Der Handlungsplan — was drinsteht und was Sie damit tun.
Eine Datenkopie sagt, was gespeichert ist. Der Handlungsplan sagt, was Sie jetzt tun können — Eintrag für Eintrag, in einer klaren Reihenfolge, mit den fertigen Schreiben dazu.
Was im Handlungsplan steht
Fünf Teile, in derselben Ordnung für jede Auskunftei.
- Jeder Eintrag in klaren Worten: wer ihn gemeldet hat, seit wann, mit welchem Stand.
- Die Einordnung: Positivmerkmal, berechtigt gemeldet, Frist abgelaufen oder inhaltlich falsch.
- Die Speicherfrist jedes Eintrags — mit ihrer Grundlage.
- Die Reihenfolge: was zuerst, was danach, was von selbst endet.
- Die passenden Schreiben — fertig zur Freigabe.
So sieht ein Handlungsplan aus
Ein Beispiel mit erfundenen Daten: jeder Eintrag eingeordnet, der nächste Schritt benannt, das passende Schreiben bereit zur Freigabe.
Die Schreiben
Jedes Schreiben ist auf Ihren Eintrag zugeschnitten, gestützt auf die DSGVO (in der Schweiz auf das DSG). Sie geben frei, wir übermitteln — kein Schreiben geht ohne Ihre Freigabe hinaus.
- Löschung nach Fristablauf (Art. 17 DSGVO): Die Speicherfrist eines erledigten Eintrags ist abgelaufen — und er steht trotzdem noch in Ihrer Datenkopie.
- Berichtigung falscher Daten (Art. 16 DSGVO): Betrag, Datum, Anschrift oder die Person stimmen nicht — etwa eine alte Anschrift oder eine Verwechslung.
- Erledigung nachtragen (Art. 16 DSGVO): Sie haben bezahlt, der Eintrag steht aber noch als offen in der Datenkopie.
So liest sich ein Schreiben
Ein Auszug — mit erfundenen Daten, wie das Beispiel oben.
Was der Plan nicht ist
Keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Löschzusage: Berechtigt gemeldete Einträge bleiben bis zum Ende ihrer Speicherfrist. Ob gelöscht oder berichtigt wird, entscheidet die Auskunftei — über Konto, Karte und Rahmen die Bank. Was wir leisten: jeden Eintrag gegen die Voraussetzungen halten und für das, was angreifbar ist, die Schreiben fertig machen.