Die Antwort, die das Inkasso ernst nimmt.
Ein Inkassobrief ist eine Behauptung mit Briefkopf. Wählen Sie, was auf Sie zutrifft – der Generator schreibt die Antwort mit den Paragrafen, die das Unternehmen kennt: Nachweise, Kostenkürzung, Verjährung oder Zahlungsbeleg.
Vier Haltungen, vier Briefe
Forderung unbekannt (Nachweise nach § 13a RDG), Forderung richtig aber Kosten überhöht (§ 13e RDG, BGH VIII ZR 95/18), Forderung verjährt (Einrede), bereits bezahlt (Nachweis und Erledigt-Vermerk).
Immer dabei
Der Widerspruch gegen jede Meldung an Auskunfteien – eine bestrittene Forderung darf nicht gemeldet werden (§ 31 Abs. 2 Nr. 4 BDSG) – und die Bitte um ausschließlich schriftliche Kommunikation.
Häufige Fragen
Muss ich auf einen Inkassobrief überhaupt antworten?
Rechtlich nicht – aber Schweigen ist die schlechteste Antwort. Ein bestrittener Anspruch darf nicht an Auskunfteien gemeldet werden (§ 31 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. d BDSG); wer nicht widerspricht, bestreitet nicht. Ein kurzes, sachliches Schreiben schützt Sie vor der Meldung und zwingt das Inkasso, seine Unterlagen zu zeigen.
Was muss ein Inkassounternehmen mir mitteilen?
Seit dem 1. Oktober 2021 mit der ersten Geltendmachung (§ 13a RDG): Name und Anschrift des Auftraggebers, den Forderungsgrund – bei Verträgen mit Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses –, bei Zinsen die Berechnung, bei Inkassokosten Art, Höhe und Entstehungsgrund, und ob es sich um eine abgetretene Forderung handelt. Fehlt das, verlangen Sie es – genau das tut der Brief.
Darf ich die Forderung bestreiten, obwohl sie vielleicht stimmt?
Sie dürfen jederzeit Nachweise verlangen und die Forderung bis zur Vorlage bestreiten. Das ist kein Betrug, sondern Ihr Recht: Wer Geld von Ihnen will, muss belegen, wofür. Stellt sich die Forderung als berechtigt heraus, zahlen oder vereinbaren Sie Raten – dann mit korrigierten Kosten.
Was tue ich, wenn nach dem Brief ein Mahnbescheid kommt?
Innerhalb von zwei Wochen Widerspruch beim Mahngericht einlegen – das Formular liegt bei, eine Begründung ist nicht nötig. Der Mahnbescheid-Fristenrechner nennt Ihnen den letzten Tag. Ohne Widerspruch wird die Forderung tituliert, egal ob sie berechtigt ist.
Kann das Inkasso trotzdem einen SCHUFA-Eintrag veranlassen?
Nicht rechtmäßig, solange Sie bestritten haben. Geschieht es doch, ist der Eintrag angreifbar – nutzen Sie den Widerspruch-Generator für den Löschantrag an die Auskunftei. Heben Sie Ihr Schreiben und den Einlieferungsbeleg auf: Sie sind der Beweis, dass die Forderung bestritten war.