkauf, Software-Verträge, lokale Dienstleister, Immobilienprojekt oder Markteintritt. Der Zweck bestimmt die Unterlagen.
  1. Rechtsform wählen. LLC oder Corporation sind Werkzeuge mit unterschiedlichen Folgen. Entscheidend sind Eigentümerstruktur, Investorenpläne, Besteuerung im Heimatland und US-Pflichten.
  1. EIN und ITIN sauber vorbereiten. Die EIN gehört zur US-Gesellschaft. Eine ITIN kann für den Unternehmer relevant werden, wenn ein steuerlicher Grund vorliegt. Ohne die richtigen Nummern kommt der Konto- und Kartenaufbau schnell ins Stocken.
  1. US-Konto strukturiert angehen. Bereiten Sie Gründungsdokumente, Eigentümerangaben, Geschäftszweck, Adresse, Telefonnummer und Herkunft der Mittel so vor, dass das Institut nicht raten muss.
  1. Erste Karte und Folgeanträge trennen. Die erste Karte dient oft dem Start der Zahlungshistorie. Weitere Herausgeber sollten nicht wahllos angefragt werden, sondern in einer Reihenfolge, die zur Akte passt.
  1. Kennzahlen sammeln. Umsätze, Kontobewegungen, Forderungen, Deckungsbeiträge, Zahlungstage und wiederkehrende Einnahmen gehören in eine Mappe, wenn später ein Bankdarlehen Thema wird.

So übernimmt FIAON Global den Aufbau für Schweizer US-Pläne

FIAON Global setzt für Schweizer Unternehmer die US-Gesellschaft als echte Struktur auf: Gründung durch das Team vor Ort, EIN und ITIN vorbereitet und eingereicht, Registered Agent, US-Geschäftsadresse, US-Telefonnummer, Vorbereitung des US-Geschäftskontos und der ersten Firmenkarte. Dazu kommen Pflichtenkalender, Partner-Anwalt, Partner-Steuerberater und US-CPA. Für Unternehmer mit Kapitalbedarf passt häufig Global Kapital zum Festpreis von 6.999 €, weil neben der Gründung und dem Konto auch die Kartenleiter über mehrere Herausgeber sowie eine Kennzahlen-Mappe und Unterlagen für ein späteres Bankdarlehen vorbereitet werden.

Wer zunächst nur den Start braucht, findet mit Global Struktur zum Festpreis von 2.499 € die Gesellschaft, Steuernummern und den ersten Konto- und Kartenantrag. Wer nach der ersten Karte planvoll weitere Herausgeber angehen will, nutzt Global Banking zum Festpreis von 4.999 €. Die Pakete stehen auf FIAON Global Pakete; für Schweizer Unternehmer ist auch die Seite Aus der Schweiz in die USA relevant. FIAON Global plant, bereitet vor und begleitet. Über Konto, Karte, Rahmen und Darlehen entscheidet allein das jeweilige Institut.

Was nicht geht

Eine US-Gesellschaft ist kein Steuermodell. Wer sie aus der Schweiz führt, muss in der Regel die tatsächliche Verwaltung, die steuerliche Einordnung und Meldepflichten mit Steuerberater und zuständiger Behörde klären. Die US-Struktur ersetzt auch keine Bereinigung offener Verpflichtungen des Schweizer Stammhauses.

Ebenso wenig gibt es eine Zusage für Konto, Karte, Rahmen oder Darlehen. Ein Institut kann zusätzliche Unterlagen verlangen oder einen Antrag ablehnen. Die erste Firmenkarte kann persönliche Haftung verlangen; genau diese Haftung ist dann die Sicherheit. Auch eine saubere US-Gesellschaft löscht keine negativen Fakten aus der Schweizer Akte. Sie schafft nur eine eigene, nachvollziehbare Struktur für echtes US-Geschäft.

Vorsicht ist auch bei zu schnellen Versprechen angebracht. Wer Kapitalzugang nur mit einer Gründung gleichsetzt, verkürzt den Prozess. Entscheidend sind Zahlungshistorie, vollständige Unterlagen, ein stimmiges Geschäftsmodell und die Trennung zwischen privaten, Schweizer und US-bezogenen Vorgängen.

Das Wichtigste in drei Sätzen

Der Konkursrekord in der Schweiz ist 2026 nicht nur eine Konjunkturmeldung, weil öffentlich-rechtliche Forderungen gegen eingetragene Schuldner seit dem 1. Januar 2025 laut Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit über Konkursverfahren geltend gemacht werden. Für Schweizer Unternehmer mit US-Plänen zählt deshalb, ob Banken, Lieferanten und Kartenherausgeber eine saubere US-Struktur mit eigener Zahlungshistorie erkennen können. Eine US-Gesellschaft löst keine Schweizer Altlasten, kann aber für echtes US-Geschäft Konto, Unterlagen, Pflichten und Kapitalzugang geordnet von der Schweizer Bonitätswahrnehmung trennen.

Quellen

Häufige Fragen

Warum steigen die Firmenkonkurse in der Schweiz 2026 so stark?

Creditreform Schweiz meldete am 14. Oktober 2026 von Januar bis September 2026 11'063 Firmeninsolvenzen nach 7'596 im Vergleichszeitraum 2025. Ein wichtiger Treiber ist nicht nur die Konjunktur: Seit dem 1. Januar 2025 werden öffentlich-rechtliche Forderungen gegen im Handelsregister eingetragene Schuldner laut Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit über Konkursverfahren geltend gemacht.

Was bedeutet der Konkursrekord in der Schweiz für meine US-Firma?

Er bedeutet nicht automatisch, dass Ihre US-Firma schwach ist. Er kann aber dazu führen, dass Institute und Lieferanten genauer auf Eigentümer, Stammhaus, offene Verpflichtungen und die Trennung der Gesellschaften schauen. Eine eigene US-Struktur hilft nur, wenn sie operativ genutzt und sauber dokumentiert wird.

Reicht eine US-LLC aus, um eine eigene Bonität in den USA zu bekommen?

Nein. Die LLC ist der rechtliche Startpunkt, nicht die fertige Zahlungshistorie. Wichtig sind EIN, US-Konto, konsistente Adresse und Telefonnummer, nachvollziehbare Umsätze, pünktliche Zahlungen und geordnete Unterlagen.

Kann eine US-Gesellschaft Probleme der Schweizer Firma ausblenden?

Nein. Eigentümer, Geldflüsse und wirtschaftlich Berechtigte bleiben prüfbar. Eine US-Gesellschaft kann für echtes US-Geschäft eine eigene Akte schaffen, aber sie ersetzt keine Bereinigung offener Verpflichtungen in der Schweiz.

Welches FIAON-Global-Paket passt bei US-Geschäft mit Kapitalbedarf?

Für grösseren Kapitalbedarf ist Global Kapital zum Festpreis von 6.999 € häufig passend, weil Gründung, Konto, Kartenleiter über mehrere Herausgeber und Unterlagen für ein späteres Bankdarlehen enthalten sind. Wer zuerst nur Gesellschaft, Steuernummern und den ersten Konto- und Kartenantrag braucht, startet mit Global Struktur zum Festpreis von 2.499 €. Über Konto, Karte, Rahmen und Darlehen entscheidet jeweils das Institut.