Bonitätsauskunft Schweiz — CRIF und Intrum, mit Handlungsplan.
In der Schweiz fragen wir bei CRIF und Intrum an — nach Art. 25 DSG, dem Auskunftsrecht des revidierten Datenschutzgesetzes. Beide Auskünfte erklärt, die Einträge geprüft, dazu Ihr Handlungsplan mit fertigen Schreiben.
Bei wem wir anfragen
CRIF in Zürich und Intrum in Schwerzenbach, jeweils nach Art. 25 DSG — in Ihrem Auftrag.
- CRIF: CRIF AG, Zürich — Datenkopie nach Art. 25 DSG
- Intrum: Intrum AG, Schwerzenbach — Datenkopie nach Art. 25 DSG
Was Sie bekommen
Ein Auftrag, ein Preis — für CRIF und Intrum zusammen.
- Wir fordern Ihre Datenkopien bei CRIF und Intrum an — in Ihrem Auftrag, Sie müssen keinen Brief schreiben.
- Wir erklären jeden Eintrag in klaren Worten und prüfen, ob Speicherfristen abgelaufen sind.
- Ihr persönlicher Handlungsplan: was Sie konkret tun können, in welcher Reihenfolge.
- Fertige Schreiben (z. B. Löschung nach Fristablauf, Berichtigung falscher Daten) — Sie geben frei, wir übermitteln.
- Ihr Betreuer geht die Auswertung mit Ihnen durch und richtet Ihren Weg zur Karte danach aus.
Was nicht dazugehört — und der Preis
Den Betreibungsregisterauszug stellt das Betreibungsamt Ihres Wohnorts aus; er ist ein amtliches Dokument und nicht Teil dieser Auskunft. ZEK und IKO fragen wir derzeit nicht an.
- Der Preis gilt in Euro — einmalig, per Überweisung, wie in Deutschland und Österreich.
- Die Auskunft nach Art. 25 DSG ist in der Regel kostenlos; wir nehmen Ihnen Anforderung, Erklärung und Schreiben ab.