SCHUFA-Auskunft mit Handlungsplan — dazu CRIF und Creditreform Boniversum.

In Deutschland fragen wir bei den drei Auskunfteien an, deren Wege wir geprüft haben: SCHUFA, CRIF und Creditreform Boniversum. Jede Datenkopie erklärt, die Speicherfristen geprüft, dazu Ihr Handlungsplan mit fertigen Schreiben.

Bei wem wir anfragen

Drei Auskunfteien, ein Auftrag. Jede Datenkopie verlangen wir nach Art. 15 DSGVO — in Ihrem Auftrag. Sie müssen keinen Brief schreiben.

  • SCHUFA: SCHUFA Holding AG, Wiesbaden — Datenkopie nach Art. 15 DSGVO
  • CRIF: CRIF GmbH, Team Selbstauskunft, Hamburg — Datenkopie nach Art. 15 DSGVO
  • Creditreform Boniversum: Creditreform Boniversum GmbH, Neuss — Datenkopie nach Art. 15 DSGVO

Was Sie bekommen

Ein Auftrag, ein Preis — für alle drei Auskunfteien zusammen.

  • Wir fordern Ihre Datenkopien bei SCHUFA, CRIF und Creditreform Boniversum an — in Ihrem Auftrag, Sie müssen keinen Brief schreiben.
  • Wir erklären jeden Eintrag in klaren Worten und prüfen, ob Speicherfristen abgelaufen sind.
  • Ihr persönlicher Handlungsplan: was Sie konkret tun können, in welcher Reihenfolge.
  • Fertige Schreiben (z. B. Löschung nach Fristablauf, Berichtigung falscher Daten) — Sie geben frei, wir übermitteln.
  • Ihr Betreuer geht die Auswertung mit Ihnen durch und richtet Ihren Weg zur Karte danach aus.

Warum nicht nur die SCHUFA?

Händler, Vermieter, Mobilfunkanbieter und Banken arbeiten mit unterschiedlichen Auskunfteien. Ein Eintrag kann bei einer Auskunftei stehen und bei der anderen fehlen — oder dort anders gemeldet sein. Wer nur eine Datenkopie liest, sieht nur einen Ausschnitt.

  • Die Auskunft ist kein Bonitätszertifikat zum Vorzeigen beim Vermieter — sie ist die vollständige Datenkopie für Sie.
  • Sie ist keine Kreditanfrage: Nach Angaben der Auskunfteien fließt die Eigenauskunft nicht in Ihre Bewertung ein.
  • Sie ist keine Löschzusage: Ob ein Eintrag gelöscht wird, entscheidet die Auskunftei.