Mahngebühren: Was davon ist erlaubt?

Ein Brief kostet rund einen Euro – nicht 7,50. Der Prüfer rechnet nach, was ein Gläubiger für Mahnungen verlangen darf, und formuliert die Zurückweisung für alles darüber.

Die erste Mahnung ist meist kostenlos

Sie setzt erst in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB) – ihre Kosten sind kein Verzugsschaden. Danach zählt nur der tatsächliche Schaden: Porto, Papier, Druck. Der BGH hat 2,50 Euro Pauschale gegenüber Verbrauchern gekippt (VIII ZR 95/18).

Die 40-Euro-Pauschale

Gilt ausschließlich zwischen Unternehmern (§ 288 Abs. 5 BGB). In einer Mahnung an Verbraucher ist sie unzulässig – genau wie Bearbeitungs-, Kontoführungs- oder Adressermittlungsgebühren ohne Nachweis.

Häufige Fragen

Darf ein Gläubiger für die erste Mahnung Gebühren verlangen?

In der Regel nicht. Die erste Mahnung nach Fälligkeit ist das, was Sie überhaupt erst in Verzug setzt (§ 286 Abs. 1 BGB) – ihre Kosten entstehen vor dem Verzug und sind kein Verzugsschaden. Anders nur, wenn Sie schon vorher in Verzug waren: bei einem festen Zahlungsdatum im Vertrag oder 30 Tage nach einer Rechnung, die auf diese Folge hinweist (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB).

Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?

So hoch wie der tatsächliche Schaden: Porto, Papier, Druck – typischerweise um einen Euro. Personal, Software, Verwaltung darf nicht umgelegt werden. Der BGH hat eine Pauschale von 2,50 Euro gegenüber Verbrauchern für unwirksam erklärt, weil die echten Kosten bei 0,76 Euro lagen (26.06.2019, VIII ZR 95/18). Pauschalen von 5, 7,50 oder 10 Euro sind gegenüber Verbrauchern nicht haltbar.

Und die 40-Euro-Pauschale?

Sie gilt ausschließlich, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist (§ 288 Abs. 5 BGB) – also zwischen Unternehmen. Taucht sie in einer Mahnung an Sie als Privatperson auf, ist sie unzulässig. Das Gleiche gilt für „Bearbeitungsgebühren“, „Kontoführungsgebühren“ oder „Adressermittlung“ ohne Nachweis.

Wie hoch dürfen Verzugszinsen sein?

Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Bundesbank (§ 288 Abs. 1 BGB); der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und 1. Juli festgesetzt. Ein höherer Zins ist nur zulässig, wenn er vertraglich vereinbart oder als konkreter Schaden nachgewiesen ist – etwa, weil der Gläubiger selbst einen teureren Kredit in Anspruch nehmen musste.

Was tue ich mit überhöhten Gebühren?

Die Hauptforderung zahlen (wenn sie berechtigt ist), die überhöhten Nebenkosten schriftlich zurückweisen – mit dem Text aus dem Prüfer. Viele Gläubiger streichen die Posten dann stillschweigend. Bleiben sie hart, muss der Gläubiger die Kosten einklagen und nachweisen; das tut bei einem Euro Streitwert niemand.